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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0947/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Durch den Interfraktionellen Antrag „Diskriminierungsfreier Zutritt zu Diskotheken“ (Drucksache 0434/2018) und die Ergänzung in der Drucksache 0455/2018 hat die Verwaltung folgenden Auftrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      zu einem Runden Tisch mit Betreiberinnen und Betreibern von Diskotheken sowie Vertreterinnen und Vertretern von betroffenen Jugendverbänden einzuladen,

 

2.      zu prüfen, ob der Einsatz von Testpersonen vor Kieler Diskotheken rechtlich und personell möglich ist, die in regelmäßigen Abständen unangemeldet mögliche Diskriminierungen feststellen können, und dies dem Innen- und Umweltausschuss darzustellen, sowie

 

3.      den Innen- und Umweltausschuss darüber zu informieren, welche Handlungsmöglichkeiten die Kommune bei Fällen von Diskriminierung beim Einlass vor Diskotheken hat.

 

4.      zu prüfen welche rechtlichen Handhabungen der LH Kiel in Fällen von nachgewiesener Diskriminierung vor Diskotheken bestehen.“

 

 

Bei einer Diskriminierung gibt es nur zivilrechtliche Abwehrrechte. Ein gaststättenrechtliches Diskriminierungsverbot oder die Möglichkeit von Sanktionen gibt es nicht. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holstein kein eigenes Gaststättengesetz, in dem eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit vorgesehen sein könnte. Es gilt weiter das Gaststättengesetz des Bundes. Für die Verhängung von Bußgeldern wäre aber eine gesetzliche Regelung Voraussetzung. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Kommunen im Falle einer Diskriminierung beim Einlass vor Diskotheken keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben. Bei den sehr seltenen Beschwerden (alle zwei bis drei Jahre) versucht die Gewerbeabteilung zu vermitteln, kann aber hier nicht als Ordnungsbehörde auftreten oder eingreifen.

 

Ohne ordnungsrechtliche Handhabe erübrigt sich auch der Einsatz von Testpersonen, da diese lediglich – wie Betroffene jetzt auch – gegebenenfalls zivilrechtliche Ansprüche geltend machen könnten.

 

 

 

Der geplante Runde Tisch wird durch das Bürger- und Ordnungsamt vorbereitet. Wegen seiner dienstlichen Kontakte in diesem Bereich wird es das Bürger- und Ordnungsamt übernehmen, unter anderem die Betreiber*innen der Diskotheken einzuladen. Hinsichtlich der einzuladenden weiteren Teilnehmer*innen wird das Bürger- und Ordnungsamt durch das Referat für Migration und das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen unterstützt. Die Durchführung des Runden Tisches ist für das erste Quartal 2020 geplant.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Nov 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen