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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0953/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Borsigstraße ist förmlich gewidmet und seit dem 18.09.1992 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) als Gemeindestraße eingestuft. Zwischen dem Grundstück Borsigstraße 17 - 19 und der gewidmeten Verkehrsfläche der Borsigstraße liegt ein bislang nicht gewidmeter Grünstreifen.

 

Um die baurechtliche Erschließung des geplanten Neubaus auf dem Grundstück zu sichern, muss dieser Grünstreifen gewidmet werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 StrWG ist die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträger für die Widmung von Gemeindestraßen zuständig. Der Gehweg soll als Bestandteil der Gemeindestraße gewidmet werden.

 

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee hat in der Sitzung am 21.08.2019 keine Bedenken geäert.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen