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Antrag der Verwaltung - 0960/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Investitionshaushalt 2019 in den Teilplänen 541 und 544
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 7, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 12, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 1.100.000 EUR bei der Investitionsnummer 5440010201 Ertüchtigung Theodor Heuss Ring (B 76) und der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.110.000 EUR bei der Investitionsnummer 5440010261 Theodor Heuss Ring Luftreinhaltung wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Kiel sind für das Jahr 2020 unaufschiebbare Baumaßnahmen im Bereich des Theodor-Heuss-Rings als Maßnahme vorgesehen, die zu einer Einengung des Verkehrs in Richtung Norden von zwei auf einen durchgängigen Fahrstreifen führen.
Diese unaufschiebbaren Maßnahmen betreffen zum einen noch ausstehende Sanierungsarbeiten an der Unterseite des sogenannten Überfliegers im Barkauer Kreuz sowie zum anderen Korrosionsschutzarbeiten an den Spundwänden des Waldwiesenkreisels.
Um die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, werden diese Maßnahmen zeitgleich durchgeführt. Ebenfalls parallel zu diesen Maßnahmen sollen auch die nördlichen Nebenanlagen des Theodor-Heuss-Rings mit photokatalytisch wirkenden Oberflächenbelägen ausgestattet und die Nebenstraßen dauerhaft abgebunden werden (s. Drs-Nr. 967/2019).
Damit diese Maßnahmen zum bautechnisch frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen können, ist es erforderlich, die Baumaßnahmen bereits in diesem Jahr auszuschreiben. Bisher liegt dafür nur eine Verpflichtungsermächtigung für die Durchführung der Grundinstandsetzung des Barkauer Kreuzes vor. Durch die Verschiebung von Verpflichtungsermächtigungen anderer Baumaßnahmen des Tiefbauamts zu den beiden bisher nicht mit Verpflichtungsermächtigungen ausgestatteten Maßnahmen am Theodor-Heuss-Ring soll sichergestellt werden, dass alle drei Maßnahmen frühestmöglich in 2020 begonnen werden können, parallel ausgeführt werden und somit zu einer geringstmöglichen Verkehrsbeeinträchtigung am
Theodor-Heuss-Ring führen.
Für die Umsetzung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt Kiel sind die genannten Maßnahmen von großer Bedeutung.
Zur Deckung werden Verpflichtungsermächtigungen aus den Teilplänen 538, 541 und 544 herangezogen:
Aus Teilplan 538
Klärschlamm muss aufgrund einer Gesetzesänderung zukünftig thermisch verwertet werden. Dies kann nur geschehen, wenn der Schlamm in einer neu zu bauenden Schlammentwässerung vorbehandelt wird. Derzeit erfolgt die Planung. Voraussetzung für die notwendige behördliche Genehmigung ist die Überarbeitung des zugrundeliegenden Flächennutzungsplans durch die Gemeinde Strande. Dieser externe Prozess hat sich ca. 6 Monate verzögert und somit verschiebt sich auch der Zeitplan für die Erstellung der Schlammentwässerung, deren Planung bereits begonnen wurde. Die in den HH-Plan 2019 eingestellte VE in Höhe von 1.400.000 EUR für die Investitionsnummer 5380010179 Schlammentwässerung wird daher frei.
Die Maßnahme mit der Investitionsnummer 5380010056 Kurzzeitzwischenlager auf dem Gelände des Klärwerks ist ebenfalls von der ausstehenden Genehmigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strande abhängig. Von dieser VE werden Mittel in Höhe von 100.000 EUR nicht im Teilplan 538 benötigt.
Aus Teilplan 541 und 544
Die VE bei der Investitionsnummer 5410010053 Geh- und Radweg auf Gleistrasse West in Höhe von 160.000 EUR wird nicht mehr benötigt, da der Bauauftrag bereits 2019 abgerechnet wird.
Auch die VE bei der Investitionsnummer 5410010251 Ersatzbrücke Stoschstraße/Katz-
heide in Höhe von 450.000 EUR wird frei, da der Bauauftrag erst 2020 vergeben werden kann.
Auf die VE bei der Investitionsnummer 5440010107 Grundinstandsetzung Brücke Barkauer Kreuz in Höhe von 100.000 EUR kann verzichtet werden, da die Planung und Umsetzung zeitlich gestreckt werden musste.
Zusammengefasst werden aus der Abteilung 66.3 VE in Höhe von 1.500.000 EUR, aus der Abteilung 66.1 VE in Höhe von 160.000 EUR und aus der Abteilung 66.2 VE in Höhe von 550.000 EUR frei, so dass es sich insgesamt um freie VE in Höhe von 2.210.000 EUR handelt, die zur Deckung zur Verfügung stehen.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin