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Antrag der Verwaltung - 0967/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Betonschutzwand und photokatalytische Beläge am Theodor-Heuss-Ring zwischen Lübscher Baum und Hamburger Chaussee
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Nov 7, 2019
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Antrag
Antrag:
Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme „Betonschutzwand und photokatalytische Beläge am Theodor-Heuss-Ring zwischen Lübscher Baum und Hamburger Chaussee“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend der vorgelegten Planung umzusetzen.
Die vorgelegte Planung enthält:
- Betonschutzwand zwischen Lübscher Baum und Dorotheenstraße inkl. photokatalytischer Beschichtung,
- Herstellung des Radweges in einem rollwiderstandsarmen, photokatalytischen Belag sowie
- Herstellung des Gehweges mit photokatalytischem Belag.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Veranlassung
Luftreinhalteplan – städtische Maßnahme
Am Theodor-Heuss-Ring zwischen Krusenrotter Weg und Dithmarscher Straße werden an der Luftmessstation des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) seit mehreren Jahren Stickstoffdioxidkonzentrationen gemessen, die die Immissionsgrenzwerte weit überschreiten.
Das Land hat am 28. Mai 2019 den neuen Entwurf des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Kiel vorgestellt. Er sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring künftig nicht mehr zu überschreiten. Der Entwurf lag bis Ende Juni 2019 öffentlich aus.
Die Landeshauptstadt Kiel hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans inklusive eines Maßnahmenpakets erarbeitet. Darüber hat die Verwaltung zuletzt in der Geschäftlichen Mitteilung 0234/2019 informiert. Die hier vorgestellte Planung stellt die Maßnahmen 5 (Austausch der vorhandenen Oberflächen der Nebenanlagen (Geh- und Radweg) durch photokatalytische Plattenbeläge (Titandioxid)) und 9 (Feste bauliche Absperrung untergeordneten Ausfahrten und Einmündungen zum THR) dar und ersetzt die temporäre Maßnahme 2 (Absperrung der untergeordneten Nebenstraßen des THR mit Baustellenabsperrmaterial).
Verkehrssicherheit
Im Rahmen der dauerhaften baulichen Absperrungen der Nebenstraßen wird im Theodor-Heuss-Ring zwischen Lübscher Baum und Dorotheenstraße eine „Protection“ mittels Betonschutzwand (auch Betonleit- oder Betongleitwand) geschaffen, sodass der Rad- und Fußverkehr besser vom Autoverkehr geschützt werden.
Die Betonschutzwand wird nach den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme bemessen. Die Bemessung ist darauf ausgelegt, die Folgen von etwaigen Unfällen so gering wie möglich zu halten, indem beispielsweise ein abkommendes Fahrzeug durch die starre Betonschutzwand zum Schutz der Personen auf dem Fuß- oder Radweg aufgehalten wird.
Beschreibung
Der Geh- und Radweg wird zwischen der Straße Lübscher Baum bis zur Hamburger Chausse neu hergestellt. Der Vorschlag des OBR Mitte sieht vor, anstatt des Radwegs die Betonschutzwand mit photokatalytischem Material zu beschichten. Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit, den Radweg im herkömmlichen Asphalt herzustellen. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag insofern, dass ein möglichst rollwiderstandsarmer und gleichzeitig photokatalytischer Belag im Radweg eingebaut und die Betonschutzwand mit photokatalytischem Material beschichtet werden, um so die maximale Wirkung für die Luftreinhaltung zu ermöglichen.
Der Radweg wird in einer Breite von 1,60 m hergestellt, sodass für den Gehweg eine Restbreite von punktuell 2,30 m bis 3,00 m verbleibt. Zwischen dem Radweg und der Fahrbahn vom Theodor-Heuss-Ring wird zwischen der Straße Lübscher Baum und Dorotheenstraße eine rd. 80 cm hohe Betonschutzwand aufgestellt. Im Bereich der Dithmarscher Straße und Krustenrotter Weg werden herausnehmbare Elemente eingebaut, sodass die Feuerwehr im Einsatzfall diese Straßen vom Theodor-Heuss-Ring aus erreichen kann. Im Abschnitt zwischen Dorotheenstraße und Hamburger Chaussee wird auf die Weiterführung der Betonschutzwand verzichtet, da sich in diesem Bereich keine abzusperrenden Einmündungen befinden und das Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs aufgrund der Annäherung an die niveaugleiche Kreuzung mit der Hamburger Chaussee dort bereits abgesenkt ist.
Die Funktionsweise der Stickoxidreduzierung lässt sich wie folgt erklären. Unter Einwirkung von Sonnenstrahlen aktiviert Titandioxid in der Fahrbahnoberfläche Sauerstoff in der Umgebungsluft. Wenn die Abgase auf die Fahrbahnoberfläche treffen, beginnt die chemische Reaktion zwischen Stickoxid und dem aktivierten Sauerstoff. Durch die Reaktion des aktivierten Sauerstoffs mit den gasförmigen Stickoxiden entsteht an der Fahrbahnoberfläche ein Feststoff (Nitrat). Das entstehende Nitrat wird durch den Regen ausgewaschen. Da die Nitratmengen sehr gering sind, werden weder Boden noch Grundwasser zusätzlich belastet.
Beteiligung
Der Ortsbeirat Mitte wurde in seiner Sitzung vom 15.10.2019 beteiligt. Das Ergebnis wird aus der Niederschrift zitiert:
„Nach ausführlicher Aussprache beschließt der Ortsbeirat mit sechs Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen mit Mehrheit folgendes Votum:
Die vorgestellte Maßnahme wird grundsätzlich begrüßt. Die Verwaltung wird jedoch gebeten, die folgenden im Zuge der Diskussion vorgebrachten Ideen zu prüfen.
So soll geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, die Betonleitwand gestalterisch zu verschönern oder zumindest nicht in einem Grauton, sondern einfarbig in einer anderen Farbe aufzustellen. Dabei wird auch empfohlen, das AWO-Servicehaus Lübscher Baum und das Bündnis „Eine Welt“ einzubinden, die bereits das Wandgemälde am Theodor-Heuss-Ring organisiert haben. Alternativ soll die Möglichkeit geprüft werden, die Betonleitwand mit photokalytischem Material zu beschichten und dann den Radweg anstatt zu pflastern, lieber herkömmlich zu asphaltieren.
Das Prüfergebnis soll dem Bauausschuss vorgestellt werden, der dann auf dieser Basis eine Entscheidung treffen soll.“
Die Prüfung seitens der Verwaltung ergab, dass beide Varianten technisch und dem Regelwerk entsprechend möglich sind. Da die hauptsächliche Veranlassung dieser Maßnahme der Luftreinhaltung gilt, empfiehlt die Verwaltung wie oben beschrieben, die Betonschutzwand mit photokatalytischem Material zu beschichten. Um die Wirkung dieser Beschichtung maximal zu erhalten, muss auf eine anderweitige Gestaltung verzichtet werden. Des Weiteren sieht die Verwaltung vor, den Radweg mit einem möglichst rollwiderstandsarmen und gleichzeitig photokatalytischen Material zu versehen. So wird die maximal zur Verfügung stehende Fläche zum Zwecke der Luftreinhaltung genutzt.
Die Fläche der zu beschichtenden Betonschutzwand entspricht ca. 560 m² während der umzubauende Radweg eine Fläche von ca. 960 m² einnimmt. Die Fläche des umzubauenden Gehweges entspricht ca. 1.800 m², sodass in der Summe ca. 3.320 m² der zur Verfügung stehenden Flächen mit photokatalytischem Material versehen wird.
Zeit- und Kostenplanung
Die Umsetzung ist für 2020 vorgesehen. Die derzeitige Kostenschätzung prognostiziert für den Um- und Ausbau der Verkehrsflächen Kosten in Höhe von rd. 1.000.000 Euro.
Der Ortsbeirat Mitte erhält eine Kopie dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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