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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0983/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2020 (vgl. § 78 Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2019 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2020 ab.

 

Schwerpunkte

 

Ausgehend von einem Stellenbestand von 4.315 Stellen in 2019 ist ein Aufwuchs um 120 Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2020 vorgesehen. Diese dienen konkreten Schwerpunkten, wie der Umsetzung von Digitalisierung (vgl. Vorlage 0888/2019) oder Climate Emergency (vgl. Vorlage 0685/2019) bzw. werden zum einem Großteil (z.B. durch die Krankenkassen beim Rettungsdienst) refinanziert.

 

Mit Vorlage 1123/2018 „Umsetzung des Teilhabechancengesetzes“ wurde in 2018 beschlossen, bis zu 100 Beschäftigungsmöglichkeiten auch bei der Landeshauptstadt Kiel zu schaffen. Nach aktuellen Erkenntnissen ist dieses Programm in der Landeshauptstadt Kiel ein Erfolg, wobei nur ein geringer Anteil auf die Landeshauptstadt selbst entfällt. Im September 2019 waren 38 Beschäftigungsverhältnisse eingegangen, so dass das Ziel auf 50 Beschäftigungsmöglichkeiten in 2020 reduziert werden kann. Die verbleibenden 50 Stellen sollen nunmehr teilweise dazu genutzt werden, um das Landesprogramm „Perspektivschulen“ in 2020 umzusetzen und vorerst mit 30 Stellen eingeplant wird.

 

Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr in der Verstärkung des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz mit insgesamt 52 Planstellen. Insbesondere der Anstieg an Einsätzen im Rettungsdienst sowie die Neuregelung der Rettungsmittelbedarfsplanung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Kostenträgern, zu denen u.a. auch die Krankenkassen gehören, lösen allein einen Mehrbedarf von 36 Planstellen aus, davon 20 Planstellen für Notfallsanitäter/innen und Rettungssanitäter/innen (vgl. Vorlage 0978/2019). Weitere 7,5 Planstellen sind für den Bereich der Leitstelle sowie 2,5 Planstelle für die Akademie der Feuerwehr. Dur Deckung des erhöhten Personalaufwandes in der Leitstelle wird die Feuerwehr zukünftig eigenes Personal ausbilden, für das weitere 5 Planstellen geschaffen werden.

 

Das Umweltschutzamt und das Grünflächenamt werden für Themen des Klima- und Umweltschutzes um 7 Planstellen verstärkt. Für die Verkehrsplanung mit Bezug zum Klimaschutz (insbesondere Radverkehr, ÖPNV) werden im Tiefbauamt und dem Büro des Oberbürgermeisters insgesamt weitere 8 Planstellen eingerichtet.

 

Die „Digitale Strategie“ benötigt zur Umsetzung 7,5 Stellen in verschiedenen Funktionen.

 

5,9 weitere Planstellen im Bürger- und Ordnungsamt, Jugendamt und Amt für Wohnen- und Grundsicherung werden für Aufgaben im Bereich Zuwanderung benötigt.

 

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen (Teilplan 3650) sind 3,8 zusätzliche Planstellen vorgesehen.

 

Die weiteren Stellenbedarfe verteilen sich auf viele Aufgabenbereiche. Insgesamt ergibt sich nach Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt insoweit ein Zuwachs von 120 Planstellen.

 

 

Anträge zum Stellenplan 2020

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung von KW-Vermerken[1] und KU-Vermerken[2] zum Stellenumfang.

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter/innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Die Vorlage sieht für den Stellenplan 2020 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) einen Anstieg um insgesamt 200 Planstellen (einschließlich der Stellen für den Sozialen Arbeitsmarkt und die Perspektivschulen vor.

 

Der Personalaufwand ist im Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf dargestellt. Darüber hinaus enthalten die o. g. Planstellen mit Kostendeckung einen Refinanzierungsanteil von 5,6 Mio. €

 

Mit der Aufhebung oder Verlängerung von KW-Vermerken werden 120,2 Planstellen mit einem Kostenvolumen von 3,1 Mio. € für 2020 nicht, wie bisher vorgesehen, gestrichen. Für spätere Haushaltsjahre werden Entscheidungen für 38,9 weitere Planstellen (1,9 Mio. €) getroffen.

 

Auch im nachrichtlichen Teil wurden 2 KW-Planstellen für Praktikant/innen entfristet.

 

Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamtinnen und Widerrufsbeamte, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

Schlussbemerkungen

 

Für die Berechnung der Veränderungen durch die Stellenplanvorlage wurden Personalkostenmittelwerte verwendet, die für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ermittelt wurden. Mit der Verwendung von Ganzjahreswerten werden langfristig wirksame Veränderungen dargestellt. Dass zu streichende Planstellen ggf. bereits längerfristig frei waren oder neue Stellen erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres besetzt werden können, ist daher ebenso unberücksichtigt geblieben wie die persönlichen Belange der Stelleninhaber/innen (z.B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Zahlungseinstellung wg. Erkrankung, Altersteilzeit).

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunter fallenden Planstellen mit Stand vom 26.09.2019 sind in Anlage 4 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter/innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

In den Anlagen 5 und 6 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2020 sowie die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

Anlage 7 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2020.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat


[1] KW = Planstelle fällt künftig weg

[2] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 12, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 12, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen