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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0992/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Mit Beschluss der Drucksachen 1229/2017 wurde die Immobilienwirtschaft beauftragt, zu prüfen, ob das für eine Vierzügigkeit notwendige erweiterte Raumprogramm auf dem Schulgelände des Ernst-Barlach-Gymnasiums realisierbar ist, sowie einen Kostenrahmen zu erstellen.

 

Die Prüfung der Erweiterungsmöglichkeit für eine Vierzügigkeit des Ernst-Barlach-Gymnasiums wurde in den Wettbewerb für die Mensa integriert, indem die Bewerber*innen gefordert waren, neben der detaillierten Darstellung der Mensa einen schemenhaften Baukörper auf dem Schulgelände abzubilden, dessen Bauvolumen die Bedarfe des erweiterten Raumbedarfs für die Vierzügigkeit abdeckt.

 

Die Ergebnisse des Wettbewerbs haben gezeigt, dass sich ein Baukörper der entsprechenden Größenordnung auf dem Gelände realisieren ließe.

 

Auf Basis des ermittelten Bauvolumens ergibt sich ein grober Kostenrahmen für die reinen Baukosten in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro. Darin sind noch nicht die Kosten für die Erschließung, die Außenanlagen und die Baunebenkosten enthalten. Eine nähere Kostenschätzung wird erst nach Vorliegen konkreterer Planungsgrundlagen möglich sein.

 

Wie in der Drs. 1229/2017 dargestellt, soll die Maßnahme nach Feststellung der baulichen Durchführbarkeit und Sicherstellung der Finanzierung in das Schulbauprogramm 2.0 aufgenommen werden.

 

Nach einem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die Vierzügigkeit und Verabschiedung des Bauprogramms 2.0 wird somit feststehen, wann die konkreten Planungen für das Projekt aufgenommen und damit die notwendigen Unterlagen für eine Haushaltsanmeldung erstellt werden können.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

 

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Beschlüsse

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Nov 14, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Nov 21, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen