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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0995/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung am 03. September 2019 ergaben sich zur Drucksache 0308/2019 Nachfragen, die wie folgt beantwortet werden:

 

Hat eine Umweltprüfung in Bezug auf Energie- und Wasserverbrauch und deren Kosten bei zentraler Spülstation und bei dezentraler Becherspülung an den Ständen stattgefunden und wurde diese bei der Abwägung zur Entscheidung für die zentrale Spülstation berücksichtigt?

 

Die Entscheidung für eine zentrale Spülstation wurde vor etwa 30 Jahren getroffen, weil es auf dem Holstenplatz nur drei Wasseranschlüsse gibt und die zentrale Beschaffung der neu eingehrten Weihnachtsmarktbecher so erleichtert wurde. In der Folgezeit sind Bürger- und Ordnungsamt und Umweltschutzamt davon ausgegangen, dass eine zentrale Spülstation einen geringeren Strom- und Wasserverbrauch hat. Die Spülstation wurde lange Jahre nach wiederholter Ausschreibung durch eine Firma betrieben, die die Weihnachtsmarktbecher an die Standbetreiber*innen verkaufte, ohne den Einkaufspreis offenzulegen. Nachdem dies von den Standbetreibern*innen wiederholt bemängelt wurde, wurde bei der erneuten Vergabe im letzten Jahr Transparenz bzgl. der Einkaufspreise gefordert. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ging nur eine Bewerbung ein. Die Bechernutzung und spülung verteuerte sich, aber es ergab sich für die Standbetreiber*innen der Vorteil, dass sie die Weihnachtsmarktbecher nicht mehr kaufen müssen, sondern gegen ein Pfand ausleihen können.

 

Der für den städtischen Weihnachtsmarkt gewählte Beirat hat danach bereits am 07. Februar 2019 auf einer Sitzung mit der Marktverwaltung vorgeschlagen, auf die zentrale Spülstation zu verzichten, sobald bei einer Erneuerung des Holstenplatzes Leerrohre für eine Wasserversorgung aller Stände gelegt werden konnten.

 

Dem Beirat wurde damals erklärt, dass eine Abschaffung der zentralen Spülstation nach Ablauf des noch bis Ende 2021 laufenden Vertrags mit der Spülstationbetreiberin vorstellbar wäre, wenn dabei die Beschlüsse zum Climate Emergency beachtet werden. Die Stadtverwaltung sei danach verpflichtet, den Strom- und Wasserverbrauch beider Lösungen unter Klimaschutzgesichtspunkten zu vergleichen.

 

Essste daher zunächst geprüft werden, wie viele Einzel-Spülmaschinen eingesetzt werden rden und mit welchen Verbrauchswerten für die als Referenzwert bekannte Menge an im Jahr 2018 gespülten Bechern zu rechnen wäre. Dies seien Daten aus den Betrieben, die die Stadt nicht selbst ermitteln könne. Der Beirat wurde daher gebeten, diese Zahlen vorzulegen. Die Verwaltung werde dann die entsprechenden Werte für die zentrale Spülstation ermitteln und das Umweltschutzamt um eine sachkundige Bewertung unter Klimaschutzgesichtspunkten bitten.

 

Der Beirat hat bis heute trotz mehrerer Gespräche keine Zahlen vorgelegt. Ein Beiratsmitglied legte r seinen Betrieb eine Kostenberechnung für die Nutzung seiner schon vorhandenen Maschinen vor, die aber keine Prüfung unter Umweltgesichtspunkten und keine Prüfung für den gesamten Weihnachtsmarkt ermöglichen.

 

Die Betreiberin der Spülstation hat eine erste Vergleichsberechnung ihres Geräteherstellers vorgelegt, nach der der Strom- und Wasserverbrauch, die darauf hindeutet, dass der Strom- und Wasserverbrauch ohne die Spülstation signifikant höher sein könnte (51 % für den Strom, 47 % für den Wasserverbrauch). Das Umweltschutzamt wäre bereit, dies vertieft zu prüfen.

 

Hat die Stadtverwaltung Heizplatten zur Warmhaltung der Becher empfohlen und sind die für die Nutzung entstehenden Kosten und der Energieverbrauch bei der Abwägung berücksichtigt worden?

 

Heizplatten und Wärmeschränke sind von der Marktverwaltung nicht empfohlen worden. Sie sind geeignet, einer Abkühlung von Heißgetränken durch kalte Becher vorzubeugen, werden aber jedenfalls nach Beobachtung der Marktverwaltung nur von wenigen Ständen genutzt. Kosten und Verbrauchszahlen können dennoch bei dem Vergleich berücksichtigt werden, sobald alle Zahlen vorliegen.

 

Wurden bei der Entscheidung Hygiene-Gesichtspunkte einbezogen?

 

Ob diese bei der vor etwa 30 Jahren getroffenen Entscheidung auch eine Rolle spielten, kann nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Die Lebensmittelaufsicht hat jedoch nach dem Start der neuen Spülstation im letzten Jahr mitgeteilt, dass die Becher noch nie so sauber gewesen seien wie beim letzten Weihnachtsmarkt.Die Marktverwaltung geht daher davon aus, dass eine moderne Spülstation, wie sie seit dem letzten Jahr eingesetzt wird, Hygienevorteile bringt.

 

Manche Standbetreiber*innen nutzen die Tassen in größerem Umfang als Dekoration oder lagern größere Mengen, so dass sie am Stand auf vielfältige Weise verschmutzt oder mit Keimen besiedelt werden können. Durch die digitale Erfassung der von der Spülstation in gekennzeichneten Körben erfassten Becher ist gesichert, dass an den Ständen nicht zeitnah eingesetzte Becher nach drei Tagenr eine erneute Reinigung zurückgerufen werden können.

 

Zum anderen werden kleinere Stände wegen des geringeren Geschirrverbrauchs aus Kostengründen eventuell auf Industriemaschinen verzichten und haushaltsübliche Maschinen einsetzen, die nicht nur deutlich billiger sind, sondern auch einen viel geringeren Stromverbrauch haben. Haushaltsübliche Maschinen reinigen das Spülgut mit niedrigeren Temperaturen und sind daher unter Hygienegesichtspunkten nachteilig. Da diese gegenüber den Industriemaschinen zudem mindestens die drei- bis vierfache Zeit für einen Reinigungszyklus benötigen, könnten diese kleinen Stände bei Bechermangel zusätzlich oder auch grundsätzlich mit einem Spülboy oder in einer Doppelspüle Becher reinigen wollen, was aus Sicht der Lebensmittelüberwachung für dieses Reinigungsgut abzulehnenre.

 

Die dezentrale Reinigung der Weihnachtsmarktbecher wäre aus Sicht der Lebensmittelüberwachung ein echter Rückschritt.

 

Ist es auch auf anderen Weihnachtsmärkten üblich, zentrale Spülstationen einzurichten?

 

Bei kleineren Weihnachtsmärkten oder in Städten, in denen die Weihnachtsmärkte nicht in städtischer Hand liegen, sondern von diversen kommerziellen Betreibern*innen veranstaltet werden, sind Spülstationen nicht üblich, weil diese bei geringen Mengen nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Hinzu kommt, dass das Straßen- und Wegerecht ohne entsprechende bundesrechtliche Vorgaben keine Auflagen zum Umweltschutz zulässt, so dass die Sondernutzungserlaubnisse für kommerzielle Veranstalter*innen wie die vom Rathausplatz, Alten Markt und dem Minetti Platz keine Pflicht zur Nutzung einer zentralen Spülstation enthalten dürfen. Dem entsprechend kommt auf den anderen, kommerziellen Weihnachtsmärkten Kiels keine Großspülanlage zum Einsatz.

 

Die großen und attraktiven Weihnachtsmärkte in Nürnberg, Leipzig und Dresden (Beispiele) haben zentrale Spülstationen. Dort geht man davon aus, dass diese nicht nur umweltschonender sind, sondern auch besser geeignet, die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

 

Der Holstenplatz verfügt weiterhin nur über drei Wasseranschlüsse. Bei einer Selbstspülung an allen Imbiss und Ausschankständen müssten deshalb noch viel mehr wegen Frostgefahr beheizte Wasserleitungen verlegt werden und voraussichtlich durch weitere Pumpen die Abwasserentsorgung sichergestellt werden. Ein barrierefreier Aufbau wäre deutlich erschwert.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, über den Antrag für den Holstenplatz nicht vor dem ersten Quartal 2021 zu entscheiden, in dem anderenfalls die erneute Ausschreibung der Leistungen der Spülstation vorbereitet werden müsste. Die Verbesserung der Infrastruktur für Veranstaltungen auf dem Holstenplatz kann und sollte unabhängig davon bei den Planungen der Bauverwaltung berücksichtigt werden.

 

Auf dem Asmus-Bremer-Platz gibt es keine Probleme bei der Wasserver- und entsorgung, aber auch hier fehlt das Zahlenmaterial, das für eine Prüfung unter Umweltgesichtspunkten erforderlich wäre. Der Betreiber der Weihnachtspyramide hat Zahlen vorgelegt, nach denen die Selbstspülung deutlich günstiger sein dürfte. Dabei ist allerdings noch nicht berücksichtigt, dass bei einer Selbstspülung die Weihnachtsmarktbecher nicht bei der Spülstation gegen Pfand geliehen, sondern gekauft werden müssen. Da der Verwaltung keine Informationen über Verkaufszahlen vorliegen, kann auch die Wirtschaftlichkeit r den Betrieb auf dem Asmus-Bremer-Platz nicht abschließend beurteilt werden.

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Nov 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen