Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1007/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 7, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Nov 27, 2019
|
Sachverhalt/Begründung
Im Aufgreifen der Mitteilungen zum Sachstand der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“ [Drs. 0973/2017 und Drs. 0960/2018] informiert die Verwaltung mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung erneut über den Sachstand zu den aktuell maßgeblichen Themen.
Aufgrund der fortlaufenden Form des Berichtswesens wird auf die Darlegung von grundlegenden Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten des Verfahrens, wie u.a. aufgrund von Vorgaben der Gesetz- und Fördergeberin, verzichtet und diesbezüglich auf die vorlaufenden Vorlagen verwiesen.
1 Sachstand
1.1 Städtebauliche Planung und Erschließung
a) Erarbeitung von Grundlagen
Innerhalb der vergangenen Monate wurden durch verschiedentlich beauftragte Gutachter Ergebnisse vorgelegt, welche in Ergänzung der bereits vorliegenden Gutachten die Grundlage für die weitere Planung bzw. spätere Durchführung der Gesamtmaßnahme bilden.
So bestätigen z.B. die Ergebnisse der aktuellen Gutachten zur Vegetationskartierung, artenschutzrechtlichen Prüfung und zu den marinen Lebensräumen die Umsetzbarkeit der in 2018 beschlossenen Zielstellung und Entwicklungsperspektive des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes [Drs. 0018/2018] – Entwicklung der ebenen Fläche des Areals im vorgesehenen Umfang bei Erhalt des Wald- und Hangbereiches im Westen. Zwar belegen die Gutachter das Vorkommen hochwertiger, sich tlw. überlagernder Biotoptypen und Waldstandorte sowie Lebensstätten geschützter Tierarten auf dem Areal, doch befinden sich die hochwertigsten Bestände hiervon im Wald- und Hangbereich. Im Ergebnis sind, unter der Voraussetzung eines sorgfältigen Umgangs und eines entsprechenden Aufwandes zum Ausgleich, keine entwicklungsverhindernden Sachlagen erkennbar.
Die Ergebnisse der Detailuntersuchung zu den Altlasten auf dem ehem. MFG 5-Areal weisen eine Belastung von Teilbereichen des Grundstücks mit Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) mit Überschreitung der vorhandenen Richtwerte nach. Zur sachgerechten Evaluation eines entsprechenden Sanierungskonzeptes sowie Bezifferung und Berücksichtigung entsprechender Sanierungskosten steht als nächster Schritt eine Sanierungsuntersuchung an, zu deren Beauftragung sich die Verwaltung aktuell mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als derzeitige Grundstückseigentümerin in Abstimmung befindet.
Weitere Aufträge sind gegenwärtig in der Erarbeitung durch Dritte, hier nur beispielhaft genannt die Erstellung eines Schadstoffkatasters für bauliche Anlagen auf dem ehem. MFG 5-Areal (u.a. als Grundlage für ein zu erstellendes Rückbaukonzept) sowie die Ermittlung von Verkehrswerten.
Um die „Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Sanierungsgebietes Holtenau Ost“ [vgl. Drs. 0385/2017] sachgerecht abschließen zu können, bedarf es – aufgrund der ersten Rückmeldungen der zuständigen Landes- und Bundesbehörden zu der, neben weiteren Varianten, im Entwurf der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Erschließungsvariante mit Anschluss an die B 503 – noch ergänzender Gutachten (wie z.B. die Verträglichkeit eines Brückenbauwerkes mit dem Flugbetrieb des angrenzenden AIRPORT Kiel), die derzeit sowohl in Bearbeitung wie Beauftragung sind sowie einer erneuten Befassung der vorgenannten Behörden.
Die Zustimmung der potentiell in Frage kommenden Förderministerien zur Leistungsbeschreibung für die Konzeptstudie als Teil der Umsetzung des dritten Prüfschrittes hinsichtlich der bedarfsgerechten Entwicklung des Gewerbegebietes [Drs. 0961/2018] liegt mittlerweile vor. Die EU-weite Ausschreibung befindet sich entsprechend in Vorbereitung.
b) Auslobung und Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
Die zurückliegenden Monate wurden verwaltungsintern wie im Zusammenwirken von Verwaltung und Politik zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Zielstellungen und Optionen einer städtebaulichen Entwicklung und Übersetzung in die Auslobungsbedingungen genutzt.
So fand im März 2019 eine Fachexkursion mit Vertretern der Politik und Verwaltung nach Kopenhagen statt, um sich von der skandinavischen Planungskultur inspirieren zu lassen. Hierauf aufbauend fand im August 2019 ein gemeinsamer Workshop mit Politik, Verwaltung und dem Beirat für Stadtgestaltung statt, um den Blick noch einmal zu weiten und (neue) Ideen zu diskutieren.
Die Ergebnisse neuer vorliegender Gutachten flossen ebenso in die Überarbeitung ein wie gesamtstädtische Zielstellungen aus von der Selbstverwaltung seit 2016 beschlossenen gesamtstädtischen Konzeptionen, wie z.B. dem Masterplan 100 % Klimaschutz. Auch die Möglichkeiten, die sich aus Änderungen gesetzlicher Grundlagen, wie z.B. dem Planungsrecht, ergeben, wurden eruiert und integriert. So konnte bspw. der ermittelte Zielwert für die insgesamt zu schaffenden Wohneinheiten von 1.400 auf 1.800 erhöht werden.
Derzeit werden alle Neuerungen zusammengefasst und zu einem Gesamttext abgewogen. Der sich ergebende Entwurf der Auslobungsbedingungen muss vor Beschluss dem für die Förderung zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) zur Zustimmung und Mittelfreigabe übermittelt werden.
1.2 Verlagerung des ABz Kiel des WSA Lübeck
Sowohl für die Landeshauptstadt Kiel (LHK) als auch für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat die Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck eine Schlüsselfunktion. Der Wechsel vom derzeitigen Standort an der Holtenauer Reede an den Plüschowhafen ermöglicht die Umsetzung des beschlossenen mischgenutzten Entwicklungskonzeptes für das Gesamtareal (s.o.) als auch die Schaffung eines modernen, zukunftssicheren Standortes für den ABz Kiel.
Aufgrund des Erfordernis einer zeitnahen Planungssicherheit und verbindlichen Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen für alle Beteiligten wurden – ausgehend von den voraussichtlichen zeitlichen Perspektiven des Ende 2018 in Verhandlungen stehenden Umsetzungsmodells [vgl. Drs. 0960/2018] – noch einmal Alternativen durchdacht. Im Ergebnis eines Spitzengespräches von WSV und LHK zu Beginn des Jahres 2019 steht ein Umsetzungsmodell, welches auch von der BImA unterstützt wird und die förderrechtliche Zustimmung erfährt.
Zentrales Moment dieses Modells ist, dass die WSV sowohl die Grundstücksherrichtung inkl. Kaikantensanierung am Plüschowhafen als auch die Verlagerung des Betriebsstandortes in originärer Aufgabenwahrnehmung und eigener Verantwortlichkeit durchführt.
Die LHK wird in Rahmen dieses Modells zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Teilfläche und wird dort auch keine sanierungsrechtlichen Maßnahmen durchführen.
Die BImA stellt der WSV die für den Neustandort benötigte Fläche vor Veräußerung des ehem. MFG 5-Areals an die LHK zur Verfügung. Gleichzeitig hat sie der LHK die Veräußerung des Altstandortes nach Abgabe dieses Grundstücks entsprechend der bundesinternen Geschäftsprozesse durch die WSV an die BImA zugesagt.
Eine entsprechende trilaterale Vereinbarung befindet sich derzeit in Vorbereitung.
1.3 Eigentumsübergang
Die Aufnahme der Grundstücksverhandlungen zum Erwerb des ehem. MFG 5-Areals ist im Sommer 2019 erfolgt.
Eine der erforderlichen Grundlagen zum Abschluss der Vertragsverhandlungen – hier dann vermindert um die Teilfläche des Neustandortes für den ABz Kiel – ist das Vorliegen einer aktuellen Verkehrswertermittlung. Der Auftrag zur Aktualisierung der vorliegenden Verkehrswertermittlung [vgl. Drs. 0974/2017] ist erteilt worden und in Bearbeitung. Weiterhin erforderlich ist eine Klärung der Verantwortlichkeiten im Umgang mit den festgestellten belasteten Teilflächen auf dem Areal im Rahmen der Vertragsverhandlungen.
Einigkeit zwischen BImA und LHK besteht auch über den Eigentumsübergang für weitere, außerhalb des Sanierungsgebietes und der äußeren Erschließung dienende Flächen. Vor Einstieg in konkrete Vertragsverhandlungen stehen hier noch vorbereitende Schritte an, wie u.a. Verkehrswertermittlungen.
2 Ausblick
Für die Mehrzahl der vorstehend genannten und für die weitere Entwicklung der Gesamtmaßnahme maßgeblichen Planungs- und Handlungsschritte ist eine Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung erforderlich.
Die Einbringung eines Beschlussvorschlages erfolgt jeweils mittels einer separaten Beschlussvorlage. Der Beratungslauf ist wie folgt: Ortsbeiräte Holtenau und Pries/Friedrichsort – Bauausschuss – Ratsversammlung.
Doris Grondke
Stadträtin