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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1009/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Hauptausschusssitzung am 05.06.2019 wurde die Verwaltung zum TOP 7.1 „Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben“ (Drs. 0446/2019) aufgefordert, dem Gremium eine Geschäftliche Mitteilung (GM) zum Sachverhalt vorzulegen.

Mit der GM „Zwischenstand Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben“ (Drs. 0750/2019) wurde der Hauptausschuss dann am 11.09.2019 über das beabsichtigte weitere Vorgehen informiert. Sowohl der Antrag vom 05.06.2019 als auch die GM vom 11.09.2019 wurden vertagt.

 

In der GM wurden in der als Anlage beigefügten Tabelle 2 die Unternehmen identifiziert, die nach erster Einschätzung keinen öffentlichen Tarif anwenden. Nach intensiven Gesprächen mit den Unternehmen und darauffolgenden Recherchen konnte diese Unternehmensliste wie folgt angepasst werden:

 

Tab.: Unternehmen, die bisher keinen öffentlichen Tarif anwenden

 

 

 

Unternehmen

städt. Anteil

Kiel-Marketing GmbH

100%

KiWi Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH

100%

Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH

100%

Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK

100%

SEEHAFEN Kiel GmbH & Co. KG inkl. SEEHAFEN KIEL Stevedoring GmbH und PORT EVENT Kiel GmbH

100%

Tochter SEEHAFEN: Flughafen Kiel GmbH

100%

Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH (s. Tab. 1.)

 

- Tochter SKK:  Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH

100%

- Tochter SKK:  Städtisches MVZ Kiel GmbH

100%

Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltungs GmbH

94%

Wissenschaftszentrum Kiel GmbH

75,5%

 

Die Flughafen Kiel GmbH wendet den TVöD-F für den Dienstleistungsbereich Flughäfen an, der zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart ist.

 

Die Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH wendet den TV-KR-S an. Dieser wurde als Branchentarifvertrag für Servicebereiche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Schleswig-Holstein zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband S-H und ver.di abgeschlossen. Die letzte Verhandlung des TV-KR-S mit ver.di fand mit dem Abschluss vom 28.02.2011 statt. Danach gab es arbeitgeberseitige Tarifanpassungen.

 

Damit zählen die Flughafen Kiel GmbH und die Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH zu den Unternehmen, die bereits einen öffentlichen Tarif anwenden.

 

 

Die weiteren o.g. Unternehmen (Tab.) sind derzeit dabei sehr umfangreiche und arbeitsintensive Analysen über die möglichen finanziellen, organisatorischen und arbeitsvertraglichen Auswirkungen bei Einführung des TVöD anzustellen und die Konsequenzen für die Aufgabenbereiche und auf die Wettbewerbsfähigkeit in den jeweiligen Branchen zu ermitteln, um diese wiederum mit dem Betriebsrat - soweit vorhanden - und dem Aufsichtsrat intensiv zu beraten. Als besonders komplexe Aufgabe stellt sich dabei die Herstellung der Vergleichbarkeit der jeweiligen Tätigkeiten in den Unternehmen mit den Stellenbeschreibungen, -profilen und Bewertungen gemäß TVöD dar.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse der Unternehmen bezogen auf die Tätigkeiten und die Branchen sehr breit gefächert sind und oftmals in einem dem Wettbewerb unterliegenden Geschäftsfeld stattfinden.

In verschiedenen Fällen stellt sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, ob ein starrer Tarif wie der TVöD den spezifischen unternehmerischen Anforderungen gerecht werden kann.

In einzelnen Aufsichtsräten (Seehafen, ZTS) fand zu dieser Thematik bereits ein erster Austausch statt. Weiterführende Aufträge wurden der Geschäftsführung erteilt.

 

Nach Fertigstellung der beschriebenen Analysen werden diese den jeweiligen Aufsichtsräten vorgestellt, die daraus dann geeignete Handlungsempfehlungen ableiten und diese über die Wirtschaftspläne zur Umsetzung bringen können.

 

Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Unternehmen empfiehlt der Eigenbetrieb Beteiligungen, dass diese Thematik in den jeweiligen Aufsichtsräten verbleibt, dort erörtert und entschieden wird. Dies entspricht dem Tenor der Antragsteller.

Unternehmerische Entscheidungen, sollten in Kenntnis aller jeweils relevanten Fakten und zum Beispiel auch unter Berücksichtigung des Marktumfelds möglichst im Unternehmen getroffen werden können und dürfen.

Damit wird insofern der Zielrichtung des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Änderung der Gemeindeordnung bzw. des damaligen Einführungserlasses  vom 02. September 2016 gefolgt, wonach mit Weisungen an die Unternehmen zurückhaltend umgegangen werden soll, zumal um den Unternehmen den notwendigen Spielraum für eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung zu lassen.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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Nov 13, 2019 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen