Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1009/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand „Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 13, 2019
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Sachverhalt/Begründung
In der Hauptausschusssitzung am 05.06.2019 wurde die Verwaltung zum TOP 7.1 „Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben“ (Drs. 0446/2019) aufgefordert, dem Gremium eine Geschäftliche Mitteilung (GM) zum Sachverhalt vorzulegen.
Mit der GM „Zwischenstand Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben“ (Drs. 0750/2019) wurde der Hauptausschuss dann am 11.09.2019 über das beabsichtigte weitere Vorgehen informiert. Sowohl der Antrag vom 05.06.2019 als auch die GM vom 11.09.2019 wurden vertagt.
In der GM wurden in der als Anlage beigefügten Tabelle 2 die Unternehmen identifiziert, die nach erster Einschätzung keinen öffentlichen Tarif anwenden. Nach intensiven Gesprächen mit den Unternehmen und darauffolgenden Recherchen konnte diese Unternehmensliste wie folgt angepasst werden:
Tab.: Unternehmen, die bisher keinen öffentlichen Tarif anwenden |
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Unternehmen | städt. Anteil |
Kiel-Marketing GmbH | 100% |
KiWi Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH | 100% |
Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH | 100% |
Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK | 100% |
SEEHAFEN Kiel GmbH & Co. KG inkl. SEEHAFEN KIEL Stevedoring GmbH und PORT EVENT Kiel GmbH | 100% |
- Tochter SEEHAFEN: Flughafen Kiel GmbH | 100% |
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH (s. Tab. 1.) |
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- Tochter SKK: Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH | 100% |
- Tochter SKK: Städtisches MVZ Kiel GmbH | 100% |
Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltungs GmbH | 94% |
Wissenschaftszentrum Kiel GmbH | 75,5% |
Die Flughafen Kiel GmbH wendet den TVöD-F für den Dienstleistungsbereich Flughäfen an, der zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart ist.
Die Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH wendet den TV-KR-S an. Dieser wurde als Branchentarifvertrag für Servicebereiche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Schleswig-Holstein zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband S-H und ver.di abgeschlossen. Die letzte Verhandlung des TV-KR-S mit ver.di fand mit dem Abschluss vom 28.02.2011 statt. Danach gab es arbeitgeberseitige Tarifanpassungen.
Damit zählen die Flughafen Kiel GmbH und die Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH zu den Unternehmen, die bereits einen öffentlichen Tarif anwenden.
Die weiteren o.g. Unternehmen (Tab.) sind derzeit dabei sehr umfangreiche und arbeitsintensive Analysen über die möglichen finanziellen, organisatorischen und arbeitsvertraglichen Auswirkungen bei Einführung des TVöD anzustellen und die Konsequenzen für die Aufgabenbereiche und auf die Wettbewerbsfähigkeit in den jeweiligen Branchen zu ermitteln, um diese wiederum mit dem Betriebsrat - soweit vorhanden - und dem Aufsichtsrat intensiv zu beraten. Als besonders komplexe Aufgabe stellt sich dabei die Herstellung der Vergleichbarkeit der jeweiligen Tätigkeiten in den Unternehmen mit den Stellenbeschreibungen, -profilen und Bewertungen gemäß TVöD dar.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse der Unternehmen bezogen auf die Tätigkeiten und die Branchen sehr breit gefächert sind und oftmals in einem dem Wettbewerb unterliegenden Geschäftsfeld stattfinden.
In verschiedenen Fällen stellt sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, ob ein starrer Tarif wie der TVöD den spezifischen unternehmerischen Anforderungen gerecht werden kann.
In einzelnen Aufsichtsräten (Seehafen, ZTS) fand zu dieser Thematik bereits ein erster Austausch statt. Weiterführende Aufträge wurden der Geschäftsführung erteilt.
Nach Fertigstellung der beschriebenen Analysen werden diese den jeweiligen Aufsichtsräten vorgestellt, die daraus dann geeignete Handlungsempfehlungen ableiten und diese über die Wirtschaftspläne zur Umsetzung bringen können.
Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Unternehmen empfiehlt der Eigenbetrieb Beteiligungen, dass diese Thematik in den jeweiligen Aufsichtsräten verbleibt, dort erörtert und entschieden wird. Dies entspricht dem Tenor der Antragsteller.
Unternehmerische Entscheidungen, sollten in Kenntnis aller jeweils relevanten Fakten und zum Beispiel auch unter Berücksichtigung des Marktumfelds möglichst im Unternehmen getroffen werden können und dürfen.
Damit wird insofern der Zielrichtung des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Änderung der Gemeindeordnung bzw. des damaligen Einführungserlasses vom 02. September 2016 gefolgt, wonach mit Weisungen an die Unternehmen zurückhaltend umgegangen werden soll, zumal um den Unternehmen den notwendigen Spielraum für eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung zu lassen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister