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Antrag der Verwaltung - 1011/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer 1115070026 - Komplettsanierung Hans-Geiger-Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 12, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Der Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000 Euro bei der Investitionsnummer 1115070026 – Komplettsanierung Hans-Geiger-Gymnasium wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus der Verpflichtungsermächtigung der Investitionsnummer 5110030024 – Zuführung zum Sonderkonto Holtenau Ost
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Wie im Bauprogramm der Immobilienwirtschaft dargestellt, ist für die Jahre 2019 f. eine umfassende Sanierung am Hans-Geiger-Gymnasium vorgesehen. Während mit Beginn der Planungsphase in diesem Jahr noch davon ausgegangen wurde, dass die Maßnahme aus dem Aufwand zu finanzieren ist, wurde im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 deutlich, dass die umfassende Sanierung als Investitionsmaßnahme zu behandeln ist. Folglich wurden die Mittel für die Jahre 2020 f. unter der o.g. Investitionsnummer zum Haushalt 2020 angemeldet. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rd. 11 Mio. Euro.
Da die Planungsphase in 2019 begonnen wurde, wurden bereits auch schon externe Planungsleistungen ausgeschrieben. Aktuell steht die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung mit einem Volumen von rd. 870.000 Euro an. Da der Auftrag im Vorgriff auf die ab 2020 bereitzustellenden Investitionsmittel erfolgen muss, ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5110030024 – Zuführung zum Sonderkonto Holtenau Ost - in Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes. Die Verwendung der dortigen Verpflichtungsermächtigung war für den Abschluss des Kaufvertrages für das MFG5-Gelände in 2019 vorgesehen. Da der Vertrag erst in 2020 abgeschlossen wird, wird die Verpflichtungsermächtigung für diesen Zweck nicht mehr benötigt und ein Teilbetrag kann für die Deckung der o.g. Maßnahme zur Verfügung gestellt werden.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin