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Antrag der Verwaltung - 1012/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Sperrvermerks der Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer 1115050163 – Umsetzung des Sanierungsgutachtens Friedrich-Junge-Schule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Nov 12, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Unter der Investitionsnummer 1115050163 stehen in 2019 aktuell noch rd. 450.000 Euro Kassenmittel zur Verfügung. Neben den Kassenmitteln wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.200.000 Euro veranschlagt, die jedoch mit einem Sperrvermerk versehen wurde, da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen.
Die zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls aus der Investitionsmaßnahme zu finanzieren. Da insbesondere die Planungsleistungen auch für die Konkretisierung der Haushaltsunterlagen benötigt werden, ist eine teilweise Freigabe der Mittel bzw. der Verpflichtungsermächtigung ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung erforderlich.
Aktuell soll ein externes Architekturbüro mit der Objektplanung für die Baumaßnahme beauftragt werden. Die Auftragssumme beträgt rd. 1.650.000 Euro. Da die Auftragsvergabe nur unter Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel erfolgen kann, wird zur Ergänzung der verfügbaren Kassenmittel um die Teilaufhebung des Sperrvermerks gebeten.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin