Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1065/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Gemäß § 40 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 5 Abs. 3 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 02.07.2014 wählt die Ratsversammlung aus der Wahlvorschlagsliste der Ortsbeiräte nach dem Meiststimmenverfahren die Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 02.07.2014 wählt die Ratsversammlung die 24 Mitglieder des Beirates. Die Mitglieder werden dabei den 18 Ortsbeiratsbezirken zugeordnet.

 

Den sechs Ortsbeiratsbezirken mit der höchsten Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind jeweils zwei Mitglieder zuzuordnen. Hierzu gehören die Bezirke Ravensberg/ Brunswik/ Düsternbrook, Mettenhof, Mitte, Hassee/ Vieburg, Elmschenhagen/ Kroog und Ellerbek/ Wellingdorf.

 

In den Bezirken Steenbek/ Projensdorf und Meimersdorf/ Moorsee gab es keine Bewerbungen. Dort ist je 1 Platz zu besetzen. Im Ortsbeirat Elmschenhagen/ Kroog gab es eine Bewerbung, es sind jedoch 2 Plätze zu besetzen. r diese Bezirke wird gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung des Beirates nach Abschluss der Wahl eine Nachwahl gemäß § 6 Abs. 2 erfolgen.

 

Der Beirat wird auf fünf Jahre gewählt. Der amtierende, sechste Beirat für Seniorinnen und Senioren wurde am 19.02.2015 gewählt, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Zur Vorbereitung der Wahl gaben die Ortsbeiräte den Bewerberinnen und Bewerbern im Zeitraum September bis November Gelegenheit, sich in den jeweiligen Ortsbeiratssitzungen den Mitgliedern des Ortsbeirates und den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern vorzustellen.

 

Im Anschluss beschlossen die Ortsbeiräte entsprechend der Satzung des Beirates über die Reihenfolge der Listenplätze. Die in den Wahlvorschlagslisten auf Platz 1 bzw. Platz 1 und Platz 2 gesetzten Personen sind von den jeweiligen Ortsbeiräten als Mitglieder für den Beirat vorgeschlagen.

 

Nach § 4 Abs. 7 der Satzung achtet der jeweilige Ortsbeirat bei der Abstimmung der Vorschlagsliste für die Beiratsmitglieder darauf, dass diese im Regelfall nicht auch Mitglied der Ratsversammlung, eines städtischen Fachausschusses oder eines Ortsbeirates sein sollen. Diese Regelung lässt eine Abweichung zu. Der Ratsversammlung ist eine entsprechende Mitgliedschaft bekannt zu geben. Die anliegende Wahlvorschlagsliste enthält keinen solchen Hinweis.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Nov 28, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 16, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen