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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1077/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Derzeitige Vertragsnehmerin für die Verwertung der Bioabfälle aus der Braunen Tonne ist die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie e. V., Rendsburg (NGD).
[Beschluss Finanzausschuss v. 16.08.2011, Drucksache 0630/2011; Auftrag v. 22.09.2011;
Leistungsbeginn 01.01.2012].

 

Der Betrieb der Verwertungsanlage der NGD in Altenholz / Dehnhöft wurde zum 31.12.2014 eingestellt, nachdem der Wirtschaftsausschuss der Stadt durch Beschluss v. 26.11.2014 (Drucksache: 0932/2014) zugestimmt hat, dass die NGD auf Antrag die Entsorgungsbetriebe Lübeck mit der Verwertung der Bioabfälle beauftragen darf (Einbindung eines Nachunternehmers).

 

In Abstimmung mit dem Rechtsamt wurde der bestehende Vertrag verlängert bis 30.04.2021
- er läuft definitiv zum 30.04.2021 aus und kann nicht verlängert werden.

 

Das Vertragsverhältnis ist bisher ohne Beanstandungen.

 

Geprüft wurde, ob eine vergaberechtsfreie „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit eigener Verwertungsanlage möglich wäre; hierfür liegen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor.
Somit ist auch hier vor Abschluss eines Vertrags ein Vergabeverfahren vorzuschalten.

Aufgrund des Auftragswertes von ca. 10,2 Mio € netto ist ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Neben den üblichen Vertragsinhalten, die durch die standardisierten Vergabeunterlagen der Zentralen Vergabestelle des Rechtsamtes vorgegeben werden, sind die Vergabeunterlagen wie üblich - so auch hier - durch eine Leistungsbeschreibung und ggf. weitere besondere Regelungen zu ergänzen.

 

Bei dieser Vergabe sollen folgende wesentliche Leistungsteile vergeben werden:

 

- Gestellung einer Übergabestelle für die Bioabfälle einschließlich LKW-Waage, bei der die Bioabfälle von den Sammelfahrzeugen des ABK verwogen und anschließend die Bioabfälle vom Auftragnehmer auf größere Fahrzeuge für den Transport zu(r) Verwertungsanlage(n) umgeladen werden. Die max. Fahrzeit der Sammelfahrzeuge bis zur Übergabestelle
wird begrenzt auf max. 30 Min.

- Transport der Bioabfälle zu(r) Verwertungsanlage(n).

 

 

- Verwertung der Bioabfälle
Wie bereits auch in der Beschlussvorlage zur vorangegangenen Ausschreibung

(Drucksache: 0940/2010) ausgeführt, soll wie bisher eine hochwertige Verwertung stattfinden, d. h., dass der Kompostierung der Bioabfälle eine Vergärung zur Erzeugung von Biogas vorgeschaltet werden soll.

- Verwertung des Biogases

- Erzeugung und Verwertung des Kompostes. Der Auftragnehmer muss einer Gütegemeinschaft Kompost angehören.

- Verwertung der Reststoffe

- Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile

Auch wird wie üblich gefordert, dass das Unternehmen Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG sein muss.

 

Durch die Vergärung der Abfälle und Erzeugung und Verwertung von Biogas wird der Forderung nach einer hochwertigen Verwertung gem. § 8 KrWG Rechnung getragen.

 

Folgende wesentliche Vertragseckpunkte sollen vereinbart werden:

 

- Die Vertragsdauer soll 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 5 Jahren betragen.

Die Dauer des Vertrags richtet sich grundsätzlich an der Dauer der Refinanzierung der Investitionen auf der Auftragnehmerseite unter Einbeziehung der gewollten Dauer der Entsorgungssicherheit für den Auftraggeber aus.

 

- Wegen der Dauer des Vertrags soll eine Preisanpassungsklausel gem. den rechtlich vorgeschriebenen Grundsätzen vereinbart werden. Der Angebotspreis kann dadurch - bei Vorliegen der Voraussetzungen - moderat an die Preisentwicklung angepasst werden.
 

Der ABK hat eine Markterkundung im regionalen Bereich durchgeführt.
Diese ergab, dass von fachkundigen, zuverlässigen und leistungsfähigen Unternehmen hinreichend viele Angebote für die oben skizzierten Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingehen würden.
Auch haben 2 Unternehmen dargelegt, dass diese neben den Verwertungsleistungen jeweils eine Übergabestelle im Nahbereich anbieten können (bereits genehmigte Anlagen).

 

Der ABK erwartet in Zukunft höhere Kosten im Bioabfallbereich durch:

- vollen Umsatzsteuer-Satz (19 % statt bisher verminderten Satz von 7 %)

- höhere gesetzliche Anforderungen an die Qualität der Bioabfälle insbesondere durch DüngeVO, BioabfallVO

- Kosten für „Bio-Kampagne“ des ABK zur Verbesserung von Qualität und Quantität
- EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers sinkt.

 

Die o. g. Leistungen, aber auch umweltbezogene und soziale Aspekte, werden in den Vergabeunterlagen als MINDESTANFORDERUNGEN beschrieben und gefordert, die von ALLEN Bietern gleichermaßen zu erfüllen sind.
 

Im Rahmen der Angebotsbewertung muss daher keine differenzierte Bewertung sozialer und umweltbezogener Aspekte stattfinden.
Dies wäre auch faktisch gar nicht diskriminierungsfrei möglich, weil es sowohl für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Logistik als auch für die Verwertung (differenzierte Verwertungsschritte, unterschiedliche Verwertungsverfahren / -anlagen…) keine normierten Kriterien / zertifizierten Standards gibt, die vergaberechtlich sicher berücksichtigt werden könnten.
Würde der ABK dies dennoch versuchen, könnten die Bieter die Vergabestelle wegen fehlender Transparenz der Vergabeunterlage und der Unmöglichkeit, dass die Bieter Angaben zu ökologischen Standards im Angebot liefern, rügen.

Dies könnte zu erheblichen Zeitverzögerungen führen und birgt Kostenrisiken (Verfahren vor Nachprüfungsstelle und vor OLG möglich).

 

 

 

Der ABK wird daher - wie oben beschrieben - rechtssicherer umweltbezogene und soziale Aspekte als Mindestanforderungen in die Vergabeunterlagen aufnehmen. Da die kalkulationsrelevanten Eckpunkte sodann für alle Bieter gleich sind, ist alleiniges Zuschlagskriterium ausschließlich der Preis. Jedoch werden im Rahmen der wirtschaftlichen Bewertung der Angebote - wie auch bei anderen Vergabeverfahren des ABK üblich - neben dem Verwertungspreis auch die Transportselbstkosten für die Sammelfahrzeuge des ABK bis zur vom Bieter angegebenen Übergabestelle einbezogen.

 

Der ABK hat einen externen Fachberater bei der Erstellung der Vergabeunterlagen einbezogen.

 

Die Vergabeunterlagen sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Sachverhalt/Begründung

 

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Beschlüsse

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Nov 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen