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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1143/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V Kap Horn Hotel im Stadtteil Kiel-dfriedhof für das Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1 (Gemarkung Kiel-N, Flur 14, Flurstück 285 und Flur 13, Flurstück 232) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V „Kap Horn Hotel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I.umlicher Geltungsbereich

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V liegt südlich der Hörn am östlichen Rand des Stadtteils Südfriedhof im Übergangsgebiet zum Stadtteil Gaarden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates Gaarden.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V liegt zwischen der Werftbahnstraße, der Gablenzstraße und der Werftstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4.600 m².

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich lange Zeit darum bemüht, das östlich des Hörnbades gelegene Grundstück Werftbahnstraße 1 zu entwickeln und zu vermarkten. Zuletzt wurde dieses städtische Grundstück als Fläche für einen Gebrauchtwagenhandel nicht seiner exponierten Lage entsprechend genutzt.

 

Zur Entwicklung des gesamten Bereiches zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße und Werftstraße in mehreren Bauabschnitten wurde die Kap Horn GmbH gegründet. Die Kap Horn GmbH hat unter anderem das Grundstück Werftbahnstraße 1 von der Landeshauptstadt Kiel erworben.

 

Im 4. Quartal 2018 wurde ein konkurrierendes Verfahren mit fünf internationalen Architektur­ros zur städtebaulich-architektonischen Überplanung des gesamten Quartiers durchgeführt. Im Vorwege ergab eine im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel durchgeführte stadträumliche und stadtgestalterische Untersuchung die Verträglichkeit eines im nördlichen Bereich des Quartiers (Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1017V) geplanten Hochhauses von ca.  67 m Höhe. Der Entwurf des Büros MVRDV aus Rotterdam ging als Sieger aus dem gutachterlichen Verfahren hervor.

 

Das Grundstück Werftbahnstraße 1 soll durch die Errichtung eines 18 geschossigen Hotelturms mit ca. 67 m Höhe städtebaulich betont werden. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist ein Gebäude für vorwiegend Büronutzung mit 12 Geschossen geplant.

 

Die Realisierung dieses Vorhabens setzt voraus, dass für das Grundstück eine höhere bauliche Ausnutzung zulässig wird, als in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 615 1. Änderung - festgesetzt ist. Daher soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ aufgestellt werden.

 

r die Planung und Durchführung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) zu schließen, der beinhaltet, dass der Stadt dafür keine Kosten entstehen.

 

III. Flächennutzungsplan und bestehender Bebauungsplan Nr. 615 1. Änderung

Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gewerbliche Baufläche dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1017V überdeckt zum Teil den Geltungsbereich des seit dem 27.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 615 1.Änderung. Um aktuell die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotelturms und eines Gebäudes für Gewerbe zu schaffen, wird der verbliebene rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 615 1.Änderung teilweise durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V überlagert.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.10.2019 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.10.2019 bis zum 25.10.2019 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 09.10.2019 im Ortsbeirat Gaarden frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

V. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen r die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V.

 

Der Ortsbeirat Gaarden erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 9, 2020 - Bauausschuss - geändert beschlossen