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Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 1158/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zum Schutze vor finanziellen Nachwirkungen für Kieler Parteien bezüglich Verstößen gegen die Sondernutzungserlaubnis nach § 21 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein während des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl 2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Dec 12, 2019
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Jan 16, 2020
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Antrag
Antrag:
Rückwirkend zum 14.09.2019 wird die Anzahl der zur Oberbürgermeisterwahl 2019 erlaubten Plakate von 1500 [1] auf 3500 Plakate (1750 Plakate in Sandwich Form) erhöht. Darüber hinaus wird der Zeitraum zum Aufhängen von Wahlplakaten, ebenfalls rückwirkend, von sechs Wochen vor der Wahl auf sechs Wochen plus einen Tag erhöht.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Kieler Parteien haben zur Oberbürgermeisterwahl in Kiel, nach eigenen Angaben [2], 3500 Plakate in „Eigenenergie“ aufgehängt. Damit wurde, da sich diese hohe Anzahl an Plakaten in sechs Wochen wohl nicht realisieren lässt, bereits am Samstag vor dem 15.09.2019 begonnen.
Um etwaigen Strafzahlungen vorzubeugen, sind die gegebenen Sondernutzungserlaubnisse rückwirkend zu ändern.
Eine Umstellung der Plakatierungsregeln wirkt zudem dem Eindruck entgegen, Parteien würden im Wahlkampf – um es in jugendgerechter Sprache auszudrücken – „keinen flying Flamingo“ auf die geltenden Regeln bei der Plakatierung geben.
[1] §21 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein / Sondernutzungserlaubnis zur Oberbürgermeisterwahl
[2] https://www.cdu-kiel.de/artikel/wahlnachlese
gez. Ratsherr Ove Schröter f.d.R.
Ratsfraktion DIE FRAKTION