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Antrag der Verwaltung - 1172/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jan 9, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 16, 2020
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Antrag
Antrag:
Im Bezirk des Ortsbeirates Suchsdorf
- Der Widmungsverfügung Wegeflächen Suchsdorf an der Au wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
Im Bezirk des Ortsbeirates Gaarden
- Die Verlängerung der Hügelstraße zwischen Wendehammer und dem Verbindungsweg zum Sandkrug wird für den Fahrverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 3).
Im Bezirk des Ortsbeirates Ellerbek/Wellingdorf
- Die Wegeverbindung von der Julienstraße/Marienstraße zur Werftstraße/Schönberger Straße wird für den Fahrverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 4).
- Das Teilstück der Großen Ziegelstraße zwischen Werftstraße und der Rückseite des Hauses Werftstraße 115 a wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b umgestuft (Anlage 5).
Im Bezirk des Ortsbeirates Russee/Hammer/Demühlen
- Die an der Rendsburger Landstraße entlangführende Wegeverbindung Schiefe Horn wird für den Kfz-Verkehr teileinzogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 6).
Im Bezirk des Ortsbeirates Hassee/Vieburg
- Der Schulweg (ehemals Wulfsbrook) zur Hamburger Chaussee wird für den Verkehr eingezogen (Anlage 7).
Im Bezirk des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook
- Die Michaelisstraße wird für den Verkehr eingezogen (Anlage 8).
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) ist 1962 in Kraft getreten. Ein erstes Widmungsverzeichnis wurde erst 1980 – damals noch handschriftlich – erstellt. Anschließend wurde es über den Schreibdienst und durch Nacherfassung in die EDV aufgenommen und seitdem als „Word-Datei“ fortgeführt. Straßen, die vor 1962 bereits öffentliche Verkehrsflächen waren und somit gem. § 57 Abs. 3 StrWG als gewidmet gelten, wurden erfasst und nach Aktenlage eingestuft. Aufgrund der Vielzahl der Straßen konnte die tatsächliche Verkehrsbedeutung vor Ort nicht überprüft werden.
Durch die Anschaffung des Programmes „Verwaltungsinformationssystem Straße“ ist es möglich, das Straßenkataster und das Widmungsverzeichnis zusammenzuführen. Die Eingabe der Daten wird zum Anlass genommen, das Widmungsverzeichnis komplett zu überarbeiten und die Einstufung der Daten hinsichtlich der tatsächlichen Verkehrsbedeutung zu überprüfen. Die dabei festgestellten Abweichungen werden dabei korrigiert.
Zu 1.: Bei der Widmung des Neubaugebietes im Jahr 2009 wurde versäumt, die Wegeflächen
zu widmen.
Zu 2.: Das betreffende Teilstück der Hügelstraße wurde 1971 zurückgebaut und kann nun nicht
mehr mit Fahrzeugen befahren werden.
Zu 3.: Im Jahr 1977 wurde die ehemalige L 50/L52 (Werftstraße/Schönberger Straße) zur
B 502 ausgebaut. Im Rahmen dieser Bauarbeiten wurden die Verbindungen zur
Julienstraße und zur Marienstraße zurückgebaut.
Zu 4.: Im Jahr 1965 wurde der Einmündungsbereich Große Ziegelstraße Werftstraße zurück-
gebaut und die Durchfahrt für Kfz ausgeschlossen.
Zu 5.: Die Straße Schiefe Horn wurde ausgebaut und am 03.03.1979 aus Rechtssicherheits-
gründen förmlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die an der Rendsburger Landstraße
entlangführende Wegeverbindung ist jedoch als eigenständiger Gehweg nicht für
Fahrzeuge befahrbar.
Zu 6.: Beim Bau der Schule in den 1960er Jahren wurde der Weg überbaut und ist somit örtlich
nicht mehr vorhanden.
Zu 7.: Die Michaelisstraße innerhalb des UKSH-Geländes wurde 1974 von der Gemeindestraße
zum Gehweg umgestuft. Sie diente der fußläufigen Querung des Klinikgeländes. Durch
Baumaßnahmen sind bereits in den 1980er Jahren große Teile der Straße bebaut worden
und sie hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Da lediglich die straßenrechtliche Einstufung der tatsächlichen, örtlich seit Jahren unveränderten Situation angepasst wird, wurde auf eine Beteiligung der Ortsbeiräte verzichtet. Die betreffenden Ortsbeiräte erhalten eine Kopie dieser Beschlussvorlage.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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303,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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865,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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577,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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658,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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700,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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878 kB
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8
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(wie Dokument)
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754,3 kB
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