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Antrag der Verwaltung - 1222/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teileinziehung von Flächen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Parkplatz Holtenauer Straße zwischen Hausnummer 258 und 264
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jan 9, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 16, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Parkplatz Holtenauer Straße zwischen Hausnummer 258 und 264 mit 23 Stellplätzen gilt als förmlich gewidmet nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG und ist als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Er soll für ein Wohnungsbauprojekt verkauft und dann bebaut werden. Da er als Parkplatz in zentraler Lage erhebliche Verkehrsbedeutung hat, kommt nur eine Einziehung gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG in Frage.
Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen.
Als Begründung wird auf die Beschlussvorlage Drs.-Nr. 0848/2019 „Feststellung des Vorliegens von Gründen für das überwiegende öffentliche Wohl einer geplanten neuen Nutzung einer Teilfläche des Parkplatzes Holtenauer Straße zwischen 258 und 264 als Wohnungsbaufläche“ verwiesen.
Die Teileinziehung wurde im Ortsbeirat Wik in der Sitzung am 13.11.2019 behandelt. Es wurden keine Einwände und Anmerkungen vorgebracht.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,3 kB
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