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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1227/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die beigefügte Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Landeshauptstadt Kiel auf Basis der Grundlagenstudie "Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel" wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Anlass

 

Die Landeshauptstadt Kiel bringt die Mobilitätswende voran. Ein moderner und zukunftssicherer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist dabei zunehmend von zentraler Bedeutung für eine attraktive, lebenswerte und klimafreundliche Stadt.

 

Die weiteren Ausführungen sind auch aus der Geschäftlichen Mitteilung 0758/2019 entnommen:

Die Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel ist geprägt durch dynamische Veränderungen. Kiel wächst durch eine steigende Bevölkerung. Einhergehend mit wirtschaftlicher und touristischer Attraktivität sowie zunehmenden regionalen Verkehrsverflechtungen stößt das bisherige Verkehrssystem bereits heute an seine Grenzen. Die steigende Anzahl an Autos führt in der Stadt Kiel zu Engpässen im Straßennetz, Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsarten und zunehmender Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen. Auch die Steigerung der Attraktivität der Kieler Innenstadt, öffentlicher Räume und Wohngebiete erfordert eine verbesserte Erreichbarkeit bei weniger Verkehrsaufkommen. Insbesondere um den akuten Gefahren aus Klimawandel und Umweltverschmutzung aktiv begegnen und den Masterplan 100% Klimaschutz erfüllen zu können, sind umfangreiche Maßnahmen in Kiel erforderlich. Chancen ergeben sich mit einer Mobilitätswende darüber hinaus insbesondere auch für die Lebensqualität in Kiel.

Die Mobilitätswende in Kiel erfordert einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV als zentrales Rückrad eines zukunftssicheren Verkehrssystems, das in Kombination mit einem starken Radverkehr das Umsteigen vom privaten Auto vereinfacht.

Der Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP 2008) beinhaltet ein umfassendes Zielesystem (Drs. 1197/2008), das auf den strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel basiert. Die Einstellung der Planungen für eine StadtRegionalBahn (SRB), die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen und die im Vergleich zu anderen Städten schwache Nutzung des ÖPNV verlangen neue Lösungswege und haben eine Teilfortschreibung notwendig gemacht. Ergänzend dazu wurde der Masterplan Mobilität für die KielRegion gemeinsam mit den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde beschlossen (Drs. 0831/2017). Darauf abgestimmt und mit weiteren Umweltzielen ergänzt sind die Vorgaben aus dem Masterplan 100% Klimaschutz für Kiel verpflichtend.

Eine maßgebliche Größe zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele ist die Steigerung des ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl (Modal Split). Für den Modal Split ist eine Steigerung bei der Nutzung des ÖPNV von 10 % auf 17 % bis zum Jahr 2035 erforderlich. Basierend auf den Strategien der genannten Konzepte, konkretisiert das Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität (Green City Plan für Kiel, Drs. 0716/2018) einzelne Maßnahmenvorschläge.

Die Stärkung des ÖPNV ist in Kiel mit dem bisherigen Bussystem nur sehr begrenzt möglich. Die erforderlichen Beförderungskapazitäten und festgelegten Zielsetzungen können auch mit einer Ausweitung des Angebots nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Ein attraktiver ÖPNV erfordert zudem schnelle Verbindungen in einem attraktiven Taktangebot mit zuverlässigen Umsteigemöglichkeiten. Mit dem Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde bereits ermittelt, dass die erforderliche Attraktivität und Qualität im ÖPNV ein neues hochwertiges System in Kiel erfordert, dass auf einer eigenen Trasse verkehrt. Die Maßnahme wurde daher als eine Schlüsselmaßnahme für die Stadt Kiel definiert.

r Städte und Gemeinden ist die Finanzierung des ÖPNV eine Herausforderung. Der Betrieb lässt sich in der Regel nur mit einem finanziellen Defizit realisieren. Gleichzeitig sind die Negativeffekte und Folgekosten ohne attraktives ÖPNV-Angebot bedeutend höher. Die Attraktivität von Städten bemisst sich zunehmend an der Lebens- und Aufenthaltsqualität, die maßgeblich durch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs erreicht wird und neue straßenräumliche Aufwertungen ermöglicht. Um die Entwicklung der Stadt Kiel zukunftssicher und konkurrenzfähig als Lebens- und Arbeitsstandort gestalten zu können, muss eine Mobilitätswende mit einem modernen ÖPNV-Angebot umgesetzt werden. Die Investitionskosten für die Einführung eines neuen ÖPNV-Systems können bei einem nachgewiesen Nutzen größtenteils durch Bundes- und Landesmittel finanziell gefördert werden.

 

 

II. Grundlagenstudie als umfangreiche Planungsgrundlage

 

Die weiteren Ausführungen sind auch aus der Geschäftlichen Mitteilung 0758/2019 entnommen:

Mit Ratsbeschluss vom 21.01.2016 (Drs. 0023/2016) wurde die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der "Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel" ein Konzept zu erstellen. Die nun vorliegende Grundlagenstudie des Gutachterkonsortiums bestätigt, dass das heutige ÖPNV-System nicht zukunftsfähig ist. Eine Optimierung des bestehenden Busangebotes zieht eine erhebliche Ausweitung des Fahrten- und Taktangebotes nach sich. Dies ist aufgrund der zusätzlich benötigten Fahrzeug- und Personalkapazitäten und der damit verbundenen Kostensteigerung nicht realisierbar. Die Verwaltung kann das Ergebnis bestätigen. Bereits heute lässt sich mit dem vorhandenen ÖPNV-Angebot die Nachfrage nicht anforderungsgerecht gestalten.

Im Rahmen der Grundlagenstudie wurden auf Basis einer umfangreichen Auswertung der Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsplatz- und Ausbildungsstandorten sowie der Verteilung von Nahversorgungszentren mit dem Verkehrsmodell der RegionKiel die Bereiche Kiels ermittelt, die über ausreichende Nachfragepotenziale für ein hochwertiges ÖPNV auf eigener Trasse verfügen. Auf Grundlage der Nachfragepotenzialermittlung wurden Korridore im Kieler Stadtgebiet r hochwertige Systeme identifiziert, die den Rahmen für ein Kernnetz bilden, ohne dass im Detail eine Trassenführung festgelegt wird. Um erste Abschätzungen zu einem erwarteten Nutzen der Systeme in ein Verhältnis zu den entstehenden Kosten setzen zu können, musste im Gutachten eine exemplarische Streckenführung definiert werden. Trassen wurden auf Basis von unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausgewählt, die u.a. den Straßenquerschnitt, gliche Steigungen oder die Anbindung starker Quell- und Zielorte umfassen. Eine Festlegung auf die skizzierten Trassen ist mit der Grundlagenstudie nicht verbunden. Es handelt sich ausschließlich um eine gutachterliche Ersteinschätzung. Die Korridore dienen als maßgebliche Planungsgrundlage, die für verschiedene Variantenprüfungen der Streckenführungen für die weiteren Planungen genutzt werden.

 

Das Gutachten hat unterschiedliche Systemvarianten für die ermittelten Korridore untersucht, um die erforderliche Attraktivitätssteigerung und Ausweitung der Beförderungskapazitäten im ÖPNV in Kiel zu erreichen. Untersucht wurden folgende Systeme für Kiel:

Metro-Bus: Ein Metro-Bus-System ist im Angebot durch eine stringente Linienführung und ein gleichbleibendes, dichtes Taktangebot gekennzeichnet, das ohne eine eigene Spur im Straßenraum mit den anderen Verkehrsarten fährt.

Bus-Rapid-Transit (BRT): Ein BRT-System stellt ein Schnellbussystem dar, das über eine eigene Trasse verfügt. Es bildet durch die damit verbundenen Vorteile im Beförderungskomfort, den gewonnenen Zeitvorteilen und der besseren Verlässlichkeit ein hochwertiges ÖPNV-System.

Tram (Stadtbahn): Eine Tram (Stadtbahn) weist als System auf der Schiene ebenfalls die Qualitätsvorteile einer eigenen Trasse auf und ist durch einen sehr hohen Beförderungskomfort geprägt und zeichnet sich zusätzlich durch hohe Mitnahmekapazitäten aus.

SPNV-Citytunnel: Ein SPNV-Citytunnel-System stellt die Verlängerung der Regionalbahnlinien dar, die über eine Tunnelstrecke unter dem Stadtgebiet mit zusätzlichen Haltepunkten weitergeführt werden.

Regio-Tram: Ein Regio-Tram-System stellt eine regionale Verknüpfung von Tram- und Regionalbahnlinien dar. Eine Tram kann in einer solchen Systemvariante auch in das Kieler Umland fahren.

 

Die verschiedenen Verkehrssysteme zur Erweiterung des bestehenden ÖPNV-Angebotes werden in der Grundlagenstudie dahingehend verglichen, inwieweit sie die Anforderungen an ein leistungsfähiges und attraktives Kernnetz in Kiel erfüllen können. Die Bewertung erfolgt über folgende Kriterien: „Zielerfüllung Klimaschutz“, „Berderungsqualität im ÖPNV“, „Regionale Effekte“, „Städtebauliche Wirkungen“, „Umweltauswirkungen“, „Investitionskosten“ und Betriebskosten“.

Die Analyse der Systeme in eigener Entscheidungskompetenz der Stadt Kiel zeigt, dass im Kernnetz die meisten Vorteile mit den Systemvarianten Tram (Stadtbahn) und Bus-Rapid- Transit (BRT) erreicht werden. Für eine Regio-Tram lassen sich zwar die positivsten Effekte nachweisen, da diese Systemvariante aber nicht in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Stadt Kiel liegt, scheidet dieses System zumindest im ersten Planungsschritt aus. Sollte in Kiel die Auswahl auf eine Tram fallen, könnte eine regionale Erweiterung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die beiden Systeme Tram und BRT wurden im Rahmen der Grundlagenstudie mit zusätzlichen Detailbetrachtungen genauer untersucht. Beide Systeme zeigen nach gutachterlicher Bewertung spezifische Vor- und Nachteile: Für ein BRT-System sind nach Einschätzung der Gutachter die Investitionskosten geringer, dafür aber die Personal- und fortlaufenden Betriebskosten u.a. durch die geringeren Mitnahmekapazitäten je Fahrzeug relativ hoch. Die Tram (Stadtbahn) schneidet bei den Aspekten „Erfüllung der Klimaschutzziele“, „Beförderungsqualität“, Umweltauswirkungen“ und „Städtebauliche Wirkungen“ am besten ab. Bei der Einführung einer Stadtbahn muss man mit höheren Investitionen rechnen, die erforderlichen Ausgleichszahlungen aus der Differenz der fortlaufenden Betriebskosten eines voll in Betrieb befindlichen Systems und der Fahrgasterlöse stellen sich aber nach den gutachterlichen überschlägigen im Verglich zu einem BRT-System die Kostenschätzungen geringer dar.

 

Die Kosten für die nötige Infrastruktur von trassengebundenen Systemen sind bei einem nachgewiesenen Nutzen mit mindestens 75 Prozent der Investitionskosten förderfähig. Die überschlägigen gutachterlichen Berechnungen zeigen, dass in Kiel der zu erwartende Nutzen in einem positiven Verhältnis zu den Kosten steht und eine Förderfähigkeit für die Infrastrukturinvestitionskosten zu erwarten ist.

Die Studie sieht in der Abwägung der Systemvarianten mit der Einführung einer Tram (Stadtbahn) die meisten Vorteile für Kiel. Die Bewertung der Systemvariantensst noch keine abschließende Systemfestlegung zu. Die technischen und baulichen Realiserungsmöglichkeiten sind durch die Grundlagenstudie nicht geprüft. Daher ist die Empfehlung, vertiefende Untersuchungen im Rahmen der Trassenplanung für beide Systeme (BRT und Tram) durchzuführen.

In der Landeshauptstadt Kiel wird das neue hochwertige ÖPNV-System mit eigener Trasse auch mit dem Busverkehr neu verknüpft. Dabei fallen Buslinien in den Bereichen weg, die durch das neue System bedient werden. Solche Stadtbereiche Kiels, die nicht in den Potenzialkorridoren eines trassengebundenen Systems liegen oder erst in einer späteren Realisierungsstufe erschlossen werden können, werden über die Neuorganisation des Busverkehrs ebenfalls von einer verbesserten ÖPNV-Anbindung profitieren.

 

 

Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans

 

Die Verwaltung hat aufbauend auf der Grundlagenstudie die Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans erstellt (Anlage). Sie ergänzt bzw. ersetzt partiell die Kapitel 6.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie 6.8 Mobilitäts- und Verkehrsmanagement des

VEP 2008.

 

Die weiteren Ausführungen sind aus der Geschäftlichen Mitteilung 0758/2019 entnommen:

Die Fortschreibung umfasst Inhalte der Grundlagenstudie, die als Planungsgrundlage für die weiteren Schritte festgelegt werden können. In dem Entwurf { In der hier als Anlage vorliegenden Teilfortschreibung }  ist das Leitbild entsprechend der bestehenden Konzepte und Beschlusslagen in Kiel für eine Mobilitätswende definiert (Masterplan Mobilitätr die KielRegion, Masterplan 100% Klimaschutz). Ausgehend von der Bestandsanalyse und Nachfragepotenzialberechnungen werden die Korridore für ein hochwertiges ÖPNV-System in Kiel festgelegt. Über den Systemvergleich erfolgt die Ausrichtung der weiteren Planung auf ein trassengebundenes System, deren Planung nach der Systembewertung auf die Systemvarianten mit den meisten Vorteilen für Kiel ausgerichtet wird, die in der eigenen Entscheidungskompetenz liegen. Die Trassenplanung wird im weiteren Verfahren für die Systeme Tram (Stadtbahn) und BRT (Bus-Rapid-Transit) ausgerichtet. Über die Trassenplanung erfolgt die Festlegung der konkreten Strecken im Rahmen einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Variantenprüfung verschiedener Trassenführungen innerhalb der Korridore. Neben der Planung eines hochwertigen ÖPNV-Systems in Kiel werden auch andere Handlungsfelder im Mobilitätsverbund definiert, die kurz- bis mittelfristig, auch unabhängig von der Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems, sukzessive umgesetzt werden können. Der integrierten Betrachtung mit Verknüpfungen zwischen den Verkehrsarten wird hierbei eine zentrale Bedeutung beigemessen, sodass am Ende keine isolierte Neukonzeption der Netze, sondern vielmehr ein zukunftssicheres, gesamtstädtisches Mobilitätskonzept entsteht. In diesem werden alle Rahmenbedingungen und Themen vereint, die in der jüngeren Vergangenheit durch Planwerke und Gutachten mit zahlreichen Vorüberlegungen erstellt wurden.

 

Die Einleitung der Ausschreibung einer Trassenstudier die weitere Planung wird von der Verwaltung empfohlen (Drs. 1225/2019 von Herrn Karius).

 

III. Weitere Anträge, Geschäftliche Mitteilungen und Beschlussvorlagen

 

Folgende bisherigen sowie beschlossenen Anträge und Beschlussvorlagen werden durch diese Beschlussvorlage ersetzt und fortgeschrieben:

- Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel (Drs. 0023/2016)

- Die Zeit ist mehr als reif: Stadtbahn r Kiel (Drs. 0193/2018)

- Konzept für die Stadtbahn jetzt entwickeln! (Drs. 0827/2018)

- Die Grundlagenstudie "Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel" wird nach der redaktionellen Überarbeitung des bisherigen Entwurfs (Drs. 0758/2019) bezüglich redaktioneller Fehler in ihrer Endfassung zeitgleich als Geschäftliche Mitteilung (Drs. 1226/2019) der Selbstverwaltung zur Kenntnis vorgelegt.

 

IV. Beteiligungen

 

Folgende Beteiligungsschritte wurden bereits durchgeführt:

- Steuerungsgruppe letztmals am 11.12.2019

- Beirat, letztmals 08.01.2020, hierzu wird ggf. mündlich berichtet,

- Informationsveranstaltung für Mitglieder der Ratsversammlung, Bauausschuss, Wirtschaftsausschuss, Innen- und Umweltausschuss, Hauptausschuss, Arbeitskreis Verkehrsmarketing (Beirat) und Ortsbeiräte vom 16.08.2019.

- Stadtbereichsforen

  rdlicher Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Schilksee, Pries/Friedrichsort,

  Holtenau, Steenbek/Projensdorf sowie Wik, 15.11.2019

  westlicher Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Suchsdorf, Ravens

  berg/Brunswik/Düsternbrook, Mettenhof und Schreventeich/Hasseldieksdamm,

  14.11.2019

  dlicher Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Mitte, Hassee/Vieburg,

  Russee/Hammer/Demühlen, Meimersdorf/Moorsee und Wellsee/Kronsburg/Rönne,

  25.11.2019

  östlicher Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Elmschenhagen/Kroog, Gaarden,

  Ellerbek/Wellingdorf sowie Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf, 26.11.2019

  Die Ergebnisse können im Internet auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel

  abgerufen werden: www.kiel.de/mobil 

 

Im Rahmen der Veranstaltungen wurden umfangreiche und vielfältige Anregungen und Ideen für die Mobilitätswende in Kiel eingebracht. Diese Ideen stellen keinen Widerspruch zu den Inhalten in der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans dar, sondern bilden Konkretisierungen, die im weiteren Verlauf im Hinblick auf kurz- und mittelfristige Umsetzungsmöglichkeiten geprüft oder teilweise in der Ausreichung weiterer Planungen integriert werden. Die im August veröffentlichte Entwurfsfassung ist daher auch die beiliegende Beschlussfassung.

 

Eine Kopie der Vorlage geht an alle Ortsbeiräte.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 9, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jan 29, 2020 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 4, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Feb 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen