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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1232/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der als Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat der Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt. Mit deren Inkrafttreten wird die bisher gültige Benutzungs- und Entgeltordnung vom 25. September 2013 außer Kraft gesetzt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Zu Beginn des aktuellen Schuljahres 2019/2020 hat das Internat der Beruflichen Schulen den Betrieb im neuen Gebäude Campus Corner in der Hummelwiese 2 aufgenommen. Der neue Standort verfügt über 60 Appartements mit 120 Plätzen auf 3 Etagen sowie einen Aufenthaltsraum im Erdgeschoss.

 

Das neue Internatsgebäude ist modern und zeitgemäß ausgestattet (z.B. mit freiem W-LAN, eigenem Sanitär- und Pantrybereich). Es erfolgt eine konzeptionelle Ausrichtung der pädagogischen Arbeit des Internates hin zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Handeln der Schüler*innen (wie z.B. Selbstversorgung in den Apartments, Reinigung der Pantryküche und des Sanitärbereiches nach Benutzung).

 

Durch diese neuen konzeptionellen Ansätze ist eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung notwendig geworden. Zudem soll im neuen Gebäude beispielsweise die Vermietung des Aufenthaltsraumes, eine Gästeaufnahme bei freien Kapazitäten und ein Wäscheverleih ermöglicht werden, um den Internatsbetrieb möglichst wirtschaftlich gestalten zu können.

Das Internat finanziert sich überwiegend aus den Internatskostenanteilen der abgebenden Schulträger*innen für die Landesberufsschüler*innen und den Entgelten für Betreuung und Unterkunft.

 

Die entsendenden Schulträger*innen haben für ihre Landesberufsschüler*innen einen Schulkostenbeitrag zu zahlen, der für jeden Ausbildungsberuf jährlich vom Land durch einen Erlass neu festgelegt wird. Ein Teil dieses Schulkostenbeitrages ist für die Vorhaltung des Internats gemäß §112 Abs. 3 i. V. m. §125 Abs. 4 Schulgesetz (Internatskostenanteil) vorgesehen und zwar unabhängig davon, ob die*der Schüler*in das Internat tatsächlich besucht oder nicht.

 

Die meisten der jährlich ca. 600 Benutzer*innen sind Landesberufsschüler*innen (92,5 %).7,5% sind Berufsschüler*innen aus Bezirks- oder Fachklassen, Landesberufsschüler*innen anderer Bundesländer und Umschüler*innen.

 

 

Aufgrund der neuen modernen Räumlichkeiten und der damit verbundenen deutlichen Erhöhung von Komfort und Standard im Internat, ist eine Anpassung der Entgelte gemäß nachstehender Tabelle ab Bekanntmachung vorgesehen:

 

 

Berechnungseinheit

ALT

NEU

Schüler*innen

 

Pro Betreuungstag

und Person

24,00 €

 

28,00 €

Prüfungstage

Pro Betreuungstag

und Person

24,00 €

28,00 €

ste und Jugendgruppen

Pro Tag und Person

ohne Verpflegung und Betreuung

20,00 €

30,00 €*

Aufenthaltsraum

Pro angefangener

Stunde

Tagespauschale

 

20,00 €*

 

150,00 €*

Leihbettwäsche

Einmalig für die Dauer des jeweiligen Unterrichtsblocks

 

5,00 €*

schepaket mit Bettwäsche und 2 Handtüchern

Einmalig für die Dauer des jeweiligen Unterrichtsblocks

 

10,00 €*

 

* ab 01.01.2021 zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer

 

Bei einer Nutzung des Aufenthaltsraumes mit Gewinnerzielungsabsicht wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % fällig.

 

Zusätzlich werden bei Abreise 35,00 € pro Person fällig, wenn die Verunreinigung des Appartements incl. des Bades und der Pantryküche über das normale Maß hinausgeht und eine Grundreinigung erforderlich wird.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 9, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 16, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen