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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1235/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1010V „Hopfenstraße“ mit der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1010V soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Schließung des Baublocks durch eine Wohnbebauung und damit für eine städtebauliche und freiräumliche Aufwertung des Grundstücks schaffen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt. Der Vorhaben- und Er-schließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 1010V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

 

 

 

 Doris Grondke

 Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 9, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 16, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen