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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1237/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird die zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Landeshauptstadt Kiel (LHK) am 20. Dezember 2019 unterzeichnete Vereinbarung zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (ABz Kiel) zur Kenntnis gegeben.[1]

Der Verlagerung des Betriebsstandortes des ABz Kiel kommt eine zweifache Schlüsselfunktion zu.

Sie liegt

  • in der Begründung eines modernen, zukunftssicheren Betriebsstandortes für das WSA Lübeck, weitere Einrichtungen des Bundes und der Länder (z.B. Zoll, Havariekommando) sowie der Lotsenbrüderschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben an der Kieler Förde;
  • in der Umsetzbarkeit des beschlossenen mischgenutzten Entwicklungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Holtenau Ost [vgl. hierzu das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK), Drs. 006/2018].

Die Vereinbarung schafft Planungs- und Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Ihr Abschluss ist ein mgeblicher Meilenstein in der Entwicklungsperspektive Holtenau Ost

Chronik

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aus 2016 Grundlage des weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesses für Holtenau Ost kommen zu dem Schluss, „dass eine Verlagerung des Tonnenhofes (ABz Kiel, d.V.) für eine wohnbauliche Entwicklung in dem Bereich des jetzigen Standorts und zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Vernetzte Stadtteile an der Förde unabdingbar ist.“ [vgl. Drs. 0146/2016, Anlage 1, Kap. 7.3.1, Seite 124]. Die Mitwirkungsbereitschaft der Vertreter der WSV bestand. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch unklaren Finanzierung, wurde das Thema in der VU als noch nicht abschließend geklärt behandelt [a.a.O., Kap. 7.3, S.124].

Mit dem Beschluss zur Einleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Holtenau Ost wurde die Verwaltung ebenfalls 2016 beauftragt, die Ergebnisse der VU umzusetzen. Sie wurde u.a. beauftragt „alle verbindlichen Schritte zu veranlassen, den Außenbezirk WSV im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in den Plüschowhafen zu verlagern und die Grundstücke des alten und neuen Standorts zu tauschen.“ [vgl. Drs. 0234/2016]

In der Folge wurden zwischen der WSV, der BImA und der LHK unterschiedliche Modelle der Umsetzung diskutiert und geprüft. Ein wesentliches Moment in den Erwägungen zwischen 2016 und 2018 war die förderrechtliche Kompatibiliät einer zu findenden Lösung und Anerkennung durch die Fördergeberin (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein).

Zu Beginn des Jahres 2019 kamen der Psident der WSV Prof. Dr. Witte und Oberbürgermeister Dr. Kämpfer überein, das nun vereinbarte Umsetzungsmodell zu prüfen und bei Übereinstimmung mit den Anforderungen aller Beteiligten (Bund, Land, Stadt), fortzuentwickeln.

Die Verlagerung des ABz Kiel und die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes

Der derzeitige Betriebsstandort des ABz Kiel befindet sich an der Holtenauer Reede im südlichen Bereich des Sanierungsgebietes Holtenau Ost. Der künftige Betriebsstandort wird ca. 800 m Luftlinie in nördlicher Richtung am Plüschowhafen errichtet.[2] In ihrem Flächenumgriff weisen beide Standorte eine ungefähr vergleichbare Ausdehnung auf.

Durch Zeichnung der trilateralen Vereinbarung erfolgen die Erklärung der Verantwortlichkeiten sowie der Schritte des nachlaufenden Verfahrens der drei Kooperationspartner.

Die WSV übernimmt die volle Verantwortlichkeit für sämtliche Schritte der Verlagerung des ABz Kiel im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung. Dies umfasst die landseitige Grundstücksherrichtung, die Kaikantensanierung am Plüschowhafen, die Errichtung der Betriebsgebäude sowie die Verlagerung des Betriebsstandortes.

Die BImA stellt der WSV die für den Neustandort benötigte Fläche am Plüschowhafen zu Beginn des Jahres 2020 und damit vor Veräerung des ehem. MFG-5-Areals an die LHK zur Verfügung. Sie veräert die derzeit im Eigentum des Bundes befindlichen Grundstücke an die LHK.

Die LHK hrt den Konversionsprozess entsprechend der bisherigen Beschlüsse fort. Eigentumsrechtlich betrachtet bedeutet dies: In einem ersten Schritt erwirbt die Stadt das ehem. MFG-5-Areal, dies ohne den Bereich des künftigen Betriebsstandortes. Nach vollzogener Verlagerung des ABz Kiel durch die WSV (seitens der WSV bis 2025 geplant) erwirbt sie die bis dato in Nutzung stehenden Flächen des derzeitigen Betriebsstandortes.[3]

Durch den Grunderwerb werden die Voraussetzungen geschaffen, die städtebauliche Entwicklung des Sanierungsgebietes gemäß den Zielstellungen und Inhalten des IEK voranzutreiben.

Hierzu wird als nächster Schritt ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb ausgelobt und durchgeführt. Das Ergebnis ist Grundlage für die Fortschreibung des IEK als Handlungsgrundlage u.a. für die spätere Neuordnung des Gebietes. Die Neuordnung beinhaltet insbesondere den Rückbau vorhandener, abgängiger baulicher Anlagen sowie die technische wie verkehrliche Neu-Erschließung.

Bis zur endgültigen Erschließung des Sanierungsgebietes und Ein- bzw. Anbindung des dann vsl. verlagerten und in Betrieb befindlichen Standortes des ABz Kiel wird dieser verkehrlich als auch technisch mittels einer Interimslösung erschlossen. Verantwortlich hierfür ist ebenfalls die LHK.

Kosten

Die WSV übernimmt sämtliche mit der Verlagerung Ihres Betriebsstandortes in Verbindung stehenden Kosten. Der LHK entstehen diesbezüglich keine Kosten.

Die LHK erwirbt beide o.g. Grundstücke vom Bund. Der Kaufpreis bemisst sich aus dem Zusammenwirken des dann jeweils gutachterlich festgestellten Verkehrswertes i.V.m. den Verantwortlichkeiten für festgestellte Belastungen nach Bundesbodenschutzgesetz. Beide Grunderwerbsvorgänge sind förderfähig.

Etwaige Kosten für die vorläufige Erschließung des ABz Kiel auf Basis der bestehenden Leitungssysteme auf dem ehem. MFG-5-Areal (Kosten einer Wiederinbetriebnahme, Reparatur oder Ergänzung) übernimmt die LHK als dann Grundstückseigentümerin. Sie sind nicht förderfähig.

Anlagen

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

 


[1] Die Vereinbarung ist Anlage dieser Geschäftlichen Mitteilung. Da die Zeichnung am 20. Dezember 2019 kurz nach frist-erforderlicher Einbringung der Vorlage in das Ratsinformationssystem erfolgt, wird die Vereinbarung ohne die Unterschriften „vorab“ der Zeichnung zur Kenntnis gegeben.

[2] Eine Übersicht findet sich in der Anlage der Vereinbarung, hier Anlage der Geschäftlichen Mitteilung.

[3] Die Kaufvertragsverhandlungen für das ehem. MFG-5-Areal zwischen der BImA und der LHK wurden im Spätsommer 2019 aufgenommen. Die spätere Veräußerung des derzeitigen Betriebsstandortes an die LHK wurde seitens der BImA in Aussicht gestellt. Zu sämtlichen Grundstücksgeschäften vgl. auch § 3 der Vereinbarung.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 9, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jan 16, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen