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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0003/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplätze für Pflegedienste und Hebammen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 16, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um für Pflegedienste und Hebammen in den jeweiligen Stadtteilen Parkplätze vorzuhalten. In die Prüfung sind aufzunehmen:
- Die Möglichkeiten gemäß §46 StVO, soweit sie nicht schon umgesetzt sind,
- Möglichkeiten der intelligenten Parkraumbewirtschaftung (Besondere Tickets, Vignetten, etc.),
- Einbeziehung in die Prüfung der möglichen Maßnahmen, um die öffentlichen Plätze den Bürgern zurückzugeben (Spezielle Tickets für Parkhäuser, Tiefgaragen, städtische Parkplätze, etc.),
- konzeptionelle Eingliederung der Parkplätze für Hebammen und Pflegedienste in die Umgestaltung des Verkehrs - Integration in die Maßnahmen zur fahrradfreundlichen Verkehrsgestaltung und dem Aufstellen von Fahrradbügeln unter Einbeziehung der Ortsbeiräte,
- Angebote innerhalb des ÖPNV (spezielle Tarife, Park and Ride, Mitnahmemöglichkeiten),
- Möglichkeiten der Wahrnehmung der Aufgaben der Pflegedienste durch Fahrräder und eine Unterstützung des Fahrradverkehrs zu diesem Zweck,
- Schaffung von Parkplätzen für Pflegedienste durch Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Leistungen von Hebammen und Pflegediensten gehören in der heutigen Zeit zur Infrastruktur einer Stadt. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung müssen diese Leistungen verfügbar sein. Pflegedienste tragen dazu bei, dass Menschen vielfach auch bei erheblichen körperlichen Problemen ein weiteres Wohnen in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht wird. Die Pflegedienste benötigen – wie die Hebammen – Parkplätze in der Nähe ihrer Einsatzorte. Daher ist es erforderlich, hierfür Parkplätze vorzuhalten ohne die Gesamtzahl der Parkplätze zu erhöhen. Das ist besonders in den Stadtteilen wichtig.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
