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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0006/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die als Anlage 1 beigefügte Honorarordnung für die Förde-Volkshochschule wird beschlossen. Sie tritt zum Herbstsemesterbeginn am 07.09.2020 in Kraft. Damit tritt gleichzeitig die Honorarordnung für die Volkshochschule vom 09.06.2011 außer Kraft.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Förde-vhs hat in 2019 mit ca. 650 freiberuflichen Lehrkräften zusammengearbeitet. Dieser Anteil ist bundesweit üblich, um die Angebotsbreite kontinuierlich der Nachfrage anpassen zu können.

In der Honorarordnung von 2001 wurde das Honorar auf 19,94 € pro Unterrichtsstunde festgelegt. Danach erfolgte nur eine rechnerische Anpassung auf 20,00 €. Es ist deshalb zwingend erforderlich, um weiterhin qualifizierte Lehrkräfte für ein vielfältiges Angebot an Kursen zu gewinnen, dass die Honorare für freiberufliche Lehrkräfte an der Förde- Volkshochschule erhöht werden. Der seit 20 Jahren praktisch unverändert gebliebene Honorarsatz von 20,00 € soll auf 27,00 € pro Unterrichtseinheit angehoben werden.

Im drittmittelfinanzierten Bereich der Integrationskurse haben die Zuwendungsgeber (z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF) den Honorarsatz pro Unterrichtseinheit bereits auf 35,00 Euro angehoben. Um die daraus resultierende Honorarspreizung im Programmbereich „Deutsch als Zweitsprache DaZ“ für identische Unterrichtsleistungen zu beseitigen, hat die Landeshauptstadt Kiel 2017 bis auf Weiteres das Honorar für den offenen Kursbetrieb dem Honorar für den BAMF-finanzierten Betrieb angeglichen (Drs. 0077/2017).

Nun ist auch eine schrittweise Annäherung für alle Lehrkräfte anzustreben. Außerdem soll Lehrkräften ermöglicht werden, auf Antrag und Nachweis einen Sozialversicherungszuschuss erhalten.

Um künftig weiterhin qualifizierte Lehrkräfte zu finden und an den Volkshochschulbetrieb zu binden, bedarf es einer qualifikations- und leistungsgerechten Bezahlung. Die Gewerkschaften und die Dozent*innenvertretungen empfehlen seit langem, sich grundsätzlich einer finanziellen Gleichstellung freiberuflicher und festangestellter Lehrkräfte anzunähern.

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Finanzielle Auswirkung:

Der finanzielle Mehrbedarf für die Honorarerhöhung von September bis Dezember 2020 sowie für den Sozialversicherungszuschuss von ca. 85.000 Euro ist im geltenden Haushaltsplan der Landeshauptstadt Kiel unter Kostenstelle 2008, Sachkonto 5019001 im Teilplan 271 berücksichtigt.

Zur Refinanzierung des Mehrbedarfs, der durch die Honorarerhöhung auch in den Folgejahren entstehen wird, wird parallel die Entgeltordnung der Förde-vhs ab 2021 geändert (siehe Drs. 0204/2020). Durch die Einhaltung des Deckungsbeitrages (Einnahmen Entgelt pro UE = Honorar pro UE + 7,50 Euro.) ist die Refinanzierung gesichert.

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 19, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen