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Große Anfrage der SSW-Ratsfraktion - 0028/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Große Anfrage zu öffentlichen finanziellen Zuschüssen und zur öffentlichen finanziellen Förderung durch die Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Große Anfrage der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 20, 2020
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Mar 19, 2020
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May 14, 2020
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Große Anfrage
1. Welche Einrichtungen, Organisationen und Institutionen (inkl. Betriebe und Unternehmen) erhalten von der Landeshauptstadt Kiel öffentliche finanzielle Zuschüsse bzw. öffentliche finanzielle Fördergelder?
2. Um welche Einrichtungen, Organisationen und Institutionen handelt es sich genau, kurze Darstellung von Ausrichtung, Ziele und Anzahl der Beschäftigten?
3. Wie hoch ist der jährliche finanzielle Zuschuss bzw. die öffentliche finanzielle Förderung; sind diese einmalig, zeitlich befristet oder dauerhaft?
4. Welche Zielsetzung verfolgt die Landeshauptstadt Kiel mit den öffentlichen finanziellen Zuschüssen bzw. mit der öffentlichen finanziellen Förderung der Einrichtungen, Organisationen und Institutionen?
5. Sind die öffentlich bezuschussten bzw. öffentlich geförderten Einrichtungen, Organisationen und Institutionen Mitglied in einem Arbeitgeberverband; sind sie tarifgebunden?
6. Verfügen die öffentlich bezuschussten bzw. öffentlich geförderten Einrichtungen, Organisationen und Institutionen über Konzepte zur Nachhaltigkeit und werden diese umgesetzt?
7. Wird bei Entscheidungen über finanzielle Zuschüsse und über öffentliche finanzielle Förderungen berücksichtigt, ob die Grundsätze der „guten Arbeit“ im Sinne der Drs. 0754/2019 bei den Beschäftigungsverhältnissen dieser Einrichtungen, Organisationen und Institutionen teilweise umgesetzt werden?
8. Wird bei Entscheidungen über finanzielle Zuschüsse und über öffentliche finanzielle Förderungen berücksichtigt, ob und wenn ja, welche Auswirkungen die Förderung auf die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der von den UN beschlossenen „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung und die dazugehörigen „SDGs“ (Sustainable Development Goals, vgl. Drs. 0618/2016) hat?
Begründung:
Die Förderungen und finanziellen Unterstützungen von Einrichtungen, Organisationen und Institutionen seitens der Landeshauptstadt Kiel müssen wirk- und zielorientiert einem der Stadt und ihrer Gesellschaft förderlichen Zweck zugeführt werden. Dazu zählen faire Beschäftigungsverhältnisse bei der Anstellung von Personal im Sinne der Guten Arbeit. Gleichzeitig müssen die Mittel in einer Weise verwendet werden, die den Klimaschutz- und Entwicklungszielen der Landeshauptstadt nicht zuwider läuft. Die vorliegende Große Anfrage hat zum Ziel, die Wirk- und Zielorientierung der Förderungen und finanziellen Unterstützungen seitens der Landeshauptstadt Kiel in dieser Hinsicht abzuprüfen.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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219 kB
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