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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0032/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird gemäß der Prioritätenliste 2020 ff. auf der Basis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der mit der swb Beleuchtung GmbH (swb) abgeschlossene Betriebsführungsvertrag zur Straßenbeleuchtung sieht vor, dass für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Erneuerung von Erdkabeln über die vereinbarte Bereitstellungspauschale hinaus zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.

 

Die Erneuerung der Erdkabel wird entsprechend der Störungshäufigkeit im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel direkt beauftragt.

r die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in bestehenden Straßen und Wegen wird jeweils auf der Basis der Anmeldungen der Ortsbeiräte und der ngelmeldungen aus der Bürgerschaft in jedem Haushaltsjahr eine Prioritätenliste von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Die letzte Prioritätenliste (vgl. Anlage 1) wurde am 07.02.2019 (Drucksache-Nr.: 0031/2019) durch den Bauausschuss beschlossen. Die ersten 2 Punkte der Liste, Punkt 4 und Punkt 27 wurden 2019 umgesetzt:

 

-          Als Ad-hoc-Maßnahmen wurden im Königsförder Weg, im Martensdamm, in der Pestalozzistraße, im Fußngertunnel in Elmschenhagen, in der Gellertstraße, in der Blücherstraße, in der Schlieffenallee und in der Projensdorfer Straße jeweils die Beleuchtung verbessert.  

 

-          Als Punkt 2 auf der Prioritätenliste wurde der Radweg entlang der Fördestraße zwischen Altenholz und Schilksee neu beleuchtet.

 

-          Die Punkte 4 und 27 auf der Prioritätenliste konnten aufgrund der Erkenntnisse der Vorplanungen durch eine günstige Erdkabellage und durch vorhandene Mastpositionen bereits umgesetzt werden.

 

r die Erweiterung der Straßenbeleuchtung kann das Tiefbauamt im laufenden Haushalt aus dem Sachkonto 52712800 Beschaffung für Straßenbeleuchtung FW, vorbehaltlich der Genehmigung, 300.000  zur Verfügung stellen.

r das Jahr 2020 schlägt die Verwaltung eine Verwendung der Mittel auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste 2020 ff. (Maßnahmen 1 und 2) vor.

 

 

Beteiligung der Ortsbeiräte:

Analog den letzten Jahren wurden sämtliche Ortsbeiräte angeschrieben mit der Bitte, zu den in ihrem Bezirk liegenden Maßnahmen Stellung zu nehmen sowie ggf. neue Maßnahmen, Angsträume sowie subjektiv zu dunkel erscheinende Bereiche zu benennen. Dabei sollte die Notwendigkeit immer kritisch hinterfragt werden, um steigenden Kosten für die Stadt beim Energieverbrauch und bei der Betriebsführung entgegenzuwirken. Es wurde darauf hingewiesen, dass ohne Rückmeldung davon ausgegangen wird, dass die Maßnahmen nicht die Unterstützung des Ortsbeirates erfahren und in der Priorität runtergesetzt werden bzw. bei erneuter fehlender Unterstützung des Ortsbeirates entsprechende Maßnahmen aus dem Programm entnommen werden.

Die Beteiligung ergab überwiegend Befürwortungen der bisherigen Maßnahmen.

 

 

Um Zustimmung zur Prioritätenliste 2020 ff. (Anlage 1) wird gebeten.

 

 

Hinweis:

Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung.

Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb unter der Kieler Telefonnummer 364-4666 abgegeben werden.

Auf dem Smartphone oder PC kann zusätzlich über die Internetadresse www.stoerung24.de oder auf der Internetseite der Stadt Kiel eine Störung gemeldet werden.

r Ihre Meldung und somit Mithilfe zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.

 

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 6, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen