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Antrag der Verwaltung - 0051/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2020/21
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Feb 6, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Anlass
Im Stadtplanungsamt wird kontinuierlich eine große Anzahl unterschiedlicher Planverfahren bearbeitet; es befinden sich rund 40 Bauleitpläne in der Aufstellung bzw. im Vorbereitungsstadium. Da eine gleichrangige parallele Bearbeitung aller dieser Planungen aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt nicht möglich ist, hat die Verwaltung Ende 2014 einen Vorschlag für die Bildung von Prioritätskategorien erstellt, denen die einzelnen Verfahren verbindlich zuzuordnen sind. Mit diesem Vorschlag verband sich insbesondere das Ziel, die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten vorrangig auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte zu konzentrieren. Die verbindliche Festlegung von Vorrangprojekten sollte des Weiteren auch zu einer erhöhten Planungssicherheit und Transparenz in der Außenkommunikation mit Bürgern und Vorhabenträgern beitragen.
Eine entsprechende Liste mit Zuordnung der laufenden Verfahren zu drei unterschiedlichen Prioritätskategorien wurde vom Bauausschuss erstmalig am 23.03.2015 als Arbeitsprogramm 2015/16 beschlossen. Anschließend wurde jeweils zu Jahresbeginn eine Aktualisierung dieser Liste für den nachfolgenden Jahreszeitraum zum Beschluss vorgelegt. Die Liste für 2019/20 wurde am 07.02.2019 beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 1131/2018). Mit diesem Beschluss war wiederum die Maßgabe verbunden, Anfang 2020 ein neues Programm dem Bauausschuss zur Beratung vorzubringen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Drucksache entsprochen.
2. Grundsätzliches zum Arbeitsprogramm
Die Aktualisierung des Arbeitsprogrammes erfolgt nach den Kriterien, wie sie bereits den vorangegangenen Programmen zugrunde gelegt wurden:
Das Programm umfasst nur verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Vorhabenbezogene Bebauungspläne) - ggf. einschließlich erforderlicher paralleler Änderungen des Flächennutzungsplanes - sowie deren Vorbereitung mittels städtebaulicher Rahmenplanung. Andere informelle Planungen sind nicht Regelungsinhalt des Programms. Hierzu ist anzumerken, dass große Anteile der Arbeitskapazitäten in der Abteilung für verbindliche Bauleitplanung (61.2) durch Tätigkeiten gebunden sind, die in diesem Arbeitsprogramm nicht abgebildet werden; exemplarisch seien die umfangreichen Anforderungen der Innenstadtplanung genannt.
Die zu betrachtenden Bauleitplanverfahren werden drei Prioritätskategorien zugeordnet:
- Die der Prioritätsstufe 1 zugeordneten Planverfahren werden vordringlich und mit Hochdruck bearbeitet. Bis zum Jahr 2018 konnten mit Rücksicht auf die Personalkapazitäten des Stadtplanungsamtes stets maximal zehn Projekte im Jahr in dieser Kategorie geführt werden. Diese Anzahl wurde im vergangenen Jahr auf zwölf erhöht, da von einer Verstärkung des Personalbestandes im Amt ausgegangen worden war. Diese Verstärkung ist bislang nicht erfolgt und wird sich voraussichtlich auch im kommenden Jahr nicht wie geplant umsetzen lassen. Aufgrund der Vielzahl bedeutender Planungsprojekte ist dennoch vorgesehen, die Anzahl hochprioritärer Verfahren bei zwölf zu belassen.
- In der Prioritätsstufe 2 werden diejenigen Projekte erfasst, die in die Stufe 1 aufrücken sollen, sobald Planungen aus dieser Stufe zur Rechtskraft gebracht und somit Arbeitskapazitäten frei werden. Wie im vergangenen Jahr sind acht Planverfahren in der Nachrücker-Kategorie enthalten.
- Bei den Verfahren der Prioritätsstufe 3 besteht zurzeit kein kurzfristiges Bearbeitungserfordernis bei der Bauleitplanung. Es handelt sich zum Teil um Projekte, die sich noch im vorbereitenden Stadium befinden, zum Teil um bereits begonnene Verfahren, die aufgrund externer Hemmnisse aktuell oder dauerhaft nicht weiterverfolgt werden können. Bei den letztgenannten Verfahren ist zu überprüfen, ob immer noch ein Planerfordernis besteht. Ggf. ist eine Beendigung mittels Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.
Die Zuordnung der einzelnen Planungsverfahren zu den Prioritätskategorien erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und der zu erzielenden städtebaulichen Wirkung unter Beachtung der folgenden Faktoren:
- Ordnungsplanung – oft in Verbindung mit Veränderungssperren (z.B. Steuerung von Vergnügungsstätten, Sicherung von Versorgungsbereichen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept etc.)
- Flächenbereitstellung (z.B. Wohnungsbau bei mehr als 50 Wohneinheiten, Gewerbebauland bei mehr als 2 ha, Einzelhandelsentwicklungen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept, Infrastruktur)
- Wirtschaftsförderung (z.B. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen)
- Stadtgestaltung/ Baukultur (z.B. Erhalt kleinteiliger Bebauungsstrukturen)
- Vermögensaktivierung (z.B. Inwertsetzung von städtischem Immobilieneigentum)
Oberste Priorität erhalten somit neben solchen Planungen, die zur Sicherung einer geordneten Entwicklung zwingend erforderlich sind (v.a. Ordnungsplanungen), auch diejenigen mit einem möglichst großen Nutzeffekt, z.B. der Schaffung einer großen Anzahl von Wohneinheiten oder Arbeitsplätzen.
Unabhängig von dem Arbeitsprogramm ist es jederzeit möglich, weitere Planverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zu initiieren, um kurzfristig auf Entwicklungen und Antragslagen (z.B. Bauanträge) reagieren zu können. Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, ein solches neues Vorhaben in die 1. Priorität einstufen zu müssen, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung unter Angabe eines anderen Planverfahrens, das hierfür zurückzustellen ist.
3. Aktualisierungen gegenüber dem Arbeitsprogramm 2019/20
a) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 1
Eines der Planverfahren, die im Arbeitsprogramm 2019/20 in der ersten Kategorie enthalten waren, der Bebauungsplan Nr. 1010 V „Hopfenstraße“, ist bereits abgeschlossen, so dass es nicht mehr in das aktualisierte Programm für 2020/21 zu übernehmen ist. Ein weiteres Projekt, die Rahmenplanung für das ehemalige MFG 5 – Gelände „Holtenau Ost“, wird aktuell im „Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2020/21“ nicht dargestellt, da das Stadium der Erstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung) noch nicht erreicht ist. Unverändert wird dieses Projekt jedoch im Stadtplanungsamt mit höchster Priorität und entsprechendem Personaleinsatz durch den eigens gegründeten Projektstab bearbeitet. Sobald ein akuter bauleitplanerischer Handlungsbedarf erkennbar wird, ist diese Planung unverzüglich wieder in die Kategorie 1 zu überführen.
In die erste Prioritätsgruppe neu aufzunehmen sind zwei aktuell eingeleitete bzw. kurz vor Aufstellungsbeschluss befindliche Planverfahren zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung:
- B-Plan Nr. 1032 „REWE-Center“
- B-Plan Nr. 1033 „Preetzer Straße“
Insgesamt befinden sich somit weiterhin zwölf Projekte in der Prioritätskategorie 1.
b) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 2
Ein Planverfahren, das im Arbeitsprogramm 2019/20 in der zweiten Kategorie aufgeführt ist (Bebauungsplan Nr. 975, 1. Änderung „Vergnügungsstätten Innenstadt“), konnte zwischenzeitlich zum Satzungsbeschluss gebracht und abgeschlossen werden. Das ebenfalls in Kategorie 2 geführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1011 „Alte Muthesius-Kunsthochschule“ wurde durch Aufhebungsbeschluss beendet. Bei zwei weiteren Projekten steht aktuell keine Verfahrensbearbeitung an, z. B. aufgrund noch nicht hergestellter Grundstücksverfügbarkeit, so dass sie in die Kategorie 3 herabgestuft werden können (B-Plan Nr. 843 „Wellsee – Moorsee“ mit 24. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 995 „Gewerbegebiet westlich Radewisch“).
Für diese insgesamt vier aus Kategorie 2 zu streichenden Projekte können vier Planungen aus Stufe 3 hier neu aufgenommen werden:
- B-Plan Nr. 778 - Waldwiesenkreuz
- B-Plan Nr. 922 - Reichenhaller Straße
- B-Plan Nr. 947 - Martiuspark
- B-Plan Nr. 957 – Tonberg
Es werden damit auch künftig acht Projekte in der Nachrücker-Kategorie geführt.
c) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 3
In Kategorie 3 ergeben sich drei Zuwächse durch die aus den Stufen 1 und 2 herabgestuften Projekte; dem stehen die vier Planungen gegenüber, die in die Kategorie 2 heraufgesetzt werden können (siehe oben). Des Weiteren wurden sechs Planverfahren durch Aufhebungsbeschlüsse beendet:
- B-Plan Nr. 733, 1.Ä. – Trainingszentrum Projensdorf
- B-Plan Nr. 884 – Hörn Süd / „Oval Office“
- B-Plan Nr. 912b - Klausdorfer Weg
- B-Plan Nr. 969 – Rathausgalerie / Treppenviertel
- B-Plan Nr. 970 - GKK
- B-Plan Nr. 985 – Erhaltungsgebiet Südfriedhof
Die vollständige Projektliste des Arbeitsprogramms 2020/21 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Statusänderungen gegenüber dem Vorjahresprogramm sind in der Übersicht in Anlage 2 dargestellt.
Alle Ortsbeiräte erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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275 kB
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(wie Dokument)
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254,6 kB
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