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Antrag der Verwaltung - 0058/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige investive Auszahlungen aufgrund der Änderungen am Schulbauprogramm
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 6, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 11, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Feb 13, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 20, 2020
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird gem. § 95d GO außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Teilfinanzplan 1115 bei der
- Investitionsnummer 1115050176 „Neubau einer Grundschule in Gaarden“ in Höhe von 100.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Investitionsnummer 1115050109 „Anbau Theodor-Heuss-Schule“.
- Investitionsnummer 1115050177 „Erweiterung der Max-Tau-Schule“ in Höhe von 200.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Investitionsnummer 1115050172 „Planungsmittel Leistungsphase 0 an Schulen“.
- Investitionsnummer 1115050178 „Sanierung der Adolf-Reichwein-Schule“ in Höhe von 100.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Investitionsnummer 1115050122 „Grundschule Wellsee Klassenerweiterung“.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit der Drucksache 0042/2020 legt die Verwaltung die von der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung vorgeschlagenen Anpassungen des Schulbauprogramms zur Beschlussfassung vor.
Mit Beschluss der Vorlage durch die Ratsversammlung werden die darin formulierten Aufträge an die Verwaltung erteilt und die Grundlagen für die daraus resultierenden Haushaltsanpassungen gelegt.
Die im Antragstext unter a. – c. benannten Baumaßnahmen sind als neue Investitionsmaßnahmen in die Finanzplanung aufzunehmen. Da dort bisher keine Mittel veranschlagt sind, sind die jeweiligen Planungsmittel im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereit zu stellen.
Zur Deckung der Maßnahmen a. und c. können die bereits im Haushalt veranschlagten Planungsmittel der Maßnahmen an der Theodor-Heuss-Schule und der Grundschule Wellsee herangezogen werden, da diese mit Beschluss der Drs. 0042/2020 zurückgestellt und somit in 2020 auch keine Planungstätigkeiten mehr aufgenommen werden.
Im Haushalt sind derzeit auch noch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,77 Mio. Euro unter der Investitionsnummer 1115050109 für die Theodor-Heuss-Schule und in Höhe 3,15 Mio. Euro unter der Investitionsnummer 1115050122 für die Grundschule Wellsee eingestellt. Beide Verpflichtungsermächtigungen sind mit einem Sperrvermerk versehen. Diese Verpflichtungsermächtigungen bleiben vorerst bestehen, bis auf Grundlage der jetzt aufzunehmenden Planungen absehbar ist, ob diese zur Deckung erforderlicher Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten der neuen Schulbaumaßnahmen benötigt werden. Sofern eine Deckung aus den bestehenden Verpflichtungsermächtigungen nicht erforderlich wird, können diese in den gesamtstädtischen Haushalt zurückgeführt werden.
Zur Durchführung der Phase 0 an der Max-Tau-Schule stehen die für diesen Zweck im Finanzplan unter der Investitionsnummer 1115050172 vorgehaltenen Mittel als Deckung zur Verfügung.
Da gemäß Schulbauprogramm in 2020 keine weiteren Phasen 0 aus dieser Maßnahme zu finanzieren sind, können die veranschlagten Mittel vollständig herangezogen werden, um neben der Phase 0 begleitende Planungsleistungen oder Untersuchungen an der Max-Tau-Schule beauftragen zu können.
Gemäß der Drucksache 0042/2020 ist als weitere neue Maßnahme vorgesehen, die Überprüfungen zur Erfüllung der Raumstandards an der Klaus-Groth-Schule in die Phase 0 an der Max-Planck-Schule zu integrieren. Da die Planungsmittel für die Durchführung der Phase 0 an der Max-Planck-Schule bereits unter der Investitionsnummer 1115050171 „Ersatzbau und Grundsanierung Max-Planck-Schule“ zur Verfügung stehen, sind für die neue Maßnahme an der Klaus-Groth-Schule vorerst keine Veränderungen am Haushalt erforderlich.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Beschlussvorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin