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Antrag der Verwaltung - 0068/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Beirates für Stadtgestaltung - Nachbesetzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 5, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Beirat für Stadtgestaltung unterstützt als Sachverständigengremium die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister, die Ratsversammlung und die Verwaltung. Er hat die Aufgabe, sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen fachlich zu äußern.
Die bauliche Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel wird sich in den nächsten Jahren deutlich intensivieren. Dabei ergeben sich zunehmend weitreichende architektonische und städtebauliche Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund wird die Beratung durch den Beirat zunehmenden an Bedeutung gewinnen und für seine erfolgreiche Arbeit die Berufung von Mitgliedern mit einer hohen Qualifikation und einem breiten fachlichen Spektrum eine wichtige Voraussetzung.
Vorgaben zur Besetzung gemäß Satzung:
Nach § 3 (1) der neuen Satzung, setzt sich der Beirat zusammen aus:
- der Stadträtin/dem Stadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt als beratendem Mitglied ohne Stimmrecht,
- einer Vertreterin/einem Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege,
- fünf Mitgliedern, hiervon einer Stadtplanerin/einem Stadtplaner, einer Landschaftsarchitektin/einem Landschaftsarchitekten sowie drei Architektinnen/Architekten. Die Mitglieder müssen die Qualifikation zum Fachpreisrichter nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013 besitzen.
Die fünf Mitglieder des Beirates nach Abs. 1 Nr.3 dürfen ihren Wohn- oder Arbeitssitz nicht im Beratungsgebiet haben. Die Mitglieder dürfen während und 1 Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht im Beratungsgebiet planen und bauen.
Unter den fünf Mitgliedern des Beirates nach Abs. 1 Nr.3 müssen zwei Frauen und zwei Männer sein. Bei der Besetzung der Position des fünften Mitglieds sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Der aktuelle Beirat setzt sich neben der Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie einem Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege zusammen aus zwei Frauen und drei Männer als Mitglieder, die von der Ratsversammlung berufen wurden.
Die Wahlzeit der Beiratsmitglieder beträgt zwei Jahre.
Die Mitgliedschaft darf zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen.
Die Nachbesetzung wird notwendig, weil Frau Prof. Petra Kahlfeldt, Berlin am 14.11.2019 von ihrem Amt im Beirat für Stadtgestaltung zurückgetreten ist.
Vorschlag zur Besetzung:
Folgende Person wird für den Beirat zur Wahl vorgeschlagen:
Frau Architektin Alexandra Bub, Hamburg
Frau Bub hat durch ihre bisherige Arbeit bewiesen, dass sie über eine besondere Sachkunde in der Stadtgestaltung verfügt. Sie besitzen die Qualifikation zur Fachpreisrichterin / zum Fachpreisrichter nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013. Die Referenzmappe kann bei der Geschäftsführung des Beirates für Stadtgestaltung eingesehen werden.
Neben der zur Wahl stehenden Person gehören dem Beirat derzeit an:
- Herr Architekt Julian Weyer, Aarhus - Vorsitzender
- Frau Stadträtin Doris Grondke
- Herr Landschaftsarchitekt Addi Faust, Berlin
- Herr Architekt Martin Laursen, Kopenhagen
- Herr Dr. Nils Meyer, Landesamt für Denkmalpflege.
- Frau Architektin und Stadtplanerin Ingrid Spengler, Hamburg
Doris Grondke
Stadträtin