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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0069/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 Antrag:

 

  1. Zugestimmt wird der Förderung der Praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen mit einer Klasse (bis zu 24 Plätzen) in Kiel, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die weitere Förderung übernehmen. Der Ausbildungsjahrgang 2020/21 startet zum 01.08.2020. Die Förderung umfasst die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen über drei Ausbildungsjahre.

r die Ausbildungsmonate August bis Dezember 2020 werden Aufwendungen in Höhe von rund 123.400 € außerplanmäßig benötigt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei der Kostenstelle: 31792, Kostenträger: 36500201, Sachkonto: 53180000, da die Kita Ernestinenstraße erst zum 01.05.2020 eröffnet, später als zur HH-Planung 2020 anvisiert.

r die Ausbildungsjahre 2021-2023 sind im Sachkonto 53180000, Kostenträger 36500201 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 818.300 € im Haushalt einzustellen und durch sich ggfs. ergebende Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen im Teilplan 36 zu decken. Die acht Planstellen für den Ausbildungsjahrgang 2020/21 für die städtischen KTE wurden bereits im aktuellen Stellenplan berücksichtigt, durch die wegfallenden Fördermittel entstehen Mindererlöse i.H.v. bis zu 489.200 €, die im Rahmen des Gesamt-Personalbudgets zu decken sind.

 

  1. Der Planung und Umsetzung eines weiteren Ausbildungsjahrgangs ab dem Schuljahr 2021/2022 wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung der Ratsversammlung zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 - im Umfang einer Klasse (max. 25 Plätze) in Kiel, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die weitere Förderung übernehmen, zugestimmt. Die Förderung umfasst die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen über drei Ausbildungsjahre. Die erforderlichen Mittel für diesen weiteren Ausbildungsjahrgang in Höhe von 1.517.000 € sind im Haushalt einzustellen und durch sich ggfs. ergebende Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen im Teilplan 36 zu decken. Die Verteilung der Praxisstellen erfolgt im Einvernehmen der Träger. Ggf. zusätzlich erforderliche PiA-Planstellen für die städtischen KTE sind im Stellenplan ab 2021 zu beantragen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ hat im Jahr 2019 Impulse zur Personalgewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung gesetzt. Ziel der Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der prognos-Studie („Zukunftsszenarien - Fachkräfte in der Frühen Bildung gewinnen und binden“, 2018) sowie einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach („Erziehen als Beruf Wahrnehmungen der Bevölkerung zum Berufsfeld Erzieherin/Erzieher, 2018) sollte das Bundesprogramm auf eine attraktivere Ausbildung, die Gewinnung neuer Zielgruppen und eine bessere Bindung der Fachkräfte zielen. Das Bundesprogramm (Anlage 1) untergliedert sich in drei Programmbereiche:

Programmbereich 1 Praxisintegrierte vergütete Ausbildung

Programmbereich 2 Praxisanleitung

Programmbereich 3 Perspektive mit dem Aufstiegsbonus.

 

Die Förderung des Programmbereichs Praxisintegrierte vergütete Ausbildung startete zum Ausbildungsjahr 2019/2020, also im Sommer 2019. Unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel wurde ein weiteres Interessenbekundungsverfahren für einen zweiten geförderten Jahrgang mit Beginn zum Ausbildungsjahr 2020/2021 in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

Praxisintegrierte Ausbildung in Kiel

 

Das Land Schleswig-Holstein flankierte das Bundesprogramm mit einer Handreichung zum Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher in der Praxisintegrierten Form (PiA) an der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik“ vom Mai 2019. Dort wurden die Rahmenbedingen, so z.B. auch die Vergütung, festgeschrieben. Das Bildungsministerium betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung des PiA-Modells als Durchbruch in diesem Berufssektor und die große Chance durch PiA, den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs zu begegnen (Anlage 2).

 

Bereits im Jahr 2018 wurden im Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ die wesentlichen Erfordernisse beschrieben, um die soziale Infrastruktur für Familien in Kiel nachhaltig bedarfsgerecht weiter auszubauen und ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder sicherzustellen. Um dem Fachkräftemangel in den pädagogischen Arbeitsbereichen zu begegnen, haben schon vor Jahren einige Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg, Bayern und NRW Schulversuche gestartet, um neue Zielgruppen für die Erzieher*innenausbildung zu gewinnen und die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Dabei wurde festgestellt, dass eine vergütete Ausbildung andere Zielgruppen als in der vollschulischen Ausbildungsform anspricht. Die Unterschiede zeigen sich insbesondere in Bezug auf Alter, Geschlecht, Berufsabschluss, natio-ethnokulturelle Zugehörigkeit, Familienstand, Finanzierung des Lebensunterhalts sowie die Motivation. Die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung sollte daher in der Landeshauptstadt Kiel vor dem Hintergrund des spürbaren Fachkräftemangels umgesetzt werden. Sie wurde daher auch in der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung, Anlage 4 Aktuelle Themen, aufgenommen (vgl. Drs.0347/2019).

 

Aufgrund der Teilung des RBZ 1 zum Jahr 2019 und der damit verbundenen Veränderungen des RBZ, wurde vereinbart, die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung in Kiel erstmalig zum Ausbildungsjahr 2020/21 anzubieten. Die Umsetzung wurde vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zweiten Interessenbekundungsverfahrens der Fachkräfteoffensive geplant. Das Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt bereitete die Umsetzung in Kiel gemeinsam mit dem RBZ Königsweg, Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik und interessierten freien Trägern der Jugendhilfe vor. Die Fachschule entwickelte ein Informationsblatt zum Ausbildungsgang (Anlage 3). Insgesamt 6 Träger der Jugendhilfe (Anlage 4) mit insgesamt 24 Ausbildungsplätzen sind aktuell mit der konkreten Umsetzung der praxisintegrierten Ausbildung zum 01.08.2020 beschäftigt. Das Auswahlverfahren für die PiA-Stellen und die Anmeldung bei der Fachschule müssen bis zum Februar 2020 abgeschlossen sein. Allein bei der Landeshauptstadt Kiel gingen über 100 Bewerbungen für acht Stellen für die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung ein. Die Bewerbungsverfahren bei den Trägern und das Anmeldeverfahren an der Fachschule befinden sich kurz vor dem Abschluss.

 

In das Verfahren wurde die Abteilung Förderung des Jugendamtes eng eingebunden, um auftretende Fragen der Träger bei diesem neuen dualen Ausbildungsgang direkt klären zunnen. Auf Nachfrage bei der Servicestelle Fachkräfteoffensive wurde eine Entscheidung über das Interessenbekundungsverfahren Ende Dezember 2019 in Aussicht gestellt. Aufgrund der großen Bedeutung der Fachkräfteoffensive vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der erfolgten Impulswirkung für den Aufbau der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung war von der Umsetzung der angekündigten Förderung eines zweiten Jahrgangs auszugehen. Aus diesem Grund wurde vereinbart, mit der Umsetzung der PiA trotz des ausstehenden Interessenbekundungsverfahrens fortzufahren. Die konkrete Umsetzung in Kiel (Bewerbungsverfahren, Schulaufnahme, Planung der Kapazitäten der Fachschule usw.) wäre sonst nicht bis zum Schuljahresbeginn am 01.08.2020 möglich gewesen. Die Programmbereiche 2 und 3 des Bundesprogramms wurden bis auf die Planung einer Qualifizierung von Praxisanleitungen durch die Fachschule des RBZ am Königsweg zunächst zurückgestellt. Auf eine Anrechnung der PiA-Absolvent*innen (1. Jahr: 0%, 2. Jahr: 0%, 3. Jahr: 100% Sozialpädagogische*r Assistent*in, tatsächliche Anwesenheitszeit) auf den Fachkräfteschlüssel anlog der Handreichung des Landes Schleswig-Holstein wurde sich mit den Trägern verständigt.

 

Mit Rundschreiben Nr. 176/2019 vom 30.12.2019 teilte der Städteverband Schleswig-Holstein nunmehr mit, dass es im Jahr 2020 keinen weiteren vom Bund geförderten Ausbildungsjahrgang der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung im Rahmen der Fachkräfteoffensive geben wird (Anlage 5). Der Versuch des Einwerbens von Mitteln für den Haushalt zur Förderung eines Ausbildungsjahrgangs ab dem Jahr 2021/2022 wurde von Seiten des Bundesfamilienministeriums zugesagt. Von Seiten des Landes Schleswig-Holsteins gibt es bisher keine Signale zur Übernahme der Ausbildungskosten für die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher*innen für den Ausbildungsjahrgang 2020/2021 im Rahmen der Kitafinanzierung. Daher haben zum Beispiel aktuell im Kreis Pinneberg, acht Kommunen die Finanzierung eines PiA-Ausbildungsgangs mit 28 Plätzen übernommen.

 

Mit der Planung eines nächsten Ausbildungsjahrganges 2021/2022 müsste in Kiel spätestens im Sommer 2020 begonnen werden, da insbesondere die räumlichen und personellen Kapazitäten der Fachschule für einen zweiten Ausbildungsjahrgang sichergestellt werden müssen. Bei einem zweiten Ausbildungsjahrgang könnten die von der Fachschule angebotenen Arbeitsfelder für die Erzieher*innen erweitert und damit weiteren Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeit zum Einstieg in die Praxisintegrierte Ausbildung gegeben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen orientiert sich an dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes (TVAöD) „Pflege - besonderer Teil in der jeweils geltenden Fassung inkl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die zusätzlichen Kosten für diese duale Ausbildung sind in der Kitafinanzierung nicht enthalten. Die Mehrkosten müssen den freien Trägern erstattet werden, um keine Defizite entstehen zu lassen (gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune).

 

Folgende Kosten für die Umsetzung der PiA in Kiel entstehen bei 24 Auszubildenden im dreijährigen Ausbildungsjahrgang 2020/21: rund 941.700 € an Personalkosten (Freie Träger).

Die acht Planstellen für den Ausbildungsjahrgang 2020/21 für die städtischen KTE wurden bereits im aktuellen Stellenplan berücksichtigt. Die Kosten betragen im Jahr 2020 insgesamt rund 63.700€ und für die Ausbildungsjahre 2021-23 insgesamt rund 425.500 €. Sie sind auf Sachkonto 10063 Kostenträger 11130902 eingestellt.

Damit entstehen für diesen dreijährigen Ausbildungsjahrgang insgesamt Kosten in Höhe von 1.430.900 (941.700 € freie Träger + 489.200 € städt. KTE).

 

glicherweise ist eine Einsparung von bis zu rund 173.000 € im Kita-Förderungsbereich der freien Träger und 117.000€ bei den städtische KTE möglich, da die PiA-Auszubildenden im 3. Jahr auf vorhandene Stellen von sozialpädagogischen Assistent*innen angerechnet werden sollen. Hierbei müssen jedoch personalrechtliche Aspekte wie geltende Arbeitszeitregelungen des vorhandenen Personals berücksichtigt werden, so dass dies vermutlich nicht in jedem Fall realisierbar sein wird. Abzüglich der eingesparten Differenz in Höhe von bis zu 290.000 €rden dann bereinigte Personalkosten in Höhe von 1.180.900 €r diesen Ausbildungsjahrgang entstehen.

 

Folgende Kosten für die Umsetzung der PiA in Kiel entstehen bei maximal 25 Auszubildenden im Ausbildungsjahrgang 2021/22:

Gesamt für 25 PiA:      rund 1.517.000

abzüglich der eingesparten Differenz SPA:   rund    278.000 €

bereinigtes Gesamtvolumen Ausbildungsgang 2021/22: rund 1.239.000

 

Die Aufteilung der Praxisstellen für diesen Ausbildungsgang erfolgt im Einvernehmen der Träger der Jugendhilfe.

 

Der Fachkräftebedarf ist vor dem Hintergrund des weiterhin fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung, des nahenden Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung und der Veränderungen des KitaG in Kiel enorm. Es besteht bundesweit Konsens, dass ein wichtiger Baustein zur Fachkräftegewinnung der Schritt zur dualen Ausbildung ist. Allein in Kiel bedarf es aufgrund der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des neuen KitaG durch den zukünftig umzusetzenden Betreuungsschlüssel rund 180 zusätzlicher Erzieher*innen bis Ende 2023, bestehende erhebliche Fachkräftebedarfe aufgrund des Aufwuchses an Betreuungsplätzen nicht eingerechnet. Um die Kindertagesbetreuung in Kiel zu sichern, ist eine erhöhte Anzahl an Fachkräften bei dem kommunalen und den freien Trägern zu generieren.

 

Aufgrund der Impulswirkung der vergüteten Ausbildung und allseits anerkannten dringlichen Notwendigkeit von Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung bei Erzieher*innen, irritiert es, dass die Fachkräfteoffensive des Bundes nicht fortgeführt wird. Die Verwaltung setzt sich mit Nachdruck für die Wiederaufnahme des Förderprogrammes Fachkräfteoffensive für die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung beim Land Schleswig-Holstein und beim Bund ein.

 

Aktuell steht die Förderung der Praxisintegrierten Ausbildung auf der Tagesordnung der 29 Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 19.02.2020 (Drs. 19/1996).

Zielsetzung des Antrags der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist die Forderung an den Bund, das Förderprogramm wieder aufzunehmen und an die tatsächlichen Bedarfe der Bundesländer anzupassen.

 

Trotz der derzeitigen unklaren finanziellen Refinanzierungslage ist es geboten, die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung aufgrund des erheblichen personellen Mehrbedarfs in der Kindertagesbetreuung in Kiel jetzt umzusetzen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 4, 2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 10, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 19, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen