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Antrag der Verwaltung - 0083/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrung von Sportlerinnen und Sportler für hervorragende Leistungen im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Feb 13, 2020
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Antrag
Antrag:
Nach den von der Ratsversammlung beschlossenen „Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Kiel“ in der Fassung vom 25.08.2005 werden die in Anlage 1 aufgeführten 88 Sportlerinnen und Sportler für erbrachte Leistungen im Jahr 2019 am Freitag, den 13. März 2020, mit einer Plakette und einer Urkunde geehrt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gemäß § 12 der o.a. Richtlinien wird den Sportlerinnen und Sportlern für die im vorangegangenen Jahr erbrachten Leistungen eine Plakette und eine Urkunde durch die Landeshauptstadt Kiel verliehen.
Für die Ehrung können Sportlerinnen und Sportler vorgesehen werden, wenn sie folgende Kriterien nach § 12, Punkt 12.1, erfüllen:
- 1. Platz Deutsche Meisterschaft
- 1.-3. Platz Europa- oder Weltmeisterschaft sowie vergleichbare Europa- und Weltcupwettkämpfe
- Gewinn von olympischen Medaillen
- Erringen deutscher Rekorde, Europarekorde, Weltrekorde
- Erwerb besonderer öffentlicher Anerkennung in der jeweiligen Disziplin von aktiven Sportlerinnen und Sportlern
Junioren- und Jugendmeisterschaften sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Die Ehrung der Sportlerinnen und Sportler unterstützt die strategischen Ziele Kinderfreundliche und Kreative Stadt. Die Landeshauptstadt Kiel bringt durch die Ehrungsveranstaltung den erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern ihre Wertschätzung entgegen. Eine im Rahmen der Erstellung des Gutachtens für die Sportentwicklungsplanung 2012 erfolgte Befragung ergab, dass die Ehrungsveranstaltung den Sportvereinen besonders wichtig ist.
Im Rahmen der Ehrung arbeiten verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zusammen.
Das Amt für Sportförderung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Ämtern Immobilienwirtschaft (60.3.3.1) und dem Stab des Oberbürgermeisters (OB-P.11, OB-K) unterstützt. Der wesentliche Teil der Personalkosten fällt beim Amt für Sportförderung im Budget 41-42 (Gesundheit und Sport) unter Produkt 421001 (Sportförderung) an.
Sachkosten für die Medaillen, die Urkunden, das Catering und den Blumenschmuck fallen in Höhe von etwa 5.645 € an.
Die Ehrung gibt positive Impulse für den Kieler Sport gemäß dem Motto des Gutachtens für die Sportentwicklungsplanung 2012 „Sport leben und erleben“.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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