Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0084/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Sperrvermerken bei verschiedenen Investitionsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 31.01.2020
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
Feb 11, 2020
|
Antrag
Antrag:
Folgende Sperrvermerke werden aufgehoben:
- bei der Investitionsnummer 1115050146 „Anbau und Mensa Kieler Gelehrtenschule“ für einen Teilbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 100.000 Euro und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 200.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050155 „Neubau einer Rettungswache mit Atemschutzbereich – Feuerwache Ost“ für einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 500.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050156 „Neubau einer Mehrzweckhalle an der Hauptwache“ für einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 500.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050162 „Sanierung Kieler Schloss“ für die Gesamtbeträge des Ansatzes 2020 in Höhe von 1.480.000 Euro und der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 500.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050163 „Umsetzung des Sanierungsgutachtens an der Friedrich-Junge-Schule“ für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 3.050.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050164 „Neubau Feuerwache Nord“ für die Gesamtbeträge des Ansatzes 2020 in Höhe von 4.700.000 Euro und der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 2.500.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115050175 „Neubau einer Garage an der Hebbelschule“ für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 30.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070009 „Herrichtung ehemaliges Bundesbankgebäude“ für die Gesamtbeträge des Ansatzes 2020 in Höhe von 1.000.000 Euro und der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 500.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070013 „Einbau eines Aufzuges im Haus der Initiativen“ für einen Teilbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 100.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070018 „Sanierung der Außensportanlagen an der Käthe-Kollwitz-Schule“ für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 950.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070024 „Einbau zweiter Fluchtweg und Sanierung des Atriums an der Hardenbergschule“ für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 300.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070026 „Komplettsanierung Hans-Geiger-Gymnasium“ für die Gesamtbeträge des Ansatzes 2020 in Höhe von 1.750.000 Euro und der Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 2.400.000 Euro,
- bei der Investitionsnummer 1115070027 „Grundsanierung Bodelschwinghaus“ für eine Teilbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 300.000 Euro und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000 Euro.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Bei den im Antrag aufgeführten Investitionsmaßnahmen wurden die Ansätze und/oder Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 im Haushalt mit Sperrvermerken versehen, da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen.
Der Finanzausschuss wird um Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Sperrvermerke gebeten, da zwischenzeitlich die Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorliegen bzw. die Mittel benötigt werden, um die Planungsleistungen beauftragen zu können, die zur Erstellung der erforderlichen Haushaltsunterlagen benötigt werden.
Zu den Investitionsmaßnahmen im Einzelnen
a. Investitions-Nr. 1115050146 - Anbau und Mensa Kieler Gelehrtenschule
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. Plan-Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
100.000 € | 500.000 € | 950.000 € | 950.000 € |
|
|
Die Teilaufhebung der Sperrvermerke für einen Gesamtbetrag in Höhe von 300.000 Euro wird benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können. Da ein Teil der Aufträge nicht in 2020 kassenwirksam wird, sollen diese auf Grundlage der Verpflichtungsermächtigung erteilt werden.
b. Investitions-Nr. 1115050155 – Neubau einer Rettungswache… – Feuerwache Ost
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. Planansatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
130.000 € | 370.000 € | 2.100.000 € | 2.000.000 € | 1.800.000 € | 300.000 € |
Die Teilaufhebung des Sperrvermerks der Verpflichtungsermächtigung für einen Teilbetrag in Höhe von 500.000 Euro wird ergänzend zu den verfügbaren Kassenmitteln benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können.
c. Investitions-Nr. 1115050156 – Neubau einer Mehrzweckhalle an der Hauptwache
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
170.000 € | 330.000 € | 2.000.000 € | 2.000.000 € | 1.000.000 € |
|
Die Teilaufhebung des Sperrvermerks der Verpflichtungsermächtigung 2020 für einen Teilbetrag in Höhe von 500.000 Euro wird ergänzend zu den verfügbaren Kassenmitteln benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können.
d. Investitions-Nr. 1115050162 – Sanierung Kieler Schloss
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. Plan Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
124.251,16 € | 1.480.000 € | 500.000 € | 7.886.000 € | 8.239.000 € | 6.088.000 € |
Die Aufhebung der Sperrvermerke für die Gesamtbeträge des Ansatzes und der Verpflichtungsermächtigung 2020 wird benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können.
e. Investitions-Nr. 1115050163 – Umsetzung des San.-gutachtens a. d. Fr.-Junge-Schule
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
685.100 € | 600.000 € | 3.050.000 € | 5.000.000 € | 5.000.000 € | 5.000.000 € |
Die Aufhebung des Sperrvermerks für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 2020 wird ergänzend zu den verfügbaren Kassenmitteln benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können.
f. Investitions-Nr. 1115050164 – Neubau Feuerwache Nord
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
508.473,56 € | 4.700.000 € | 2.500.000 € | 9.160.000 € | 1.240.000 € |
|
Die Sperrvermerke für die Gesamtbeträge des Ansatzes und der Verpflichtungsermächtigung können aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
g. Investitions-Nr. 1115050175 – Neubau einer Garage an der Hebbelschule
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
| 30.000 € |
|
|
|
|
Der Sperrvermerk für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 kann aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
h. Investitions-Nr. 1115070009 – Herrichtung ehem. Bundesbankgebäude
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
224.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
|
|
Die Sperrvermerke für die Gesamtbeträge des Ansatzes und der Verpflichtungsermächtigung 2020 können aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
i. Investitions-Nr. 1115070013 – Einbau eines Aufzuges im Haus der Initiativen
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
| 356.000 € |
|
|
|
|
Die Aufhebung des Sperrvermerks für einen Teilbetrag des Ansatzes 2020 in Höhe von 100.000 Euro wird benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können.
j. Investitions-Nr. 1115070018 – Sanierung d. Außensportanlagen a. d. K.-Kollwitz-Schule
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
40.000 € | 950.000 € |
|
|
|
|
Der Sperrvermerk für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 kann aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
k. Investitions-Nr. 1115070024 – Einbau 2. Fluchtweg / San. Atrium a. d. Hardenbergschule
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
| 300.000 € |
|
|
|
|
Der Sperrvermerk für den Gesamtbetrag des Ansatzes 2020 kann aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
l. Investitions-Nr. 1115070026 – Komplettsanierung Hans-Geiger-Gymnasium
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
| 1.750.000 € | 2.400.000 € | 3.100.000 € | 3.100.000 € | 3.100.000 € |
Die Sperrvermerke für die Gesamtbeträge des Ansatzes und der Verpflichtungsermächtigung 2020 können aufgehoben werden, da die Haushaltsunterlagen gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung zwischenzeitlich vorliegen.
m. Investitions-Nr. 1115070027 – Grundsanierung Bodelschwinghaus
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt:
Fortg. PlanAnsatz 2019 | Ansatz 2020 | VE 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
| 1.600.000 € | 1.000.000 € | 1.000.000 € |
|
|
Die Teilaufhebung der Sperrvermerke für einen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro wird benötigt, um die Planungsleistungen zur Erstellung der Haushaltsunterlagen beauftragen zu können. Da ein Teil der Aufträge nicht in 2020 kassenwirksam wird, sollen diese auf Grundlage der Verpflichtungsermächtigung erteilt werden.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin
