Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0151/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des Marineuntersuchungsgefängnisses Wik – Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 5, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 10, 2020
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 24, 2020
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May 26, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit der Drucksache 0868/2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, das Marineuntersuchungsgefängnis in der Wik zu sichern. Dabei soll es insbesondere um die Sicherung von Türen und Fenstern sowie die Instandsetzung der Heizungsanlage gehen, um die Bausubstanz zu erhalten.“
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten nimmt die Verwaltung wie folgt zu den beschlossenen Maßnahmen Stellung.
Das Gebäude wird bereits regelmäßig aufgesucht, um die Türen und Fenster zu kontrollieren.
Bei festgestellten Schäden wird umgehend eine Instandsetzung veranlasst.
Eine Instandsetzung der vorhandenen Heizungsanlage ist nicht mehr möglich, da diese aus technischer Sicht abgängig ist.
Aus baufachlicher Sicht ist nach dem derzeitigen Stand eine Beheizung des Gebäudes jedoch auch nicht zwingend erforderlich. Eine Beeinträchtigung der Bausubstanz wäre nur dann zu erwarten, wenn z.B. durch Undichtigkeiten im Dach o.ä. dauerhaft Feuchtigkeit in das Gebäude gelangen könnte, was bisher nicht der Fall ist. Um diesen Zustand zu erhalten, wird auch das Dach regelmäßig kontrolliert.
Ein gewisses Maß an Feuchtigkeit ist lediglich in den Kellerräumen wahrnehmbar, was jedoch - auch für in Nutzung befindliche - Gebäude vergleichbaren Alters nicht ungewöhnlich ist und nicht unweigerlich die Substanz beeinträchtigt.
Sollte dennoch auf eine Beheizung des Gebäudes Wert gelegt werden, wäre ein Erhaltungsbetrieb mit einer provisorischen Lösung durch raumlufttechnische Geräte und Luftschläuche zur Wärmeverteilung denkbar. Neben den Heizgeräten wäre für deren Betrieb und die Installation der Beleuchtung, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, ebenfalls eine provisorische Stromversorgung erforderlich.
Ausgehend von einem Erhaltungsbetrieb von bis zu 5 Jahren ergäbe sich nach erster Schätzung für Planung, Beschaffung und Einbau der Geräte und Installationen ein Kostenrahmen v. rd. 540.000 Euro brutto. Da es sich nicht um eine Instandsetzung sondern um neue Anlagen handeln würde, wäre von einer Investitionsmaßnahme auszugehen.
Nach den Haushaltsvorschiften ist die Anmeldung von Investitionsmitteln erst mit Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, also nach konkreterer Planung und Kostenermittlung möglich.
Auch eine provisorische Lösung bedarf der Planung und bindet damit Kapazitäten. Vor dem Hintergrund der bereits in Umsetzung bzw. in unmittelbarer Vorbereitung befindlichen Maßnahmen und nach wie vor unbesetzter Planstellen könnte mit der Planung begonnen werden, sobald die geeigneten Kapazitäten dann auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Da hinsichtlich einer Beheizung des Gebäudes kein akuter Handlungsbedarf besteht und eine Umsetzung entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten binden würde, empfiehlt die Verwaltung, den Erhaltungszustand des Gebäudes weiter durch laufende Kontrollen zu beobachten und durch ggf. notwendige Reparaturen zu sichern und weitere Schritte wie eine Beheizung erst einzuleiten, wenn konkrete Hinweise derartige Vorsorgemaßnahmen notwendig erscheinen lassen.
Doris Grondke
Stadträtin