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Antrag der Verwaltung - 0157/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Bienenweg, Wespenweg, Hornissenweg
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 5, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Straßen Bienenweg, Hornissenweg und Wespenweg sind fertiggestellt und sollen nun gewidmet werden. Die Flächen befinden sich noch nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Die Eigentümerin hat jedoch im städtebaulichen Vertrag vom 12.09.2003 - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und der Übernahme der Straßen - bereits der Widmung zugestimmt. Der Bienenweg und der Wespenweg sollen zu Gemeindestraßen gewidmet werden. Der Hornissenweg sowie die Wegeverbindungen Wespenweg von Haus Nr. 4 – 10 und Bienenweg von Haus-Nr. 3 – 7 sollen als sonstige öffentliche Straßen (Wohnstraße, Mischfläche) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG eingestuft werden (Anlage 2).
Gemäß § 6 Abs. 1 StrWG ist die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträgerin für die Widmung von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen zuständig.
Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee hat in der Sitzung am 20.11.2019 der Widmung einstimmig zugestimmt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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