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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0166/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewerbungsverfahren für Projekte im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit für die Bildungs- und Jugendhilfeträger*innen durchzuführen.

 

Die Mittel für die Projekte in Höhe von 1 Mio. € stehen im Teilplan 3631, Kostenstelle 31002 für Schulsozialarbeit zur Verfügung.

 

Folgende Rahmenbedingungen werden festgelegt:

  • Die Projekte beginnen nach Ablauf der derzeitigen Förderperiode zum 01.01.2021.
  • Die Förderlaufzeit beträgt drei Jahre (mit der Option der Verlängerung auf 5 Jahre über den Jugendhilfeausschuss) und erfolgt über jährliche Bescheide.
  • Eine Auswertung der Projekte erfolgt vor Ablauf der 3 Jahre.
  • Die zur Verfügung stehenden Mittel von 1 Mio. € werden mit einem Rückbehalt von 15 % (zur Steuerungsmöglichkeit bei sich verändernden Bedarfen) bewilligt.

Der Ressourceneinsatz erfolgt mit einer Verteilung von 40 % für die Primarstufe und 60 % für die Sekundarstufen I+II zu in der Begründung genannten Schwerpunkten und Querschnittsdimensionen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die derzeit laufenden Projekte (siehe unten) haben sich neben den Schulsozialarbeiter*innen an Schulen seit Jahren zu einem festen Bestandteil der Jugendsozialarbeit an Schulen entwickelt.

 

Projekte

Kosten (ca.)

Schulabsentismus-Projekt  (Ausbildungsverbund Kiel)

65.300

Bildungs- bzw. Übergangsberatungsprojekt am RBZ Technik (Isfa GmbH)

69.300

Berufs- und Bildungsorientierungsprojekt Rückenwind“ – (Grone Zentrum Bildungsträger) Goethe-Gemeinschaftsschule und Hermann-Löns-Schule

 

68.300

Projekt Schulsozialarbeit SchuSchuan einer Grundschule / Mettenhof

(Schultz-Hencke Heime)

66.000

Elternlotsen Ausbau an mehreren Schulen (DAA)

35.000

Elternberatungsprojekt - Elternlotsen (Deutsche Angestelltenakademie DAA)

73.500

Kombi-Projekt Soziales Lernen(Kinder-und Jugendhilfeverbund)

52.500

Essstörungen (Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß Mettenhof)

16.500

MiSo- Schulsozialarbeit am DaZ-Standort Mettenhof Migration e.V. 

32.000

Soziales Lernen Plus Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule / KJSH

41.000

Schulabsentismus - N.N. in Kooperation mit KSJ (Kooperation Schule/ Jugendhilfe)

69.000

Pro Familia Ziggy zeigt Zähne

11.400

Die tatsächlichen jährlichen Projektkosten werden anhand der vorzulegenden Finanzierungspläne festzustellen sein; tarifliche Steigerungen müssen berücksichtigt werden

ca. 599.800

 

Die Evaluation der Projekte (siehe Anlage 1) hat gezeigt, dass die aktuell geförderten Projekte durchgängig ihren Zuwendungszweck erfüllen. Die Wirksamkeit wird von allen in den Projekten Tätigen (Mitarbeitende der Träger*innen, Projektkoordination etc.) als sehr hoch bewertet.

 

 

Die aktuellen Schwerpunkte sind:

  • Schulabsentismus
  • Soziale Kompetenzen
  • Beratung/Unterstützung – insbesondere für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • Berufs- und Bildungsorientierung
  • (Schul)-Sozialarbeit an DaZ-Standorten
  • Präventions- und Suchtprojekte

 

Die Förderung endet zum 31.12.2020.

 

Die Träger*innen und die Ratsfraktionen wurden – wie letztjährig vereinbart – in den Diskurs zur Gestaltung der Rahmenkriterien (Laufzeit der nächsten Förderperiode, Schwerpunktsetzung der inhaltlichen Ausrichtung und Ressourceneinsatz) für den Förderzeitraum ab 01.01.2021 einbezogen. Zu diesem Zweck fand Anfang Februar ein gemeinsames Treffen statt (Anlage 2 „Präsentation zum Austausch“).

 

Über das FAG werden der Stadt Kiel vom Land durchschnittlich 2,2 Mio. € pro Jahr für Schulsozialarbeit an Schulen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Kiel setzt ca. 2,25 Mio. € über Planstellen für Schulsozialarbeit an Schulen und ca. 1 Mio. € für themenbezogene Projekte über freie Träger an Schulen ein mit einem Rückbehalt von 15 % (als Korrektiv und Steuerungsmöglichkeit bei sich verändernden Bedarfen). Dies ermöglicht gleichzeitig eine jährliche Anpassung der Steigerungen der tariflichen Entgelte sowie eine pauschalierte Sachkostensteigerung.

 

Die anwesenden Vertreter*innen erarbeiteten folgende Rahmenbedingungen zur Entscheidung im Jugendhilfeausschuss (siehe Anlage 3 „Ergebnisprotokoll des Austauschgesprächs“):

  • Die Laufzeit der Projekte soll 3 Jahre (mit der Option der Verlängerung auf 5 Jahre über den JHA) betragen. Eine Auswertung der Projekte erfolgt vor Ablauf der 3 Jahre.

 

  • Der Ressourceneinsatz soll mit einer Verteilung von 40 % für die Primarstufe und 60 % für die Sekundarstufen I+II erfolgen.
  • Die Querschnittsdimensionen:
    • Vernetzung
    • Armutssensibilität
    • Stärkung der Erziehungskompetenz
    • Gendersensibilität

sollen durchgängig in den Projektkonzepten berücksichtigt werden.

 

Die folgende Auflistung berücksichtigt die im Rahmen der Evaluation ermittelten Bedarfe (siehe Anlage) sowie die von Träger*innen und Politik genannten Themen und Schwerpunkte.

 

Schwerpunkte:

Themen / Stichpunkte (z. B.):

  1. Absentismus
  • vorrangig in der Primar- und Sekundarstufe I
  • Schulbindung
  • Schulerfolg
  • Patenprojekte
  • Elternarbeit 
  • In der Sekundarstufe II Heranführung an Ausbildungsbetriebe über Praktika
  1. Prävention
  • Medienkompetenz (Cybermobbing)
  • Sucht- und Gewaltprävention (Mobbing)
  • Sexuelle Bildung
  • „Anpassungsfähige“ Sozialkompetenztrainings
    • Partizipationsprojekte an Schulen/Kinderrechte
  • Prävention psychischer Probleme
    • (Resilienztraining)
  1. Erziehungskompetenz
  • Elternlotsen/mehrsprachige Ansprache von Eltern
  1. Migration
  • Geflüchtete und zugewanderte EU II-Bürger*innen
  1. Übergänge
  • Bildungskette als Stichwort für Projektausrichtung

 

 

Die Verwaltung wird das Bewerbungsverfahren entsprechend der Rahmenbedingungen und der zusammengefassten Schwerpunkte einleiten. Über das ausgearbeitete Antragsverfahren werden die Ausschüsse mit einer Geschäftlichen Mitteilung im Mai 2020 informiert.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 4, 2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 12, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen