Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0185/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Smart Lighting, hier: Stellungnahme der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 5, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 10, 2020
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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May 27, 2020
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 2, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 17.09.2019 (Drs. 0836/2019)
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob es in der Landeshauptstadt Kiel möglich ist, eine Straße als Testfeld mit einem smart lighting System, das darüber hinaus zusätzlich mit Lademöglichkeiten für E-Autos ausgestattet ist, umzusetzen.
Die baulichen, rechtlichen sowie finanziellen Auswirkungen sind in einer Geschäftlichen Mitteilung dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, dem Innen- und Umweltausschuss und dem Finanzausschuss bis spätestens Ende März 2020 vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Schaffung smarter Systeme und die Erweiterung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sind u. a. wesentliche Aspekte zur Erreichung der vorgestellten Maßnahmen im Masterplan 100% Klimaschutz (Drs. 0985/2017), Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) sowie im Green City Plan aus dem Jahr 2018 (Drs. 0716/2018).
Strategisch ist es grundsätzlich sinnvoll, die Ultraschnelllader in Bereichen wie Autobahnen zu installieren, wo eine schnelle Ladung notwendig ist und es keine oder wenige Aufenthaltsorte gibt. So genügen in den Städten i.d.R. langsamere Lademöglichkeiten, da das Elektroauto die meiste Zeit steht und so längere Ladezeiten genutzt werden können.
Darüber hinaus sind sehr hohe Ladeleistungen, wie das High-Power-Charging mit 350 kW-Ladern, nur bedingt praktikabel, da derzeit nur zwei Autohersteller einzelne Modelle vertreiben, die für eine solche Ladeleistung konzipiert sind.
Daneben sind die sehr hohen Investitionskosten für Schnellladestationen entscheidend, sodass das Schnellladen auch für den Nutzer sehr kostspielig ist. Beispielsweise kostet das Laden an den auf den Autobahnen verfügbaren Ultraschnelladesäulen mit 350 kW der Firma Ionity 0,79 €/Kilowattstunde. Demgegenüber kostet das Laden an den Normalladesäulen der Stadtwerke Kiel 0,39 €/Kilowattstunde. Somit gehört das Ultraschnellladen für den Nutzer zur Bedarfsinfrastruktur für lange Fahrten und wird auf Grund der hohen Preise nur selten regelmäßig genutzt.
Dahingehend wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur von Seiten der Landeshauptstadt Kiel mit z.B. den Stadtwerken Kiel als Betreiber und von Privatanbietern vorangetrieben. So sind derzeit in Kiel 104 AC-Ladepunkte (Normalladen mit Wechselstrom) sowie 7 DC-Ladepunkte (Schnellladen mit Gleichstrom) vorhanden und öffentlich zugänglich.
Weitere Ladestationen sind von den Stadtwerken Kiel in Planung und werden dieses Jahr noch aufgebaut, wobei hauptsächlich AC-Ladestationen mit einer (Normal-)Ladeleistung von 22 Kilowatt (kW) aufgestellt werden.
Um das Angebot an Ladeinfrastruktur mit höherer Ladeleistung zu erweitern ist eine 150 kW-Schnellladesäule derzeit in zentraler Lage der Stadt Kiel in Planung.
Das Laden an Laternen wird von Seiten der Landeshauptstadt Kiel bislang nicht enger in Betracht gezogen. Im Gegensatz zu Städten wie Berlin, wo das Laternenladen in begrenztem Umfang, im Rahmen eines 100%-Förderprojektes des BMWI mit dem konstant vorhandenen 1KV Netz umgesetzt wird, gibt es hier ein eigenes Beleuchtungskabelnetz der Stadt Kiel mit ca. 250 Schaltstellen. Dieses Kabelnetz ist über den Tag stromlos. Am Abend wird es über zentrale Helligkeitssensoren eingeschaltet und versorgt alle Leuchten über zwei Phasen des Drehstromsystems. Eine weitere Phase ist die Steuerphase, um ab 23:00-05:00 Uhr die Leuchten abzuschalten oder zu dimmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur Strom ab den Abendstunden verfügbar wäre und ein Fahrzeug an den Laternen in Kiel nur zu späten Uhrzeiten laden könnte.
Zudem laufen die Leuchten über Wechselspannung. Für das Ultra- und Schnellladen wird Gleichstrom benötigt, welches das Beleuchtungskabelnetz nicht bereitstellen kann.
Die Absicherung der Kabel für die Straßenbeleuchtung beträgt maximal 16 Ampere. Selbst wenn in einem Testfeld in Kiel die Bedingungen zum „Laternenladen“ geschaffen werden würden, hieße es, dass ein Elektrofahrzeug an der ersten Lampe schon den Großteil der Leistung abgreifen würde und weitere Elektrofahrzeuge an anderen Laternen nicht mehr oder nur sehr langsam laden könnten.
Demgemäß wäre für die Umstellung zum Laternenladen für die Landeshauptstadt Kiel ein kompletter Systemwechsel und ein neues Kabelnetz (einschließlich Tiefbau) erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin