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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0204/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Förde-Volkshochschule wird beschlossen. Die Entgelte werden von 2,50 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) auf 2,80 Euro erhöht. Sie tritt zum Frühjahrssemester am 23.02.2021 in Kraft. Damit tritt gleichzeitig die Entgeltordnung für die Volkshochschule vom 05.06.2015 außer Kraft.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Sowohl in der Fassung von 2015 als auch von 2011 wurde das Entgelt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) nicht verändert. Es wurden lediglich die Anpassungen in Bezug auf die Kooperationsgemeinden dargestellt.

Die nun vorgeschlagene Erhöhung dient der Refinanzierung der Anhebung der Honorare für die Lehrkräfte.

Im Vergleich zu den kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein liegt die Landeshauptstadt im oberen Mittelfeld.

Min. TN-Zahl

Euro pro UE

Pauschale pro Kurs

Bemerkungen

vhs Lübeck

10

2,90 €

3,00 - 3,50

proz. Staffelung nach TN-Zahl

vhs Flensburg

8

2,50 €

 

Staffelung nach TN-Zahl

vhs Neumünster

10

2,70 €

1,00 €

Staffelung nach Themen, z.B. EDV 3,80 €

rde-vhs

12

2,80 €

 

proz. Staffelung nach TN-Zahl

 

 

Weitere Änderungen der Entgeltordnung betreffen die Anpassungen an gendergerechte Sprache und Abmeldefristen für längerfristige Kurse.

Die ohnehin schon weitreichenden Ermäßigungsmöglichkeiten wie

-          Ermäßigungen um ein Drittel:
für Schüler*innen Studierende, Auszubildende, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Berufsfindungsjahres oder eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres, Personen, die Arbeitslosengeld (SGB III)

-          Ermäßigung um die Hälfte:
für Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe nach § 8 Nr. 1 und 2 SGB XII oder laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen, sowie Inhaber*innen des Kiel-Passes oder des Kieler Seniorenpasses

-          Restplatzbörse:
Sind drei Tage vor Kursbeginn noch freie Restplätze in einem Kurs vorhanden, wird Personen, die die Voraussetzungen für die Ermäßigung um die Hälfte erfüllen, bei einer Erstbuchung auf Antrag das Entgelt auf ein Viertel ermäßigt. Eine Ummeldung auf einen Restplatz ist nicht möglich.

werden mit dieser Entgeltordnung noch ergänzt durch

-          eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 10% und

-          eine Ermäßigung für Schwerbehinderte mit GdB ab 80% um ein Drittel.

 

Die Kooperationsgemeinden wurden vertragsentsprechend und fristgerecht über die geplanten Veränderungen informiert.

 

Finanzielle Auswirkung:

Die geplanten Veränderungen erfolgen haushaltsneutral, da die erhöhten Einnahmen ausschließlich die Mehrbelastung durch die Erhöhung der Honorare refinanzieren.

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 19, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen