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Antrag der Verwaltung - 0204/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung für die Förde-Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Mar 24, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 19, 2020
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Antrag
Antrag:
Die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Förde-Volkshochschule wird beschlossen. Die Entgelte werden von 2,50 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) auf 2,80 Euro erhöht. Sie tritt zum Frühjahrssemester am 23.02.2021 in Kraft. Damit tritt gleichzeitig die Entgeltordnung für die Volkshochschule vom 05.06.2015 außer Kraft.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Sowohl in der Fassung von 2015 als auch von 2011 wurde das Entgelt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) nicht verändert. Es wurden lediglich die Anpassungen in Bezug auf die Kooperationsgemeinden dargestellt.
Die nun vorgeschlagene Erhöhung dient der Refinanzierung der Anhebung der Honorare für die Lehrkräfte.
Im Vergleich zu den kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein liegt die Landeshauptstadt im oberen Mittelfeld.
Min. TN-Zahl | Euro pro UE | Pauschale pro Kurs | Bemerkungen | |
vhs Lübeck | 10 | 2,90 € | 3,00 - 3,50 € | proz. Staffelung nach TN-Zahl |
vhs Flensburg | 8 | 2,50 € |
| Staffelung nach TN-Zahl |
vhs Neumünster | 10 | 2,70 € | 1,00 € | Staffelung nach Themen, z.B. EDV 3,80 € |
Förde-vhs | 12 | 2,80 € |
| proz. Staffelung nach TN-Zahl
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Weitere Änderungen der Entgeltordnung betreffen die Anpassungen an gendergerechte Sprache und Abmeldefristen für längerfristige Kurse.
Die ohnehin schon weitreichenden Ermäßigungsmöglichkeiten wie
- Ermäßigungen um ein Drittel:
für Schüler*innen Studierende, Auszubildende, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Berufsfindungsjahres oder eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres, Personen, die Arbeitslosengeld (SGB III)
- Ermäßigung um die Hälfte:
für Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe nach § 8 Nr. 1 und 2 SGB XII oder laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen, sowie Inhaber*innen des Kiel-Passes oder des Kieler Seniorenpasses
- Restplatzbörse:
Sind drei Tage vor Kursbeginn noch freie Restplätze in einem Kurs vorhanden, wird Personen, die die Voraussetzungen für die Ermäßigung um die Hälfte erfüllen, bei einer Erstbuchung auf Antrag das Entgelt auf ein Viertel ermäßigt. Eine Ummeldung auf einen Restplatz ist nicht möglich.
werden mit dieser Entgeltordnung noch ergänzt durch
- eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 10% und
- eine Ermäßigung für Schwerbehinderte mit GdB ab 80% um ein Drittel.
Die Kooperationsgemeinden wurden vertragsentsprechend und fristgerecht über die geplanten Veränderungen informiert.
Finanzielle Auswirkung:
Die geplanten Veränderungen erfolgen haushaltsneutral, da die erhöhten Einnahmen ausschließlich die Mehrbelastung durch die Erhöhung der Honorare refinanzieren.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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137 kB
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3
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(wie Dokument)
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145,2 kB
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