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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0213/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Änderungsantrag:

 

  1. Dem vorgelegten Konzept zur Neugestaltung der Wohnungslosenhilfe in Kiel wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.

 

Zu Punkt 1.4, zweiter Absatz:

 

Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, im Einzelfall Unterstützung zu gewähren, um an-schließend dem erneuten Verlust des Wohnraums vorzubeugen. Hier ist ein neues Modul vorgesehen, das im Bedarfsfall eine Unterstützung für die ersten 6 Monate 12 Monate des Mietverhältnisses vorsieht, um die Anpassung ans neue Wohnumfeld zu begleiten und die Stabilisierung des neuen Mietverhältnisses zu sichern. Im Vorwege wird dabei zu klären sein, ob Fähigkeiten für ein selbständiges Wohnen und eine Integration in ein neues Wohnumfeld gegeben sind.

 

 

Zu Punkt 3.2.1, dritter Absatz, Satz 2:

 

Um Personen, die grundsätzlich zur Bewirtschaftung eines eigenen Wohnraums in der Lage sind, die Erlangung eigener Mietverträge zu ermöglichen, sollen über einen sozialen Träger Wohnungen im Rahmen der geltenden Mietobergrenze angemietet werden. In diesen Wohnungen werden geeignete Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Nach Ablauf eines halben Jahres von circa eineinhalb Jahren, mindestens einem Jahr, soll der Mietvertrag dann auf die untergebrachten Personen übergehen, wenn das Wohnverhältnis in diesem Zeitraum störungsfrei verlaufen ist. Bei nicht störungsfreiem Verlauf z. B. durch nicht erfolgte Mietzahlungen oder Störung des Hausfriedens, muss im Rahmen einer Hilfeplanung eine alternative Unterbringungsform entschieden werden.

 

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsverträge mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe zu verhandeln.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Um Personen, die grundsätzlich zur Bewirtschaftung eines eigenen Wohnraums in der Lage sind, die Erlangung eigener Mietverträge zu ermöglichen, sollen über einen sozialen Träger Wohnungen im Rahmen der geltenden Mietobergrenze angemietet werden. In diesen Wohnungen werden geeignete Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Dieses Konzept wird von der Selbstverwaltung begrüßt und als sinnvoll erachtet.

 

Laut Konzept soll nach Ablauf eines halben Jahres der Mietvertrag dann auf die untergebrachten Personen übergehen, wenn das Wohnverhältnis in diesem Zeitraum störungsfrei verlaufen ist. Das ist unrealistisch. Es gibt bereits Erfahrungen mit „Begleitetem Wohnen“ (Concierge-Modelle). Diese haben gezeigt, dass die Dauer von mindestens einem Jahr sein muss.

 

 

gez. Ratsherr Jan Wohlfarth     f.d.R
CDU-Ratsfraktion

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 27, 2020 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - abgelehnt