Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0233/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwertung der Friedrichsorter Straße, Antrag des OBR Pries/Friedrichsort vom 07.11.2019 (Drs. 0934/2019)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Antrag des Ortsbeirates (Drs. 0934/2019) vom 07.11.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Friedrichsorter Straße eine Planung zu erarbeiten, die geeignet ist, die Zielsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes im Sinne einer Aufwertung der Geschäftsstraße umzusetzen. Die Verkehrsführung soll so gestaltet werden, dass einerseits der Straßenabschnitt von Fahrzeugen freigehalten wird und andererseits die Erschließungsfunktion für angrenzende Straßen berücksichtigt wird. Die Ausgestaltung als Fläche für Fußgänger, Menschen mit Behinderung, Radfahrer und Anlieger ist als Möglichkeit zu prüfen, um eine einladende Flanierfläche vor den Geschäften zu schaffen, die zur Attraktivität der Straße wie auch der Geschäfte führt, ohne durch eine Fahrbahnbegrenzung aufgeteilt zu werden. Die Befahrbarkeit für Radfahrer soll verbessert werden. Es soll geprüft werden, ob Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“ beantragt werden können.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Bei der Umgestaltung der Friedrichsorter Straße vor einigen Jahren war ein Teil der Friedrichsorter Straße mit Städtebaufördermitteln beruhigt worden. Es wurde Tempo 30 angeordnet. Zwischen Hecktstraße und Leuchtturm wurde eine Fußgängerzone angeordnet. Aus städtebaulicher Sicht besteht kein grundsätzlicher Handlungsbedarf und somit nicht die Möglichkeit, Fördermittel z. B. „Soziale Stadt“ erfolgreich einzuwerben.
Im südlichen Bereich der Friedrichsorter Straße wurde ein Platzbereich ohne Kfz-Verkehr geschaffen, wobei die Erschließung der anliegenden Gebäude gesichert ist.
Nördlich davon ist eine Befahrung möglich, u. a. um die östlich der Friedrichsorter Straße gelegenen Bereiche (Hecktstraße und Lenschstraße) für den Kfz-Verkehr zu erschließen. Darüber hinaus findet kein Durchgangsverkehr statt. Vor den Geschäften im Ortsteilzentrum sind für Fußgänger Gehwege und Aufenthaltsbereiche, die Kfz-Verkehrsflächen sind, bereits stark reduziert.
Bezüglich der regelwidrig parkenden Kfz handelt es sich ausschließlich um ein Problem der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen, zumal auch die Akzeptanz von ausgeschilderten Halteverboten nur durch Überwachungsmaßnahmen sichergestellt werden kann. Bei dem hier beschriebenen Straßenabschnitt der Friedrichsorter Straße handelt es sich fast ausschließlich um ortskundigen Anliegerverkehr. Hier sollten die Anlieger und der Ortsbeirat vorrangig versuchen, in Gesprächen eine gemeinsame einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten regelwidrig parkende Kfz kostenpflichtig protokollieren.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der OBR Pries/Friedrichsort zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
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