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Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0275/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausnahmen von der Heizkostenverordnung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Kleine Anfrage
Ich frage den Oberbürgermeister betreffend Ausnahmen nach §11 Abs. 1 Nr. 5 Heizkostenverordnung:
- Wie viele Ausnahmen genehmigte die Verwaltung seit 1.1.2017 nach §11 Abs. 1 Nr. 5 Heizkostenverordnung?
- Welche Gründe für die Ausnahmen machte die Stadt für die Ausnahmen geltend?
- Welche Konsequenzen ziehen Ausnahmen nach der „allgemeinen Härteklausel“ i.S. des § 5 Abs. 2 Energieeinsparungsgesetz nach sich?
gez. Ratsherr Florian Weigel f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,5 kB
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