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Interfraktioneller Antrag - 0277/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0146/2020Konzept Wohnungslosenhilfe 2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 19, 2020
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May 14, 2020
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Antrag
Änderungsantrag:
- Dem vorgelegten Konzept zur Neugestaltung der Wohnungslosenhilfe in Kiel wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.
Zu Punkt 3.2.1, dritter Absatz, Satz 2:
Um Personen, die grundsätzlich zur Bewirtschaftung eines eigenen Wohnraums in der Lage sind, die Erlangung eigener Mietverträge zu ermöglichen, sollen über einen sozialen Träger Wohnungen im Rahmen der geltenden Mietobergrenze angemietet werden. In diesen Wohnungen werden geeignete Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Nach Ablauf eines halben Jahres von mindestens einem Jahr, soll der Mietvertrag dann auf die untergebrachten Personen übergehen, wenn das Wohnverhältnis in diesem Zeitraum störungsfrei verlaufen ist. Bei nicht störungsfreiem Verlauf z. B. durch nicht erfolgte Mietzahlungen oder Störung des Hausfriedens, muss im Rahmen einer Hilfeplanung eine alternative Unterbringungsform entschieden werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Um Personen, die grundsätzlich zur Bewirtschaftung eines eigenen Wohnraums in der Lage sind, die Erlangung eigener Mietverträge zu ermöglichen, sollen über einen sozialen Träger Wohnungen im Rahmen der geltenden Mietobergrenze angemietet werden. In diesen Wohnungen werden geeignete Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Dieses Konzept wird von der Selbstverwaltung begrüßt und als sinnvoll erachtet.
Laut Konzept soll nach Ablauf eines halben Jahres der Mietvertrag dann auf die untergebrachten Personen übergehen, wenn das Wohnverhältnis in diesem Zeitraum störungsfrei verlaufen ist. Das ist unrealistisch. Es gibt bereits Erfahrungen mit „Begleitetem Wohnen“ (Concierge-Modelle). Diese haben gezeigt, dass die Dauer von mindestens einem Jahr sein muss.
gez. Ratsherr Jan Wohlfarth f.d.R
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber f.d.R
Ratsfraktion DIE LINKE