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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0307/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung in einem Konzept darzustellen, wie und in welchem Zeitrahmen eine Eingliederung der Städtisches Krankenhaus Kiel (SKK) Service GmbH in das Unternehmen Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH durchgeführt werden und damit einhergehend eine Bezahlung der Mitarbeiter*innen der SKK Service GmbH nach TVöD erfolgen kann. Die Eingliederung soll möglichst schnell, kann aber auch schrittweise, über einen längeren Zeitraum erfolgen. Entscheidend ist, dass der Prozess der Eingliederung hinreichend beschrieben wird, damit er planbar und zuverlässig zu einer Eingliederung der SKK Service GmbH in das Städtische Krankenhaus führt und die Bezahlung der Mitarbeiter*innen nach TVÖD umgesetzt werden kann. Sollte eine zügige Eingliederung nicht möglich sein, ist zu prüfen, wie die Gehälter der Mitarbeiter*innen kurzfristig erhöht werden können. Es wird gebeten, verschiedene Varianten aufzuzeigen und zu bewerten. Die finanziellen Auswirkungen sind für die jeweiligen Szenarien darzustellen. Die Beteiligung von Betriebsrat, Gewerkschaften, Aufsichtsrat und Unternehmensführung ist sicherzustellen. Die Ergebnisse sind der Ratsversammlung bis Mitte 2021 vorzulegen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Durch die Aufspaltung des Städtischen Krankenhauses in zwei Gesellschaften, die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH und die Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH ist auch das Personal auf zwei Gesellschaften verteilt worden. Die Löhne und Gehälter in diesen beiden Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Tarifen und entwickeln sich unterschiedlich obwohl beide Gesellschaften gemeinsam an der Erbringung der Dienstleistung im Gesundheitsbereich beteiligt sind. Die Beschäftigten im Städtischen Krankenhaus arbeiten „Hand in Hand“, es ist für Patient*innen nicht erkennbar, welche Mitarbeiter*innen in welcher Gesellschaft beschäftigt sind. Im Ergebnis führt die Verteilung des Personals auf zwei verschiedene Gesellschaften dazu, dass die Mitarbeiter*innen der SKK Service GmbH von der Lohnentwicklung teilweise abgekoppelt sind und der Grundsatz der vergleichbaren und gerechten Bezahlung innerhalb des Personalkörpers des SKK als Gesamtkonstrukt infrage gestellt wird. Zudem wird der Tarifvertrag SKK Service GmbH seit einigen Jahren nicht mehr neu verhandelt. Neueingestellte Mitarbeiter*innen erhalten teilweise höhere Löhne, was das Lohngefälle in der Service GmbH verschärft.

Die Bezahlung vieler Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen ist nicht angemessen. Dies zeigt sich in der Corona-Krise besonders deutlich. Auch in der öffentlichen Debatte wird vermehrt auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, für eine Lohngerechtigkeit im medizinischen Bereich zu sorgen. Als Stadt Kiel wollen wir dazu im Rahmen unserer Möglichkeit einen Beitrag leisten.

Allerdings befürchten wir, dass sich die Verbesserung der Einkommen auf einige Bereiche im Gesundheitswesen beschränken wird. In der öffentlichen Diskussion wird oft von „Pflegekräften“ oder „medizinischem Personal“ gesprochen. Wir sind der Auffassung, dass alle Beschäftigten im Gesundheitsbereich bei Verbesserungen mitgenommen werden müssen. Dazu zählen ebenfalls die Küchenkräfte, das Reinigungspersonal und alle anderen Arbeitskräfte, die eher im Hintergrund arbeiten. Gerade in einem Krankenhaus ist es von hoher Wichtigkeit, dass die Mitarbeiter*innen vertrauensvoll und kollegial „Hand in Hand“ zusammenarbeiten und sich als Team verstehen.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt    f.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

 

 

gez. Ratsherr Philip Schüller     f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

 

gez. Ratsfrau Andrea Hake     f.d.R.

Ratsfraktion Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

gez. Ratsfrau Annkathrin Hübner    f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

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Beschlüsse

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May 14, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen