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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0311/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der beigefügte Auslobungstext (Anlage 1) wird inhaltlich zur Durchführung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs freigegeben.
  2. r den Bereich Europaplatz (Umgriff s. Anlage 2) soll eine gesonderte städtebauliche Machbarkeitsprüfung mit anschließendem Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass

Die Ratsversammlung hat die Aufwertung der zentralen Innenstadtbereiche beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage eines zu beschließenden Auslobungstextes einen Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren auszuloben (Drs.-Nr. 0283/2018).

Die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und Straßenquerschnitte in der Innenstadt sind als Vorgabenr den Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb von der Ratsversammlung am 20.02.2020 beschlossen worden (Drs.-Nr. 1236/2019).

 

Beteiligung und Empfehlung

Im Vorwege der Erarbeitung der Auslobung wurde eine umfangreiche rger*innenbeteiligung (im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts) durchgeführt.

 

r das Wettbewerbsgebiet war den Bürger*innen Folgendes besonders wichtig:

 

Mehr Freiräume für unterschiedliche Zielgruppen zum Aufenthalt, mehr Aufenthaltsqualität (Sitzgelegenheiten, Wasserelemente, Erneuerung Bodenbelag und Fassaden), Sicherstellung der Barrierefreiheit, grundtzlich die stärkere Begrünung des öffentlichen Raums, Grün und kinderfreundliche Angebote auf dem Asmus-Bremer-Platz.

Der Asmus-Bremer-Platz bietet für die Bürger*innen das größte Potential als Verweilort.


 

In die in der Auslobung beschriebenen Anforderungen, Hinweise und Vorgaben sind alle relevanten Zielstellungen aus übergeordneten Konzepten, sowie aus der Ämter-, der Beirats- und der rger*innenbeteiligung eingeflossen.

 

Eckpunkte der Auslobung und wesentliche Auslobungsinhalte wurden dem Beirat für Stadtgestaltung, der Lenkungsgruppe, dem Forum Innenstadt, dem Ortsbeirat Mitte, dem Jungen Rat und dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Beirat für Seniorinnen und Senioren vorgestellt und diskutiert. Alle Gremien haben den Inhalten zugestimmt.

Der Junge Rat wurde zur Teilnahme an der Sitzung des Ortsbeirats Mitte schriftlich eingeladen.

 

Europaplatz

Ursprünglich war angedacht, den Europaplatz als Ideenteil bearbeiten zu lassen. Der Beirat für Stadtgestaltung hat dazu folgende Empfehlung ausgesprochen: Die Einbindung des Europaplatzes in den Wettbewerb als Ideenteil wird grundsätzlich kritisch gesehen. Es handelt sich um eine sehr komplexe städtebauliche, architektonische, freiraumplanerische Aufgabe, die in dem vorgesehenen Wettbewerbsverfahren nicht ausreichend bearbeitet werden kann. Der Europaplatz sollte daher abgekoppelt werden. Sobald Planungssicherheit bezüglich der Tiefgarage besteht sollte ein eigener, interdisziplinärer Wettbewerb unter Berücksichtigung der Rahmensetzungen und der Akteure vor Ort durchgeführt werden.

Dieser Empfehlung wird gefolgt und nach Herstellung der erforderlichen Planungssicherheit (z.B. durch Beauftragung einer Machbarkeitsstudie) - ein eigenständiges Wettbewerbsverfahren angestrebt.

 

Gegenstand: Planungswettbewerb r den öffentlicher Raum

Die Landeshauptstadt Kiel lobt einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV für die Fußngerzone samt den benachbarten Plätzen einschließlich der Andreas-Gayk-Straße aus. Der künftige Umbau der Andreas-Gayk-Straße zu einer „Umwelttrasse“ und die Entwicklung eines neuen Platzgefüges, sind weitere Bestandteile der Aufgabe. Aufgaben und Zielsetzungen des Planungswettbewerbs sind:

-          Spezifische Identität des öffentlichen Raums entwickeln!

-          Stadträume vernetzen, Sichtbeziehungen herausarbeiten!

-          Verschiedenste Nutzungsansprüche vereinen!

-          Verkehrsraum als Stadtraum gestalten!

-          Nachhaltige Entwicklung sichern!

Über den Wettbewerb wird ein Konzept zur Gestaltung des öffentlichen Raums gesucht, das Grundlage für die weitere Planung im Fördergebiet, für die Zustimmung des Fördergebers zu den Einzelmaßnahmen, sowie die bauliche Realisierung sein wird. Die Umgestaltung soll sukzessive mit Hilfe von Fördermitteln realisiert werden - weite Teile des Wettbewerbsgebiets liegen im Fördergebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren / Kiel-Innenstadt (KI 1e)“.

 

Kosten-/Ressourcenaufwand der LHK

Mit der Programmbehörde (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein) ist die rderung der Wettbewerbskosten in Höhe von 2/3 (Bundes-/Landesmitteln), sowie auch der Auslobungstext abgestimmt worden. Die obere Holstenstraße liegt außerhalb des Fördergebietes. Dort anfallende Wettbewerbskosten sind prozentual anteilig - nicht förderfähig.

 

 

Die Wettbewerbskosten (Verfahrensmanagement, Bearbeitungshonorare, Preisgelder) betragen rd. 326.100 (brutto), davon sind rderfähig rd. 301.600 (brutto) und rd. 24.500 (brutto) nicht förderfähig. Der durch die LHK zu tragende Anteil in Höhe von rd. 125.000 (brutto) setzt sich zusammen aus dem Drittelanteil Städtebauförderung (rd. 100.500 brutto) und dem in voller Höhe von der LHK zu tragendem, nicht rderfähigen Anteilr die obere Holstenstraße (rd. 24.500 brutto). Gegenüber dem Ursprungsbeschluss zur Auslobung des Planungswettbwerbs (Drs.-Nr. 0283/2018) reduzieren sich die städtischen Ausgaben aufgrund der veränderten Aufgabenstellung um rd. 75.000 €. Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.

 

Die weiteren Planungs- und Baukosten können derzeit nicht seriös geschätzt werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind.

 

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgter Freigabe/Beschluss durch den Bauausschuss wird der Wettbewerb europaweit bekannt gemacht und gestartet. Die Wettbewerbsergebnisse sollen nach Abschluss des Wettbewerbs öffentlich aus- und in den Gremien vorgestellt werden. In einer weiteren Beschlussvorlage wird dann über die Abschnittsbildung, das Bauprogramm und den ersten Bauabschnitt zu entscheiden sein.

 

 

Hinweise:

Es werden zur Teilnahme an der Preisgerichtssitzung als Gäste auch je ein Mitglied der Kieler Ratsfraktionen und zwei Bürger*innen eingeladen.

Dem Ortsbeirat Mitte wurden die Eckpunkte der Auslobung in seiner Sitzung am 17.12.2019 vorgestellt. Die Beschlussvorlage nebst den Anlagen sind dem Ortsbeirat im Vorwege des Bauausschusses zugegangen.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 4, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen