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Geschäftliche Mitteilung - 0324/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung einer zeitlich erweiterten Öffnung von Parkflächen; hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag (Drs. 0021/2020) vom 20.02.2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 2, 2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Antrag der CDU-Ratsfraktion (Drs. 0021/2020):
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratsversammlung im März 2020 Mai 2020 zu prüfen, ob es in der Landeshauptstadt Kiel möglich ist, a) städtische Parkflächen und die des Einzelhandels mit zeitlich erweiterten Öffnungszeiten z. B. für die Nutzung von Anwohnern freizugeben und b) Parkhäuser in einem Rund-um-die Uhr-Betrieb zu öffnen.
Dabei sollen sowohl rechtliche als auch sicherheitsrelevante und finanzielle Aspekte geprüft werden. Auch die Möglichkeiten von digitalen Parkraumerfassungen sind zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse erster Gespräche mit den Inhabern der entsprechenden, oben genannten Parkflächen mögen mit in die Prüfung einfließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Auslastung der vom Eigenbetrieb Parken der LHK betriebenen Parkhäuser (das sind im Bereich der Innenstadt die Tiefgarage Europaplatz und das Parkhaus ZOB) ist zeitweise sehr gering. Die durchschnittliche Auslastung liegt bei unter 60 %. Im neuen Parkhaus ZOB stehen noch viele freie Dauerparkplätze zur Verfügung, die angemietet werden können. Die Auslastung des Parkhauses ZOB ist noch nicht ansatzweise die gleiche wie im alten Parkhaus ZOB. Dennoch wird derzeit geprüft, ob eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Tiefgarage Europaplatz möglich ist.
Andere städtische Parkflächen, wie zum Beispiel an Schulen, an städtischen Kitas, am Opernhaus oder am Hörn-Bad, nachts für Bewohnerparken freizugeben, kann möglicherweise in den Bereichen mit hoher Siedlungsdichte untersucht werden. Grundsätzlich ist es möglich, fiskalisch städtische Parkplätze nachts zu öffnen, wenn nicht wichtige Gründe, wie z. B. Abendveranstaltungen in den betreffenden Schulen, im Einzelfall dagegensprechen.
Sonstige öffentlich gewidmete Parkplätze stehen, sofern nicht anderslautende verkehrsrechtliche Anordnungen bestehen, bereits heute grundsätzlich auch nachts zur Verfügung.
Auf die Öffnungszeiten der privaten Parkhäuser und Parkplätze und auf die Höhe von deren Parkgebühren hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss. Das sind unternehmerische Entscheidungen, ebenso wie die Beauftragung von Sicherheitsfirmen zur Parkraumüberwachung auf Supermarktparkplätzen mit den bekannten ungewohnt hohen Kosten bei Nichteinhaltung der jeweiligen Regularien.
Die Stadtverwaltung hat vor dem Hintergrund der knappen Personalressourcen nicht die Kapazität, in Verhandlung mit den zahlreichen Eigentümern von Parkplätzen zu treten. Es bleibt aber jedem Interessierten unbenommen, selbst die Initiative zu ergreifen.
Gleichwohl begrüßt die Verwaltung eine Öffnung privater Parkplätze beispielsweise des Einzelhandels für Bewohner*innen. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, im Gegenzug das Parken auf Gehwegen zurück zu nehmen. Die erforderliche Stärkung des Fuß- und Radverkehrs wie auch die Barrierefreiheit erfordern es, dass die ursprünglich für den Fußverkehr gebauten Flächen den Fußgängern wieder zurückgegeben werden können. Unter anderem wird dieser Themenkomplex derzeit im Projekt I.a-8 Neuordnung des Parkraums durch digitale Systemausweitung, das zu den Sofortmaßnahmen des Green City Plans gehört, bearbeitet.
Digitale Parkraumerfassung wird ebenfalls im Rahmen dieses Projektes bearbeitet. Vorgesehen ist die Installation von Parkplatzsensoren in der Kieler Altstadt.
Weitere Hinweise
- In der Begründung des Antrags ist die Rede von „immer weiterer öffentlicher Parkraumverknappung“.
In der Tat wurden in den vergangenen Jahren zwar rund 200 Parkplätze umgenutzt, etliche davon für den Wohnungsbau, viele aber auch zugunsten der klimafreundlichen Mobilitätsformen Fußverkehr und Radverkehr. So können auf zu Fahrradparkplätzen umgenutzten ehemaligen Kfz-Parkplätzen nun anstelle nur eines Pkw 6 bis 8 Fahrräder abgestellt werden.
Dem gegenüber steht der Neubau von Parkhäusern:
- Wissenschaftspark: Ersatzbau des Parkhauses – 416 zusätzliche Parkplätze
(vorher 151, jetzt 567), - UKSH: 900 Stellplätze,
- ZOB: 541 Stellplätze,
Summe: 1.857 neue Stellplätze.
Die Veränderung stadtweit in den letzten Jahren beträgt also eine Schaffung von in Summe gut 1.600 zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Kfz.
Weitere Parkhäuser werden in den städtebaulichen Entwicklungsgebieten, z. B. im Post-Areal/an der Hörn, entstehen.
Was viel mehr zu einer gefühlten Parkraumverknappung führt, ist die aktuell noch stetige Zunahme der Zahl der in Kiel angemeldeten Fahrzeuge um gut 1.000 pro Jahr, die ursächlich für den Parkdruck in einigen Bereichen der Stadt ist. Hier gilt es gegenzusteuern.
- In der Begründung des Antrags wird mit der beschlossenen Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Klima bei Planungen argumentiert. Dies wird mit der Verringerung von Parksuchverkehr in Zusammenhang gebracht, was für sich genommen auch richtig ist.
Wichtiger im Hinblick auf die Klimafreundlichkeit ist aber eine Änderung des Verkehrsmittelwahlverhaltens und dadurch Verringerung des motorisierten Verkehrs (nicht nur Parksuchverkehr, sondern MIV insgesamt). Die Mobilitätswende ist nur mit einer deutlichen Verringerung der mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegten Wege, von denen der Parksuchverkehr nur einen kleinen Bruchteil ausmacht, zu schaffen.
Doris Grondke
Stadträtin