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Antrag der Verwaltung - 0325/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Anlass
Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) mit Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1197/2007) wird die Verwaltung beauftragt, den Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel weiter zu entwickeln, das vorhandene Angebot zu verbessern, die Sicherheit für Fußgehende zu erhöhen und Mobilität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Darauf aufbauend sind Anforderungen aus dem Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0160/2017) und dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) vorgegeben.
Ergänzend erstellt die Verwaltung seit 2011 abschnittsweise für das gesamte Stadtgebiet ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept. www.kiel.de/fusswegeachsen. Die letzte Fortschreibung des Konzeptes für die Bereiche der Ortsbeiräte Steenbek-Projensdorf und Suchsdorf wurde abgeschlossen und am 06.06.2019 beschlossen (Drs. 0519/2019). Ausstehend ist noch der Bereich der Ortsbeiräte Pries/Friedrichsort, Holtenau und Schilksee.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Konzeptes entwickelten „Standards für Fußwege“ und der Priorität der festgestellten Mängel ergeben sich kleinteilige Maßnahmenerfordernisse (Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept).
Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Maßnahmen aufgrund von Hinweisen der Ortsbeiräte, der Bürger*innen und anhand eigener Einschätzungen.
2. Maßnahmen aus dem Programm Fußverkehr 2019
Im vergangenen Jahr wurde mit der Umsetzung zweier in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen begonnen:
Gaarden Preetzer Straße:
Bau eines Gehweges vom Haltepunkt Schulen am Langsee bis Geschwister-Scholl-Straße. Der erste Abschnitt wurde hergestellt.
Mitte Fleethörn/Muhliusstraße:
Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes wurde begonnen. Die Fertigstellung ist für dieses Frühjahr vorgesehen
Weitere aufgelisteten Maßnahmen konnten leider nicht umgesetzt werden. Gründe dafür waren in erster Linie zu geringe personelle Kapazitäten im Tiefbauamt.
3. Weitere Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs und Vervollständigung des
Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege:
Für den Fußverkehr konnte aber dennoch auch 2019 einiges erreicht werden. Aus anderen Programmen bzw. auf Basis gesonderter Beschlüsse wurden 2019 u. a. folgende Maßnahmen fertiggestellt, die auch zur Förderung des Fußverkehrs und Vervollständigung des Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege beitragen:
Ellerbek/Wellingdorf Große Ziegelstraße
Als Schulwegsicherung für die Gerhard-Hauptmann-Schule wurde die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung angepasst. Außerdem wurde das Parken neugeordnet, um Gehwegparken zu verhindern, und es wurden Gehwege erneuert. Die Maßnahme war ein Handlungsschwerpunkt aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept.
Elmschenhagen/Kroog Preetzer Straße/Wellseedamm/Villacher Straße
Im Rahmen der Erneuerung der Anschlussstelle Wellseedamm an die B 76 wurden die Gehwege erneuert und die Querungsmöglichkeiten barrierefrei ausgebaut.
Russee/Hammer Hamburger Chaussee
Im Rahmen einer Fahrbahnerneuerung wurden in Höhe Hammerbusch und Meimersdorfer Weg barrierefreie Querungsmöglichkeiten und die Bushaltestelle hergestellt. Die Maßnahme war Teil des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzepts.
Mitte Dammstraße
Im Zuge des Umbaus der Dammstraße zur Fahrradstraße wurde der ehemalige Radweg als Gehweg gewidmet und die Querungsmöglichkeiten barrierefrei ausgebaut.
Hasselmannstraße
Durch eine Neuordnung des Parkens (längs, statt senkrecht) kann der Gehweg wieder in der vollen Breite genutzt werden. Breite (vorher ca. 0,5 - 1 m, nachher ca. 3,5 - 4 m).
Schützenwall/Deliusstraße
Im Rahmen der Baumaßnahme zur Radwegeverbesserung am Schützenwall zwischen Harmsstraße und Boninstraße wurde auch der Gehweg erneuert und die Verlegung des Radweges an die Straße führt zur weiteren Minimierung von Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr.
Ravensberg/ Gehwege parallel der Veloroute 10
Brunswik/ Parallel zur Fahrradstraße wurden in einigen Abschnitten
Düsternbrook Gehwege ergänzt.
Beselerallee/Niemannsweg
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs und Verbreiterung der Gehwege und Herstellung barrierefreier Querungsmöglichkeiten.
Waitzstraße zwischen Hansastraße und Knooper Weg
Neugestaltung der Nebenflächen mit Trennung von Fußgehenden und Kfz-Parken.
Schreventeich/ Goethestraße
Hasseldieksdamm Die über die Goethestraße verlaufende Veloroute wird derzeit zur Fahrradstraße umgebaut. Der bisherige Radweg steht dadurch vollständig den Fußgehenden zur Verfügung und es werden Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgehenden reduziert. Am Knotenpunkt zur Gutenbergstraße konnte die Maßnahme bereits umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Handlungsschwerpunkt im Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept.
Kronshagener Weg
Markierung eines Radfahrstreifens zur Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Dadurch konnte der Gehweg verbreitert und Konflikte mit dem Radverkehr reduziert werden.
Suchsdorf Fußgängerbrücken über die Ottendorfer Au
Bei drei Fußgängerbrücken über die Ottendorfer Au
(Pumpenweg, Weg zur Au, Hufenweg)
wurden neue Bohlen als rutschfestes Material eingesetzt.
Aktion Kiellinie Nord – „Erlebnis Kielline“
Diese Aktionsphase bot die Chance, den nördlichen Abschnitt der Kiellinie deutlich stärker als bisher als Raum für den Fußverkehr, nachhaltige Mobilität ganz allgemein sowie für Erholung und Freizeit erleben und testen zu können. Die Aktionsphase (Drs. 0672/2019) war Bestandteil der Bürgerbeteiligung zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Projekt Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang sowie zum Planungswettbewerb Kiellinie.
Darüber hinaus wurden zahlreiche kleinere „ad-hoc“-Maßnahmen wie z. B. der Einbau von Pollern oder Frankfurter Hüten zur Sicherung von Gehwegen vor Falschparkern (z. B. Kronshagener Weg, Vinetaplatz) ausgeführt. Weiterhin wurden Fahrradbügel an Einmündungen eingebaut, um die Sicht auf querende Fußgehende zu verbessern oder Bordsteinabsenkungen vorgenommen (z. B. Zastrowstraße).
4. Programm zur Förderung des Fußverkehrs mit Prioritätenliste 2020 ff.
4.1 Fortschreibung
Im aktuellen Verwaltungsentwurf des Programms zur Förderung des Fußverkehrs 2020ff. wurde die bestehende Prioritätenliste des Programms von 2019 (Drs. 0520/2019) überarbeitet und fortgeschrieben sowie geringfügig ergänzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass einige Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsenkonzept nicht in dieser Liste benannt sind. Beispielsweise werden Vorschläge wie die Einrichtung von Tempo 30 (Zonen) oder die Erstellung von Schulwegeplänen bzw. die Einführung von schulischem Mobilitätsmanagement nicht aufgeführt. Für diese Maßnahmen sind in der Regel keine baulichen Anpassungen erforderlich, so dass diese auch außerhalb dieses Programmes umgesetzt werden können.
Auch Maßnahmenvorschläge, die durch andere Programme z. B. Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf oder durch größere Investitionen umgesetzt werden, sind nicht aufgeführt.
4.2 Beteiligung der Ortsbeiräte
Analog den letzten Jahren wurden sämtliche Ortsbeiräte angeschrieben mit der Bitte, zu den in ihrem Bezirk liegenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Die Maßnahmen wurden in der Regel von den Ortsbeiräten bestätigt.
Neue Vorschläge sind bis auf wenige Ausnahmen nicht benannt worden. Ergänzt wurden der barrierefreie Ausbau des Melsdorfer Feldwegs (siehe auch Drs. 0942/2019) und Gehwegbefestigungen auf Allzeitwegen in Hassee/Vieburg.
Einige Ortsbeiräte sprachen sich für eine höhere oder geringere Priorisierung von Maßnahmen aus. Diese Wünsche können nach Prüfung der Verwaltung leider nicht berücksichtigt werden, da alle Maßnahmen im Fußwegeachsenkonzept nach fachlichen Kriterien als Handlungsschwerpunkte ausgewiesen wurden und dadurch eine hohe Priorität haben. Eine Abarbeitung soll daher in der vorliegenden Reihenfolge erfolgen.
Die Ortsbeiräte erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (diese Vorlage) das fortgeschriebene Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2020 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung Stellung zu nehmen.
5. Planung und Umsetzung
Für dieses Jahr ist nach derzeitigem Stand die bauliche Umsetzung der ersten beiden in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen vorgesehen.
Die Abarbeitung der Prioritätenliste erfolgt nach wie vor sehr schleppend. Gründe dafür sind vor allem die fehlenden personellen Kapazitäten im Tiefbauamt. Die im Stellenplan der Landeshauptstadt Kiel für das vergangene Jahr neu eingeplanten Stellen für Planung und Bau von Fußverkehrsmaßnahmen konnten bisher leider nicht besetzt werden.
Hinzu kommen viele zusätzliche „ad-hoc“-Vorschläge und Wünsche der Ortsbeiräte und Bürger*innen, die geprüft und außerhalb dieser Prioritätenliste bisher geplant und umgesetzt wurden. Das hat zur Folge, dass die Kapazitäten dadurch zusätzlich gebunden wurden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, künftig auch sinnvolle kleinere Maßnahmen, für die Planungen erforderlich sind, konsequent in diese Prioritätenliste mit aufzunehmen, damit zukünftig zusätzliche Planungs- und Umsetzungsverzögerungen vermieden werden können.
Es wird aber weiterhin auch versucht, Maßnahmen der Prioritätenliste ggf. im Rahmen von Maßnahmen der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes oder Leitungsmaßnahmen Dritter wie z. B. der Stadtwerke oder von Telekommunikationsunternehmen umzusetzen. Auch im Rahmen von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen bietet es sich an, Maßnahmen der Prioritätenliste zu planen und umzusetzen.
6. Finanzierung
Für 2020 stehen insgesamt 625.000 € für das Programm zur Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung.
Darüber hinaus sind in diesem Jahr im Ergebnishaushalt unter dem Sachkonto 52210100, Teilplan 541, Pos. 13, Veränderungsnachweis 2020 (Erhöhung der Mittel zur Umsetzung der kleinteiligen Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr Drs. 1203/2019) Mittel eingeplant.
Investitionsnummer 541 00 10013 Schulweg-/Kinderwegesicherung: 400.000 €
Investitionsnummer 541 00 10049 Sicherung von Gehwegquerungen: 75.000 €
Sachkonto 52210100: 150.000 €
Eine Kopie der Vorlage erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
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(wie Dokument)
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