Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0328/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
„Mehr Wohnen in der Stadt“ Prüfung der Nachverdichtungspotenziale von 50er und 60er Jahre-Siedlungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Jun 4, 2020
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass:
Die Landeshauptstadt Kiel benötigt unverändert Flächen für den Wohnungsbau, um die bestehende Nachfrage in den verschiedenen Sektoren des Wohnungsmarktes befriedigen zu können.
Bereits in der Drs.-Nr. 0979/2017 wurde dargelegt, dass in den, durch aufgelockerte Zeilenbebauung geprägten Siedlungen der 50er und 60er Jahre vielfach ein nennenswertes Wohnbaupotenzial an bisher nicht- bzw. untergenutzten Flächen vermutet wird. Diese können sich für bauliche Nachverdichtungen eignen. Bei einer solcher Nachverdichtung handelt es sich um Innenentwicklung, die bundesgesetzlich, landesplanerisch und auch durch die Landeshauptstadt Kiel als kommunal festgelegter Grundsatz der Siedlungsentwicklung (vgl. Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEKK 2010) prioritär zu verfolgen ist.
Es wird davon ausgegangen, dass in den Siedlungen der 50/60er Jahre nur von einer geringeren Anzahl unterschiedlicher Einzeleigentümer auszugehen ist, was eine bauliche Aktivierung deutlich erleichtern würde. Weiterhin wird bei den 50er/60er Jahre-Siedlungen oftmals von einem Genehmigungstatbestand nach § 34 BauGB ausgegangen. Hier könnten entsprechend kleinere Vorhaben – teils Erweiterungen des vorhandenen Gebäudebestandes – vorgenommen werden, ohne dass ein (zeit-)aufwändiges Bauleitplanverfahren angestrengt werden muss.
Eine sich daran anschließende Aktivierung der Wohnbaupotenziale erfordert die Bereitschaft der der Grundeigentümer. In Einzelfällen haben bereits Eigentümer das Potenzial erkannt, in anderen Fällen soll das Gutachten als Anstoß dienen.
Weiterhin ist für den Erfolg einer Maßnahme, der neben der baulichen Umsetzung auch von der guten Integration in die bestehende Siedlung abhängt, eine transparente Information an die heutigen Bewohner*innen wichtig. Die Landeshauptstadt Kiel zeigt mit dem unten skizzierten Verfahren einen klaren Weg auf, der zu einer Identifizierung baulich machbarer Nachverdichtungen führt. Sobald zusätzlich die Bereitschaft der Eigentümer vorhanden ist, wird es insbesondere Aufgabe der Eigentümer sein, die Information an ihre Mieter*innen und in den Ortsteil sicherzustellen und einen Austausch zu ermöglichen.
In diesem Verfahren identifizierte Flächen können dann im Rahmen einer Aktualisierung in den Wohnbauflächenatlas aufgenommen werden.
Herangehensweise:
In einem ersten Screening wurden durch die Verwaltung die 50er/60er Jahre Siedlungen ausgemacht, die
a) eine überschaubare Anzahl an Eigentümern aufweisen und
b) aufgrund einer Kartenrecherche und erster Ortsbegehungen Nachverdichtungspotenziale vermuten lassen.
Es wurden zudem Siedlungen ausgenommen, wenn andere Umstände die Befassung als obsolet erscheinen lassen (Bsp. Eigentümer erarbeitet selbst bereits eine Nachverdichtungsstudie).
Folgende Siedlungen wurden zur Prüfung ausgewählt (s. auch Anlage):
- Ortsteil Mettenhof: Jütlandring / Aalborgring
- Ortsteil Suchsdorf: Sylter Bogen / Amrumring
- Ortsteil Neumühlen-Dietrichsdorf: Masurenring
Für die Identifizierung und Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen in den benannten Siedlungen beabsichtigt die Verwaltung, folgendes Verfahren durchzuführen:
- Erörterung mit der Politik
Im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung (oder in einer an die Entwicklung der Pandemie angepassten Form) stellen die auf der Grundlage dieser Beschlussvorlage beauftragte Gutachter ihr konkretes Vorgehen vor. Hierbei sollen die betroffenen Ortsbeiräte sowie die bau- und die wohnungspolitischen Sprecher der Ratsfraktionen über das Verfahren mit der Verwaltung ins Gespräch kommen.
- Testentwürfe
Nach Ortsbegehungen wird der Gutachter mittels Testentwürfen in Varianten eine erste Potenzialabschätzung zu einer möglichen Bebauung vornehmen. Nach einer Fokussierung auf Vorzugsvarianten werden Fachthemen wie Erschließung über eine Ämterbeteiligung auf Machbarkeit geprüft.
Abschließend wird eine Beurteilung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bauordnung zur planungsrechtlichen Umsetzung getroffen.
- Grundstücksverfügbarkeit
Dieser Schritt dient der Untersuchung, ob die Grundstücke tatsächlich verfügbar sind. Zunächst werden die Flächeneigentümer durch die Verwaltung kontaktiert, um die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft zu erkunden. Bei Interesse der Eigentümer schließen sich erste Gespräche mit dem Gutachter und der Verwaltung an.
- Politische Befassung
Die Ergebnisse des Gutachtens werden der Politik in Form einer Geschäftlichen Mitteilung aufbereitet. Ferner sollen die Gutachter und die Verwaltung die Inhalte in den betroffenen Ortsbeiräten vorstellen.
Anmerkung:
Da voraussichtlich die weiteren erforderlichen Genehmigungen zur Umsetzung auf der Grundlage nach §34 BauGB erfolgen, bedarf es keiner politischen Beschlüsse. Vielmehr besteht für die Vorhabenträger*in ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, soweit die Voraussetzungen des §34 BauGB erfüllt sind.
Die entsprechenden Planungsmittel stehen unter der Kostenstelle 50002, Kostenträger 51100101 im Sachkonto 54310800 zur Verfügung.
Die betroffenen Ortsbeiräte erhalten die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
754,2 kB
|