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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0334/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Dem Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2020 und folgende Jahre sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

1. Anlass

 

Der von der Ratsversammlung beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) formuliert dringenden Handlungsbedarf in der Reduzierung negativer Auswirkungen des Verkehrs. Die strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel (Klimaschutzstadt und Innovative Stadt) beinhalten darüber hinaus dieses Vorgehen.

Mit dem Beschluss zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) erhält die Verwaltung u.a. den Umsetzungsauftrag zur Elektromobilität. Die dazugehörigen Maßnahmenblätter beschreiben konkrete Aufgabenfelder (z.B. M-004 Elektro-Ladeinfrastruktur).

Auch der Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0831/2017) stellt das Erfordernis der Elektromobilität dar und hat entsprechende Maßnahmensteckbriefe beschlossen (z.B. C.3.1 Bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge).

Der Green City Plan (Drs. 0716/2018) weist r die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität entsprechende Sofortmnahmen zur Elektrifizierung auf.

Mit dem Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution (Drs. 0685/2019), wurde unter Nr. 7 die Umstellung auf Elektromobilität bestätigt.

Darüber hinaus enthält der Luftreinhalteplan Kiel des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 0075/2020) als Maßnahme unter dem Thema „IV Elektrifizierung des Verkehrs“ (Seite 57) Maßnahmen der Prioritätenliste dieser Vorlage.

Mit der von der Ratsversammlung beschlossenen Vorlage "Klimaschutzstadt Kiel - Modellstadt für Elektromobilität" (Drs. 1058/2017) wird von der Landeshauptstadt Kiel der Anspruch erhoben eine Modellstadt für Elektromobilität zu sein. Bekräftigt wird dies durch folgende Geschäftliche Mitteilung: Die Landeshauptstadt Kiel und die KielRegion auf dem Weg zur "Modellregion Elektromobilität" (Drs. 0321/2018).

 

In der Verkehrsplanung r die Elektromobilität werden grundsätzlich alle Verkehrsarten berücksichtigt.

 

 

2. Maßnahmen zur Etablierung der Elektromobilität aus 2019

 

Im Rahmen der bisher begrenzten personellen und finanziellen glichkeiten der Verwaltung zur Etablierung der Elektromobilität konnten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

2.1 Ladeinfrastruktur

 

Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist derzeit auf Grund von bislang mangelnder halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur essenziellr Halter*innen von Elektroautos. Diese schließt die Lücke für jenerger*innen, die keine eigene Lademöglichkeit basierend auf ihren Wohnbedingungen einrichten können.

 

Die folgenden acht Standorte wurden seit Anfang 2019 mit Ladestationen (Normallladesäulen mit zwei Ladepunkten je Leistung von 22 Kilowatt) mitsamt StVO-Beschilderung und Markierung ausgestattet:

 

-          Schülperbaum

-          Kanalstraße

-          Gutenbergstraße

-          Sophienblatt  

-          Hofholzallee

-          Am Seefischmarkt

-          Elisabethstraße

-          Drachenbahn

 

Erfreulich ist, dass auch im neuen ZOB-Parkhaus des Eigenbetrieb Parken zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten und eine Wallbox mit einem Ladepunkt alle mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt r E-Autos seit Ende 2019 vorhanden sind. Die Integration von Lademöglichkeiten in Parkhäuser ist aufgrund der im öffentlichen Raum geltenden Parkdauerbeschränkungen insbesondere für z.B. Konferenzteilnehmer*innen oder Hotelgäste entscheidend.

 

2.2 Mobilitätsstationen

 

- Projekt II.a aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

Die Mobilitätsstationen in Kiel bringen unterschiedliche Verkehrsmittel zusammen, fördern die Vernetzung untereinander und leisten einen Beitrag zur multimodalen Mobilität, indem Elemente wie Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen, Carsharing-Stationen und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zusammengeführt werden.

 

Die aktuell fertiggestellte Mobilitätsstation in Oppendorf (siehe hierzu auch Programm Mobilitätsstationen 2020 ff., Drs. 0316/2020) bietet beispielsweise Nutzer*innen von Pedelecs und E-Bikes spezielle Schließcher mit Steckdosen, worin die Akkus wiederaufgeladen werden nnen. Die spätere Integration von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wurde durch Leerrohre im P&R Parkplatz vorbereitet, die genutzt werden können, sobald sich ein externer Betreiber für den eigenwirtschaftlichen Betrieb findet.

 

2.3 Radverkehr

 

Durch elektrisch unterstützte Antriebe (z.B. Pedelecs) erfährt der Radverkehr eine breitere Nutzung. Neue Nutzergruppen genießen das Fortkommen nicht nur aus eigener Kraft heraus. Auch größere Entfernungen können mühelos zurückgelegt werden.

 

Der Ausbau des Veloroutennetzes (z.B. Fertigstellung der Veloroute 10 im südlichen Bereich bis zum Bahnhaltepunkt Hassee/Citti-Park), der Premiumrouten und des regionalen Radverkehrsnetzes (Maßnahmen in Drs. 0236/2020 und Drs. 0267/2020) sowie die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern auf der Schwentinefähre F 2, liefern in Kombination mit der Elektromobilität einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.

 

2.4 Carsharing

 

- Projekt II.b aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

Ein Carsharing-Angebot mit (reinen) Elektro-Kfz ist derzeit nur schwer eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem Mobilitätssegment zu ermöglichen, werden durch die Landeshauptstadt Kiel im öffentlichen Straßenraum Netzanschlüsse auf eigens eingerichteten Parkplätze zur Verfügung gestellt. Damit wird den Anbietern unter Zuhilfenahme eigener Ladeinfrastruktur (Ladesäule oder Wallbox) ermöglicht Carsharing zu betreiben. Die Örtlichkeiten werden mit dem Netz der Mobilitätsstationen abgestimmt.

 

An den folgenden Standorten werden aktuell durch den Betreiber StattAuto elektrische Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt:

 

-          Dammstraße, Ecke Exerzierplatz

-          Waisenhofparkplatz

-          Fabrikstraße

-          Lutherstraße

-          Lantziusstraße

-          Tilsiter Platz

-          Waitzstraße/Adolfstraße

-          Esmarchstraße/Holtenauer Straße

-          Blücherplatz

-          Grasweg

-          Sophienblatt, Parkplatz am Kieler Umsteiger

-          Stephan-Heinzel-Straße

-          Franckestraße/Olshausenstraße

-          nigsweg
 

2.5 Fuhrparkumstellung in Verwaltung

 

- Projekt II.e-2-b und IV.e aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

Mit dem Anspruch Modellstadt Elektromobilität zu sein, ist es Aufgabe auch als Verwaltung eine Vorbildrolle einzunehmen. Besonders wirkungsvoll und zielführend ist damit die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks. Die Fuhrparkumstellung wird stets weitergeführt und im engen Austausch mit der Fuhrparkleitung der Verwaltung abgestimmt. Die Elektrifizierung des Fuhrparks konnte 2019 gesteigert werden. Dieser bestand Ende des Jahres aus 26 Elektrofahrzeugen inklusive 12 batterieelektrischen PKW und zwei Plug-In-Hybriden.

Es ist auch weiterhin erklärtes Ziel Fördermaßnahmen auszuwerten und sobald möglich verfügbare Elektrofahrzeuge zu beschaffen.

 

2.6 ÖPNV

 

- Projekt IV.c und IV.d aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

hrend bei der KVG bis einschließlich 2019 Hybrid-Busse beschafft wurden und eine Umrüstung von Euro-V- auf Euro-VI-Bussen stattfand, werden ab Mitte 2020 schrittweise monatlich ca. fünf rein elektrisch betriebenen Elektro-Gelenkbusse an die KVG geliefert. Parallel wird eine Ladeinfrastruktur für die Busse geschaffen, die sich sowohl auf dem Betriebshof als auch an Endhaltestellen befinden wird. Begonnen wird Mitte 2020 mit den Endhaltestellen Wik Kanal, ‚Rungholtplatz und ‚Adalbertstraße (Drs. 0129/2020).

 

2.7 Kanalfähr-/Fördeschifffahrt

 

- Projekt IV.f aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

Der Fahrzeugbestand der Fördeschiffe ist durch ein hohes Alter geprägt, wodurch vier der fünf Fahrgastschiffe (ausgenommen der MS Schwentine“) zur Aufrechterhaltung der Fördeschifffahrt in den nächsten Jahren neu erworben werden müssen. Hierfür wurde eine Plug-In-Hybrid-Fähre sowie eine reine Elektrofähre in Auftrag gegeben. Der Einsatz von der ersten Plug-In-Hybrid-Fähre ist im ersten Quartal 2020 auf der Fährlinie F1 geplant und die Elektrofähre soll auf der Fährlinie F2 Ende 2020 in Betrieb genommen werden. Die Beschaffung weiterer Fähren mit alternativen Antrieben ist in Planung.

 

2.8 Mikromobilität (Elektrokleinstfahrzeuge)

 

Einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen sich auch weitere elektrisch unterstützte Fortbewegungsmittel wie z.B. private Elektroscooter, auch E-Tretroller genannt. r die Etablierung von öffentlich zugänglichen E-Scootern haben verschiedene Anbieter in 2019 das Interesse bekundet ihre E-Scooter-Flotte im Freefloating in Kiel anzubieten. Weitere Termine und das gegenseitige Einverständnis auf Basis einer freiwilligen Selbtverpflichtungserklärung für die Unternehmen, die sich in Abklärung befindet, erfolgen in 2020.

 

2.9 Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

 

Am 15.09.2019 fand das Mobilitätsfest auf dem famila-Parkplatz in Mettenhof statt, wo auch Elektromobilität thematisch u.a. durch Elektrolastenräder vertreten war.

 

Um eine Sensibilisierung für das das Thema Elektromobilität zu erzielen, wurde 2019 eine E-Auto-Schnupperstunde für Mitarbeiter*innen der Verwaltung an 13 Termine à halbe Stunde mit jeweils 1-3 Teilnehmer*innen durchgeführt und wurde dabei gut angenommen.

 

Auch die Webseite der Landeshauptstadt Kiel bietet Informationen zum Thema Elektromobilität. Eine Übersicht über öffentlich zugängliche Stromtankstellen in Kiel für Kfz und Pedelecs wurde unter folgendem Link fortgeschrieben:

www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/clever_mobil/elektromobilitaet.php

 

 

3. Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2020 ff.

 

3.1 Fortschreibung und Beteiligung

 

Im Verwaltungsentwurf des 'Programms Elektromobilität 2020 ff.' wurde die Prioritätenliste aus dem 'Programm Elektromobilität 2019 ff.' (Drs. 0060/2019) überarbeitet und fortgeschrieben.

Anregungen aus den Ortsbeiräten wurden geprüft und, sofern möglich, in die Planungen integriert. Die Ortsbeiräte erhalten nach Beschlussfassung das fortgeschriebene Programm 2020 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung Stellung zu nehmen.

 

 

3.2 Prioritätenliste

 

Folgende konkrete Maßnahmen sind r das Programm Elektromobilität in Kiel 2020 ff. vorgesehen:

 

Priorität 1

 

  • Vertiefte Detailuntersuchungen zur Konzeption Elektromobilität

 

Das Konzept Elektromobilität muss auf die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen der Landeshauptstadt Kiel zugeschnitten sein. Dazu sind vertiefte Untersuchungen zu verschiedenen Verkehrsarten und Akteursgruppen, zur Standortkonzeption sowie zu (Standort-)Kriterien r Ladeeinrichtungen und die Beantwortung verkehrlicher Fragestellungen erforderlich.

Das Konzept dient anschließend als Grundlage für Maßnahmen in verschiedenen Themenbereichen und der Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Kiel.

 

Kosten: ca. 50.000 €

 

  • Öffentliches Verleihsystem mit Elektrolastenrädern

 

Ein Verleihsystem mit Elektrolastenrädern ist derzeit nicht eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem nachhaltigen Mobilitätssegment zu ermöglichen, soll durch die Landeshauptstadt Kiel einem Betreiber ein attraktives Basisangebot zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorgesehen sind bis zu 12 Stationen mit vorerst je einem Elektrolastenrad.

Kosten: ca. 125.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf öffentlichen Flächen

 

Um die angestrebten Ziele in der Verbreitung der Elektromobilität zu erreichen, ist es erforderlich, zusätzlich zu privaten Angeboten, ein öffentlich zugängliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Dazu werden öffentliche Parkflächen mit einem Standard ausgerüstet, der sich aus StVO-Beschilderung, Informationstafel, Elektropiktogramm (Markierung / Platte) zusammensetzt. Zudem werden ggf. weitere bauliche Anpassungen gemäß den Vorgaben zur Barrierefreiheit (barrierefrei nutzbare Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Drs. 0209/2018) vorgenommen.

 

Vorgesehen sind bis zu 25 Standorte für Normalladesäulen sowie 2 für Schnellladesäulen.

Kosten: ca. 25.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf privaten Flächen

 

Um die halböffentliche Ladeinfrastruktur für den aktuellen und potentiellen Nutzer sichtbar zu machen, sind im öffentlichen Raum Hinweise (in Form einer Beschilderung) auf die privaten Ladeglichkeiten erforderlich. Die Hinweise werden in einem einheitlichen Standard aufgebaut.

 

Gestaltung eines Beschilderungsstandards und Realisierung an ca. 10 Standorten.

Kosten: ca. 10.000 €

 

  • Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren

 

- Projekt IV.b aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

Gewerbliche Standorte sind oftmals mit großen flächenhaften Stellplatzanlagen ausgestattet. Die gewerblichen Nutzungen erfordern es, dass die Besucher oder Mitarbeiter die Stellplatzanlage über eine längere Zeit nutzen. Somit sind gute Bedingungen vorhanden, um parallel zur Arbeit oder zum Einkauf über einen ausreichenden Zeitraum einen Ladevorgang vorzunehmen.
Darüber hinaus ist eine sehr hohe Auslastung der Stellplätze oftmals nur zu bestimmten Tageszeiten gegeben, z.B. bei Einzelhandelsunternehmen zu den Haupteinkaufszeiten am Freitagnachmittag und Samstag. Für andere Tageszeiten mit weitgehend leeren Stellplätzen wäre daher eine Doppelnutzung z.B. für Lademöglichkeiten für Anwohner*innennschenswert.

 

Auf Grundlage eines zu erstellenden Konzepts sollen pilothafte Umsetzungsbeispiele realisiert werden.

 

Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur „Prüfung einer zeitlich erweiterten Öffnung von Parkflächen“ (Drs. 0324/2020) verwiesen.

 

Kosten: ca. 10.000 €

 

  • Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden / Standorten

 

Bei den Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden / Standorten steht, neben den internen städtischen Belangen, die Vorbildfunktion im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten bei der neuen Rathausimmobilie Hopfenstraße auszuschöpfen.

 

In Abhängigkeit der erforderlichen Verfügbarkeit und Anforderungen an die Ladestationen sind hier zwei Versionen erforderlich:

-          Interne Version: Eine zeitlich planbare Nutzung (Reservierung) von Ladestationen/Wallboxen für den reinen Dienstgebrauch.

-          Externe Version über einen Betreiber: Nutzung und Abrechnung für Besucher und privaten Mitarbeitergebrauch (z. B. Pendler*innen).

 

Kosten: ca. 60.000 €

 

  • Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Roller

 

Um die angestrebten Ziele in der Verbreitung der Elektromobilität zu erreichen, ist es angedacht, ein öffentlich zungliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur ebenfalls für E-Roller Motorroller mit Elektroantrieb und weiteren Kleinstfahrzeugen aus dem Bereich der Mikro-Elektromobilität durch einen Betreiber sicherzustellen.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen.

Kosten: ca. 20.000 €

  • E-Taxis


Der ständige Betrieb von Dieselautos im Taxigewerbe führt zum stärkeren Ausstoß von NOx-Emissionen. Um die Umweltbelastung der Taxis zu reduzieren, ist die Umstellung auf

Elektromobilität zielführend. Derzeit gestaltet sich aber ein solcher Umstieg schwierig, da das Kriterium der schnellen Verfügbarkeit eines Taxis unabdingbar ist, wodurch das Laden an Normalladensäulen zu zeitintensiv ist. Daher müssen Anreize geschaffen werden, um die Elektromobilität attraktiv zu machen.

 

Es wird eine Vorprüfung eingeleitet werden, die Aussagen darüber treffen soll, wie und durch wen ein Ladeinfrastrukturangebot speziell für Taxis bereitgestellt werden kann. Der Mittelbedarf soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 im investiven Bereich angemeldet werden.

 

 

 

Summe Priorität 1: ca. 300.000 €

 

 

 

Priorität 2

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Das Bewusstsein für die vorhandenen Angebote im Bereich Elektromobilität soll gesteigert werden, indem Elemente der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Dabei sind die Erstellung von Flyern und eine Informationsvermittlung auf der Webseite der LHK sowie Verknüpfungen mit weiteren Smart Mobility-Angeboten, Kampagnen oder andere öffentlichkeitswirksame Kommunikationsmittel denkbar.

 

Die Gestaltung solcher Materialien und Maßnahmen ist erst nach der abschließenden Erstellung des Konzepts zur Elektromobilität sinnvoll, welches im späteren Verlauf von 2020 erfolgen soll.

 

 

Priorität 3


Keine Maßnahmen zurzeit vorhanden.

 

 

 

4. Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Einhaltung der Vorgaben aus der Corona-Pandemie sst eine Öffentlichkeitsarbeit derzeit nur eingeschränkt zu.

 

5. Finanzierung und Umsetzung

 

Folgende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2020 r das Programm zur Förderung der Elektromobilität 2020 ff. zur Verfügung:

 

Sachkonto 5291110 'Spezielle Zweckausgaben der Verwaltungszweige', Kostenträger 51100501 ' Verkehrsentwicklungsplanung, Kostenstelle 50041: 300.000 €

 

Die Umsetzung von Maßnahmen der Priorität 1 ist für 2020 vorgesehen.

 

 

 

 

Um Zustimmung zum Programm Elektromobilität in Kiel 2020 ff. und zur vorgenommenen Priorisierung wird gebeten.

 

 

Eine Kopie dieser Beschlussvorlage erhalten alle Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel zur Kenntnis

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Beschlüsse

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May 27, 2020 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 4, 2020 - Bauausschuss - vertagt

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Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - vertagt

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Aug 13, 2020 - Bauausschuss - vertagt

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Sep 1, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 3, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 17, 2020 - Ratsversammlung - geändert beschlossen