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Geschäftliche Mitteilung - 0341/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Plätze den Menschen zurückgeben (Drs. 0850/2019), Antrag vom 07.11.2019; hier: Stellungnahme der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Der im Folgenden zitierte Antrag der SSW Ratsfraktion vom 11.09.2019 (Drs. 0850/2019) wurde in der Bauausschusssitzung am 07.11.2019 zurückgestellt, bis eine Geschäftliche Mitteilung der Verwaltung vorliegt:
Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die öffentlichen Plätze den Menschen zurückgegeben werden können, indem sie von Aufgabe und Funktion eines Parkplatzes befreit werden. Einer von mehreren Lösungsansätzen kann der Bau von Tiefgaragen unter einigen dieser Plätze sein, es ist aber auch eine effektivere Bewirtschaftung der vorhandenen Parkhäuser (auch nachts) zu prüfen. Es geht ausdrücklich nicht darum, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, sondern ein modernes und leistungsfähiges Parkplatzmanagement mit einer stetigen Verringerung von Parkplätzen zu etablieren. Die Tiefgaragen oder die bereits vorhandenen Parkhäuser sollen mittel- und langfristig eine Steuerung der Verkehrssituation über Bewirtschaftung ermöglichen. Bei allmählich fortschreitender Reduzierung der oberirdischen Parkmöglichkeiten im Quartier können die Tiefgaragen oder die bereits vorhandenen Parkhäuser als Puffer fungieren, der Fahrzeuge aufnimmt und der Wahrnehmung im öffentlichen Raum entzieht. Weiterhin sind die Tiefgaragen/
Parkhäuser mit einer ausbaufähigen Infrastruktur für Ladestationen auszustatten. In den Tiefgaragen/Parkhäusern sollen sowohl E-Autos als auch E-Bikes oder vergleichbare Fahrzeuge geladen werden können. Die Tiefgaragen/Parkhäuser sollen darüber hinaus sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bieten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Intention des Antrags, innerstädtische Platzflächen von abgestellten Kfz freizumachen und diese Plätze dadurch anderen Nutzungen zugänglich zu machen, die zur Steigerung der Lebensqualität in den jeweiligen Quartieren führen.
Im Rahmen des Green City Plans (Sofortmaßnahme I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung, Drs. 0716/2018) hat die Verwaltung ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Entwicklung eines Parkraumkonzeptes beauftragt. Die Verwaltung ist derzeit in Abstimmung der Auswertung des Ingenieurbüros.
Darin wird u. a. ein Vorschlag für ein ausgeweitetes Parkraummanagement und ein Vorschlag, wie mit dem Wilhelmplatz und seinem Umfeld hinsichtlich des Themas Parken künftig am besten umgegangen werden kann.
Nach der Verwaltungsabstimmung ist vorgesehen, dieses Parkraumkonzept den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu beraten, um darauf aufbauend der Selbstverwaltung die Ergebnisse zum Beschluss vorzulegen (s. dazu auch Vorlagen Drs. 0324/2020 - Prüfung einer zeitlich erweiterten Öffnung von Parkflächen, hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag (Drs. 0021/2020) vom 20.02.2020 - und Drs. 0323/2020 - Antrag des Ortsbeirates
Hassee/Vieburg zum Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Drs. 0779/2019) vom 20.08.2019, hier: Stellungnahme der Verwaltung).
Auch Parkhäuser bzw. Tiefgaragen in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft finden im Rahmen dieses Konzeptes Berücksichtigung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die beantragte Prüfung im Rahmen der Bearbeitung des Green City Plan-Projektes vorzunehmen.
Im Vorgriff dazu hier einige Hinweise:
Der Eigenbetrieb Parken prüft derzeit eine Möglichkeit, die Tiefgarage Europaplatz künftig auch ganztägig zu öffnen.
Auf die Öffnungszeiten der privaten Parkhäuser und Parkplätze (rund um die Sparkassenarena) hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss. Das sind unternehmerische Entscheidungen von Dritten. Das gilt auch für die Einrichtung von E-Lademöglichkeiten und das Abstellen von Fahrrädern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bau einer Tiefgarage in der Regel in offener Bauweise erfolgt. In der dafür erforderlichen Bauzeit von voraussichtlich 1 bis 2 Jahre würde der Platz nicht zum Parken und für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. In diesem relativ langen Zeitraum müsste der ruhende Verkehr weiterhin abgewickelt werden, d. h. die derzeit dort Parkenden müssten alternative Lösungen für sich finden. Wenn dies zum teilweisen Verzicht auf das eigene Auto oder zum Umsteigen bei Pendlern führt, ist der Bau einer Tiefgarage jedoch ggf. gar nicht mehr erforderlich, da das dann angesichts der angestrebten Verkehrswende auch in den Dauerzustand übergehen könnte.
Abgesehen von dieser Überlegung sind der Verwaltung derzeit keine Investoren bekannt, die fundiertes Interesse an entsprechenden Maßnahmen zur Schaffung von Parkraum bzw. Stellplätzen haben. Die hohen Baukosten von Tiefgaragen ohne einen damit verbundenen renditebringenden Hochbau wird als nicht ausreichend wirtschaftlich dargestellt.
Auch die Landeshauptstadt Kiel als finanzschwache Kommune kommt für einen solchen Bau aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Fördergelder für entsprechendes Kfz-Parken werden derzeit nicht gesehen.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung geht an alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin