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Geschäftliche Mitteilung - 0347/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige thermische Verwertung des Klärschlamms aus dem Klärwerk Bülk; hier: Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.04.2018
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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May 27, 2020
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 2, 2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Am 19.04.2018 (Drs. 0337/2018) hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen, dass der Klärschlamm des Klärwerks Bülk zukünftig thermisch verwertet werden solle. Bei der Leistungserbringung seien Phosphorrückgewinnung, Entsorgungssicherheit und Klimaschutz besonders zu berücksichtigen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wurden inzwischen vom Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung, folgende Schritte unternommen:
- Durch die Realisierung der neuen Schlammentwässerung wird derzeit die Voraussetzung für die Verbrennung des Schlamms geschaffen. Das Projekt ist durchgeplant und nach dem Eingang der Baugenehmigung werden die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben, so dass die geplante Fertigstellung zum 01.07.2021 bisher gehalten werden kann.
- Zur Erstellung der Ausschreibungstexte wurde im Jahr 2019 ein externer Dienstleister beauftragt (Drs. 0236/2019). Die Ausfertigung der Texte dauert an.
Mit Drs. 1057/2018 informierte das Tiefbauamt darüber, dass ein langfristiger Vertrag und ein Zwischenvertrag ausgeschrieben werden solle. Diese Information wird wie folgt aktualisiert:
- Der Zwischenvertrag wird den Zeitraum 2021 bis mindestens 2023, beginnend mit der Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerung, umfassen. Das entsprechende Leistungsverzeichnis befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und soll dieses Jahr veröffentlicht werden. Die Laufzeit dieses Vertrags wird zwei Jahre, zzgl. auftraggeberseitiger Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr, betragen.
- Der Ausschreibungstext für den langfristigen Vertrag wird aktuell ebenfalls erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen werden bei einer Laufzeit von 15 Jahren – mit Verlängerungsoptionen – hohe Maßstäbe zur Reduzierung von Umweltbelastungen sowohl bei dem Transport wie auch der Verbrennung selbst angesetzt. Obwohl ein Recycling des in der Klärschlammasche vorhandenen Wertstoffes Phosphor gesetzlich erst ab 2029 gefordert ist, wird in dieser Ausschreibung das Recycling ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit gefordert werden.
Die Veröffentlichung dieser Ausschreibung wird sich nach den Entwicklungen auf dem Markt für thermische Klärschlammverbrennung richten. Das Tiefbaumt wird diesen Ausschreibungstext vorab der Ratsversammlung zur Genehmigung vorlegen.
Doris Grondke
Stadträtin