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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0350/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Da weder der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook noch der Innen- und Umweltausschuss bisher nach den Osterferien getagt haben, konnte diese Vorlage und deren Inhalt nicht wie geplant dort vorgestellt bzw. eingebracht werden. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs mit der Vorlage 0344/2020 (Vergabe der Bauleistungen im Düsternbrooker Weg) wird diese Geschäftliche Mitteilung der Selbstverwaltung abweichend von der üblichen Vorgehensweise auf diesem Weg zur Kenntnis gegeben.

 

Nach dem Maßnahmenbeschluss zur Ufererneuerung Kiellinie im Abschnitt Berthold-Beitz-Ufer durch die Ratsversammlung am 15.11.2018 (Drs. 1010/2018) wurde die Planung zur Durchführung der Maßnahme weiter detailliert. Als nächste Arbeitsschritte werden die landseitigen Oberflächen- und Erdarbeiten sowie Kampfmittelsondierungen und -räumungen (1. und 2. Bauphase) in den nächsten Wochen ausgeschrieben, damit diese im Juli 2020 im Promenadenbereich beginnen können. Aufgrund der im Vergabeverfahren zu wahrenden Fristen kann trotz der verschobenen Kieler Woche 2020 nicht früher mit den Arbeiten an der Kiellinie begonnen werden. Damit die Arbeiten gesichert in den beengten Verhältnissen möglich sind und es zu keiner Gefährdung von Fußgehenden, Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden kommt, erfolgt parallel eine gesonderte Ausschreibung für die umfangreiche Verkehrsführung der

chsten zweieinhalb Jahre. Der Zeitraum umfasst dann auch die Sicherung des Bereiches, wenn die Wasserbauarbeiten durchgeführt werden (3. Bauphase). Somit ist sichergestellt, dass die Herrichtung, Unterhaltung und Anpassung der Verkehrsführung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist, selbst wenn die Situation entsteht, dass im Übergang nach dem Abschluss der landseitigen Kampfmittelsondierung und -räumung und dem Beginn der Wasserbauarbeiten einige Wochen keine ausführende Firma vor Ort ist.

 

Parallel soll im Zeitraum von Anfang Juni 2020 bis spätestens Ende Oktober im Düsternbrooker Weg zwischen Carl-Loewe-Weg und der Lindenallee die Straßenentwässerung saniert werden (Auftragsvergabe Drs. 0344/2020). In der Zeit ist der Straßenabschnitt nur eingeschränkt für Anlieger, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu erreichen. Eine durchgängige Befahrung ist aufgrund der Kanalbauarbeiten nicht möglich.

 

Die Verkehrsführung ist mit der Verkehrsbehörde und den zuständigen Abteilungen des Tiefbauamtes abgestimmt worden. Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel und die KVG werden über die geänderte Verkehrsführung in der 3. Bauphase für die Bus-

linie 41/42 frühzeitig informiert. Die Bevölkerung wird in gewohnter Weise sowohl über die Presse als auch über die digitalen Kanäle der Landeshauptstadt Kiel rechtzeitig auf die jeweils neue Verkehrsführung informiert.

 

Dem Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook konnte die Verkehrsführung aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgestellt werden. Die Sitzungen haben nicht stattgefunden. Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook erhält daher eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis.

 

Die nachfolgende Darstellung der verschiedenen Bauphasen der Verkehrsführung ist für beide Bauvorhaben gültig und aufeinander abgestimmt:

 

1. und 2. Bauphase (Juli 2020 bis November 2020)

 

a)   Fußgehende und Radfahrende

Damit der Rückbau der Oberflächenmaterialien auf der vorhandenen Promenade des Berthold-Beitz-Ufers möglich ist, müssen die Fußgehenden nördlich des Carl-Loewe-Weges und im Einmündungsbereich Lindenallee/Kiellinie auf die westliche Straßenseite geführt werden. Die Querung der Fahrbahn soll den Fußgehenden durch Fahrbahnein-
engungen erleichtert werden, die dafür temporär errichtet werden. Die Fahrbahn im Bereich der „Dreiecksfläche“ Lindenallee/Kiellinie wird für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt und zum größten Teil den Radfahrenden und Fußgehenden zur Verfügung gestellt. Da die Ausfahrt der Baufahrzeuge in Richtung Norden erfolgen muss, wird die Wegebreite des Fuß- und Radverkehrs allerdings auf ca. 40 m von 5,0 m auf 3,50 m reduziert. Die für Radfahrende und Fußgehende gefährlichen Baustelleneinfahrten und

-ausfahrten werden durch einen Schrankenbetrieb mit Verkehrsposten gesichert, so dass damit diese Gefahrenpunkte entschärft sind.

 

Damit eine ständige Erreichbarkeit der Anlegestelle „Bellevue“ gegeben ist, muss der Fußweg an der vorhandenen Spundwand in dieser 1. Bauphase erst hergestellt werden, damit er in der 2. Bauphase genutzt werden kann. Der Bereich ist zurzeit durch einen Bauzaun abgesperrt. Der direkte Zugang von der „Dreiecksfläche“ zum Anleger entfällt dann mit der 2. Bauphase.

 

Den Radfahrenden steht bis auf den Bereich der „Dreiecksfläche“ der vorhandene Radweg zur Verfügung. Aufgrund des Zwanges, dass die Baufahrzeuge vorwärts in die Baustelle einfahren müssen, erfolgt im Bereich der „Dreiecksfläche“ ein Verschwenken des Radverkehrs auf die Fahrbahn.

 

b)   MIV

Der MIV kann mit kleinen Einschränkungen während der 1. und 2. Bauphase alle Straßen ungehindert nutzen. Die Einschränkungen bestehen darin, dass es zwei zusätzliche Fahrbahneinengungen für die Fußgehenden gibt, der Düsternbrooker Weg nur für Anliegende eingeschränkt genutzt werden kann und der Straßenabschnitt „Dreiecksfläche“ an der Lindenallee/Kiellinie für den MIV gesperrt ist. Der MIV kann die „Dreiecksfläche“ aber über die westliche Spitze umfahren.

 

c)   Bus

Der ÖPNV erfährt in der 1. und 2. Bauphase keinerlei Einschränkungen.

 

 

3. Bauphase (November 2020 bis November 2022)

 

a)   Fußgehende und Radfahrende

Um die Verankerung der neuen Spundwand einbauen und die Oberflächen für einen Bauzwischenzustand herstellen zu können, muss die jetzt vorhandene Promenade auch über den langen Zeitraum von zwei Jahren komplett gesperrt werden. Da dieser Uferabschnitt von Fußgehenden viel frequentiert wird und der Fußweg auf der Westseite sehr schmal ist, soll den Fußgehenden der breitere, vorhandene Radweg zur Verfügung gestellt werden. Die künstlichen Fahrbahneinengungen sollen im Zuge des Umbaus wieder entfernt werden. Die Radfahrenden werden auf Höhe des Carl-Loewe-Weges auf die Straße geführt und erhalten dort eine Fahrspur zur Befahrung. Die Abtrennung zum MIV erfolgt durch Baken und eine durchgehende Gelbmarkierung. Aufgrund der neuen Verkehrsführung der Radfahrenden sind die Parkplätze der Kiellinie zwischen Carl-Loewe-Weg und Lindenallee für den MIV nicht mehr nutzbar. Sie sollen den Baufirmen als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden oder eine andere Nutzung erfahren, die zu keinen verkehrlichen Konflikten führt. Nördlich der „Dreiecksfläche“ werden die Radfahrenden von der Fahrspur wieder auf den Radweg und die Fußgehenden vom Radweg auf den vorhandenen Gehweg geführt. 

 

b)   MIV

Der Straßenabschnitt von Lindenallee/Kiellinie bis zur Kiellinie Höhe Carl-Loewe-Weg wird aufgrund der neuen Verkehrsführung der Radfahrenden zur Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung. Ab Carl-Loewe-Weg in Richtung Süden ist die Kiellinie wieder für den MIV in beide Richtungen befahrbar. Der MIV, der aus dem Süden (z. B. Karolinenweg) in Richtung Norden fahren möchte, kann zum Ausweichen den Düsternbrooker Weg nutzen. Des Weiteren sollen an drei Stellen im näheren Umfeld Hinweistafeln über die Einbahnstraßenregelung aufgestellt werden, damit der LKW-Verkehr sich rechtzeitig andere Wege suchen kann.

 

c)   Bus

Da der Bus von der Lindenallee kommend die Kiellinie ebenfalls nur von Norden in Richtung Süden befahren kann, sollen für die Fahrtrichtung von Süden in Richtung Norden Ersatzbushaltestellen im Düsternbrooker Weg eingerichtet werden.

 

 

4. Bauphase (November 2022)

 

Falls erkennbar ist, dass die bauliche Umsetzung der endgültigen Oberflächengestaltung des Berthold-Beitz-Ufers aufgrund von Verzögerungen im Wettbewerbsverfahren nicht im Anschluss ausgeführt werden kann, sollen die Flächen der alten Promenade und der neuen Vorschuhung nach Abschluss der Wasserbauarbeiten zur Zwischennutzung für die Öffentlichkeit asphaltiert werden. Die asphaltieren Flächen können später als Baustraße oder Baustelleneinrichtungsfläche bei der endgültigen Gestaltung genutzt werden.

 

Um die Asphaltierung, die mindestens eine Woche dauert, durchführen zu können, wird die Verkehrsführung der 2. Bauphase wieder aufgebaut.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 12, 2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 14, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen