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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0358/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird gem. § 95 d GO einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Produkt 111304 Versicherungsangelegenheiten Konto 54413000 Haftpflichtschadensleistungen einschl. Umlagen für Haftpflichtschadensausgleich in Höhe von 1.600.000 EUR.

 

Zugestimmt wird einer Deckungsfähigkeit der Mehrerträge in Höhe von 932.000 EUR auf dem Konto 44850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen r den Mehraufwand auf dem Konto 54413000 Haftpflichtschadensleistungen einschl. Umlagen für Haftpflichtschadensausgleich –.

 

Die Deckung für die verbleibenden Mehraufwendungen auf dem Konto 54413000 Haftpflichtschadensleistungen einschl. Umlagen für Haftpflichtschadensausgleich in Höhe von 668.000 EUR erfolgt innerhalb des Dezernates I aus dem Produkt 573103 Kieler Woche Konto 52910300 Ausstellungen u. Wettbewerbe u. sonst. Veranstaltungen –.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Es besteht eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung (Haftpflicht).

 

Die Landeshauptstadt Kiel und ihre Beteiligungsgesellschaften (>= 50%) haben ihr Haftpflichtrisiko nicht über eine kommerzielle Versicherung gedeckt. Die Stadt ist als sog. Selbstversicherer Mitglied bei der Verrechnungsstelle „Allgemeine und Kfz-Haftpflicht: HADG (Haftpflichtschadenausgleich der deutschen Großstädte)“. Alle Mitglieder dieses Umlageverbandes erfüllen die gegen sie gerichteten, berechtigten, Schadensersatzansprüche selbst und nicht durch eine von einem Versicherer nach § 1 VVG vertragsgemäß zu erbringende Leistung. Die versicherten Risiken werden nicht aus dem über Versicherungsprämien gebildeten Kapital eines Versicherungsunternehmens gedeckt, sondern aus den Haushalten der Mitglieder (daher „Selbstversicherer“). Über die jährlich zu leistenden Umlagen wird das aus den Schadenfällen resultierende Haushaltsrisiko auf die Gruppe der Mitglieder verteilt.

 

Im ersten Halbjahr 2020 sind die zu tätigenden Aufwendungen i. S. Haftpflicht in Relation zum Haushaltsansatz in einem nicht vorhersehbaren Maße entstanden und fällig geworden. Diese Entwicklung hat mehrere Gründe:

 

  • Der HADG hat für das Jahr 2020 eine unerwartet hohe Umlage in Höhe von 817.602,55 € gefordert. Der Vorjahresbetrag belief sich auf 445.968,17 €. Die Höhe der jährlichen Umlage lässt sich im Vorwege nicht schätzen, da sie sich anhand des Schadenvolumens, welches bei allen Mitgliedern des Umlageverbandes im abgelaufenen Jahr entstanden ist, bemisst.
  • Es ist im laufenden Jahr ein sehr hohes Schadenaufkommen, insbesondere im Bereich Städtisches Krankenhaus und Seehafen Kiel (allein 3 Einzelfälle mit einem Aufwand von rd. 1.100.000 EUR) zu verzeichnen, das zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2020 nicht im mindesten absehbar war. Zunächst waren es zwei Fälle in Höhe von je 400.000 EUR aus dem Bereich des Städtischen Krankenhauses, die haushaltstechnisch Sorgen bereiteten. Dabei blieb es aber leider nicht. Hinzu kam ein unerwartet hoher Schadenfall aus dem Bereich Seehafen Kiel in Höhe von rd. 285.000 EUR, bei dem zum Zeitpunkt der Schadensmeldung eine derartige Größenordnung weder beim Seehafen noch beim Rechtsamt absehbar war.
     

Angesichts der Tatsache, dass die sprunghafte Entwicklung der Aufwendungen für den Haftpflichtbereich relativ früh im Haushaltsjahr offensichtlich wurde, ist es dem Rechtsamt möglich, die mitversicherten Unternehmen noch im laufenden Jahr an der Kompensierung des Mehraufwands zu beteiligen.

 

  • Eine Teildeckung des benötigten Betrages ist demzufolge durch die Beteiligung der mitversicherten Unternehmen an den gestiegenen Aufwendungen gemäß der Risikobepunktung möglich. Daraus ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 932.000 €. Dieser Mehrertrag könnte für den Mehraufwand verwendet werden, wenn einer Deckungsfähigkeit des Mehrertrages für den Mehraufwand zugestimmt wird.

 

 

 

 

 

 

Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

May 12, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 14, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen